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Hans-Jörn Arp zu TOP 13: Wir lassen die Kommunen bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV nicht im Stich
Nr. 409/06 29. November 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deWirtschaftspolitik Hans-Jörn Arp zu TOP 13: Wir lassen die Kommunen bei der Finanzierung der Ver- kehrsinfrastruktur und des ÖPNV nicht im Stich Im Rahmen der Föderalismusreform haben sich diverse Veränderungen in den Ge- setzgebungskompetenzen zwischen den Ländern und des Bundes ergeben. Bereits heute morgen haben wir von unserem Recht gebrauch gemacht die Ladenöffnungs- zeiten in Schleswig-Holstein allein zu regeln.Jetzt geht es aber nicht um das Einkaufen, sondern um die Verbesserung der kom- munalen Infrastruktur. Im Rahmen des bisherigen Gemeinderverkehrsfinanzierungs- gesetzes unterstützte der Bund indirekt über die Länder die Kommunen bei dem notwendigen Ausbau der kommunalen Infrastruktur, obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist.Mit der Föderalismusreform ist nun die Zuständigkeit für die bisherigen Finanzhilfen zur Gemeindeverkehrsfinanzierung auf die Länder übergegangen. Gleichzeitig wird das bisherige GVFG am 31.12.2006 außer Kraft treten. Der Bund hat sich aber ver- pflichtet, ab dem 01.01.2007 den Ländern bis zum Jahr 2019 jährlich Kompensati- onsmittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dieses, meine Damen und Herren, ist richtig und notwendig. Schleswig-Holstein wäre nicht in der Lage ge- wesen, eine Kürzung in diesem Bereich aufzufangen.Um diese Mittel des Bundes, immerhin rund 43 Mio. Euro, an die Kommunen und Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs auszahlen zu können, bedarf es einer landesrechtlichen Regelung, die mit dem nun vorliegenden Gemeindeverkehrs- finanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein geschaffen werden soll.Wir lassen die Kommunen bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV natürlich nicht im Stich!Durch die Schaffung einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage wird ein klares Signal an unsere Kommunen gesetzt. Diesen Weg halte ich für den Richtigen. Die Alternati- ve, eine Legitimation durch die Einstellung der Mittel in die jeweiligen jährlichen Haushaltspläne auf Basis der entsprechenden Programme unter Anpassung der zu- gehörigen Richtlinien, kommt aus meiner Sicht nicht in Frage. Ein solches Vorgehen schafft nicht die notwendige Planungssicherheit für die Kommu- nen, die bei diesem Thema unbedingt notwendig ist. Mit dem GVFGSchleswig-Holstein schaffen eine gesetzliche Grundlage die den Kommunen Pla- nungssicherheit gibt, um sich der Herausforderung der ständig wachsenden Verkeh- re in den Städten und Gemeinden durch umfangreiche und kostenaufwändige Infra- strukturmaßnahmen zu stellen.Das Gesetz, wie es hier vorliegt, übernimmt im Wesentlichen die bewährten GVFG- Tatbestände und Regelungen. Es freut mich aber ausdrücklich, dass ein neuer för- derfähiger Tatbestand hinzugekommen ist. Ich spreche an dieser Stelle „Decken- baumaßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in kommunale Baulast“ an. Der Zustand dieser Straßen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlech- tert. Insofern begrüße ich es ausdrücklich, dass künftig Erhaltungsinvestitionen för- derfähig sind. Wir haben hier einen erheblichen Nachholbedarf.Ebenso ist es richtig, dass die Förderquote grundsätzlich auf maximal 75 % für alle Fördertatbestände festgelegt wird. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass eine ent- sprechende finanzielle Mitverantwortung der Träger des ÖPNV und der Kommune begründet wird und somit die Förderung auf wirklich wichtige Vorhaben beschränkt wird. Unser Ziel muss es sein, möglichst viele Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, um damit Impulse für unsere heimische Wirtschaft zu setzen.Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf den Antrag der Grünen eingehen. Ihr Antrag ist nicht zielführend!Die Förderung von Fahrradverkehrsanlagen ist über das FAG gewährleistet und be- darf daher keiner weiteren gesetzlichen Verankerung, zumal wir Gefahr laufen, der bundesseitigen Zweckbestimmung zu widersprechen. Die darüber hinaus geforderte starre Quotierung der Mittel zwischen der Straße und dem ÖPNV ist eine unnötige Festlegung. Aus meiner Sicht ist es besser, dieses flexibel zu halten, um auf die wechselnden Bedürfnisse reagieren zu können.Jetzt gilt es, dieses Gesetz zügig zu beraten. Die Kommunen sind bei ihren Ver- kehrsinfrastrukturvorhaben und beim ÖPNV auf die Kompensationsmittel des Bundes angewiesen.Ich beantrage daher die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Wirtschaftsaus- schuss.