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29.11.06 , 15:09 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul zu TOP 34: Der Staatsvertragsentwurf enthält schwere europa-, verfassungs- und kartellrechtliche Fehler

Nr. 406/06 29. November 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Finanzpolitik Dr. Johann Wadephul zu TOP 34: Der Staatsvertragsentwurf enthält schwere europa-, verfas- sungs- und kartellrechtliche Fehler Wir stimmen heute über eine bemerkenswerte, bundesweit beachtete Beschluss- empfehlung, ab. Bemerkenswert ist der Antrag, weil bei diesem umstrittenen Thema die Fraktionen, alle Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, einig sind in ihrer Ablehnung des Entwurfs für einen neuen Lotteriestaatsvertrag. Wir bringen da- mit politisch zum Ausdruck, was Jan Kahlke in der "tageszeitung" vom 24.11.06 in seinem Kommentar so formulierte: "Das Dickicht aus Wettbewerbsrecht und Sucht- prävention ist so undurchdringlich geworden, dass die Länder politikunfähig sind."
Bundesweit Beachtung finden wird dieser Antrag, weil die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ein so eindeutiges Votum des Landtags im Hinblick auf die Minis- terpräsidentenkonferenz am 13.12.06 nicht ignorieren kann.
Worum geht es im Kern? Uns eint die Auffassung, dass der vorliegende Entwurf schwere europa-, verfassungs- und kartellrechtliche Fehler enthält.
So wird in keiner Weise nach dem sehr unterschiedlichen Suchtpotential von Lotte- rien und Sportwetten differenziert, wie es das Bundesverfassungsgericht getan hat. Auch werden - wie es die Europäische Union bemängelt - staatliche und private An- bieter ohne nachvollziehbare Gründe unterschiedlich behandelt. Faktisch werden private Anbieter mit einem Berufsverbot belegt. Besonders deutlich wurde die gro- teske Situation in den letzten Wochen am Beispiel des Regionalprinzips im Internet- Lotto.
Zur Erinnerung: Das Kartellamt hatte bemängelt, dass die Praxis der Lottoanbieter, im Internet nur Lottoscheine von Spielern aus ihren jeweiligen Ländern anzunehmen, gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Es ist ja auch grotesk, dass im "world- wide-web" eine bundesweit ausgespielte Lotterie über regionale Monopole vertrieben wird. Logisch wäre es nun gewesen, das Internet für alle Spieler zu öffnen, was eini- ge Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, auch taten. Aber weit gefehlt. Die Mehrzahl der Länderchefs einigten sich darauf, dass ihre Lottoanbieter den Internet- service ganz einstellten. Ich denke, diese Schilderung allein reicht aus, um die oben zitierte Politikunfähigkeit zu belegen. Und das ist nur der Anfang! Richtig verworren würde es, wenn ich hier auch noch die privaten Annbieter und Spielevermittler aus Deutschland, dem euro- päischen sowie dem aussereuropäischen Ausland berücksichtigen würde. Die aus- führliche Darstellung dieser Problematik würde den Rahmen hier sprengen.
Die Einigkeit in der Ablehnung des vorliegenden Staatsvertragsentwurfs kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die politischen Strategien der Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Ausgestaltung des Lotteriewesens nach wie vor sehr unterschiedlich sind. Wir streiten darüber, wie die Ziele
- Suchtprävention und - Finanzierung politisch gewünschter kultureller, sozialer und vor allem sportli- cher Aufgaben in dem gesetzten rechtlichen Rahmen am besten erreicht werden können.
Einigkeit herrscht aber darüber, dass eine Fortsetzung des Erhalts des staatlichen Glücksspielmonopols fatale Konsequenzen hätte: - Durch die verfassungsrechtlich geforderte drastische Einschränkung der Wer- bung würde das neben dem Ende der Lotterien auch das Ende vieler dadurch geförderter guter Zwecke bedeuten. Arbeitsplätze im Bereich der Lotterien, Call Center und Druckereien gehen verloren. - Im Internet ist die nächste Lotterie einen Mausklick entfernt. Die Spieler wür- den ins Ausland gedrängt und wären der Spielsucht eher ausgesetzt als in ei- nem kontrollierten deutschen Markt. - Lotterie ist europarechtlich als Dienstleistung zu bewerten und muss deshalb für Wettbewerber geöffnet werden. - Der private Markt der Spielevermittler würde zerstört, zehntausende Arbeits- plätze gingen bei uns unwiederbringlich verloren.

Wir haben jetzt die Chance, durch vorausschauende Politik ein Glücksspielwesen zu schaffen, das unserer Kultur entspricht. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Die presseöffentlichen Äußerungen anderer Staatskanzleien machen deutlich: unser An- sinnen wird kein Spaziergang, da ist Rückgrat gefragt!
Ein deutliches Votum des Landtages heute wird hilfreich sein, um unseren Minister- präsidenten den Rücken auf diesem richtigen Weg zu stärken.

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