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29.11.06 , 12:57 Uhr
CDU

Hartmut Hamerich zu TOP 24: Die sachlichen Argumente sprechen für den Verkauf

Nr. 403/06 29. November 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Agrarpolitik Hartmut Hamerich zu TOP 24: Die sachlichen Argumente sprechen für den Verkauf Eine lange mit vielen Emotionen beladene Diskussion um den Verkauf des Geheges Christianslust nähert sich endlich dem Ende.
1. Landeswald in so einer Größenordnung (ca.403 ha) und dann noch in einem Kreis mit einem so niedrigen Waldanteil, darf nicht an Private verkauft werden. Eines der Hauptargumente der Verkaufsgegner. 2. Der im August 2006 ermittelte Verkehrswert in Höhe von 2,7 bis 2,75 Millionen Euro wird nicht erreicht werden, ein weiteres Argument. 3. Gemeinwohlleistungen im Revier werden von Privaten nicht erfüllt. 4. Waldwege werden gesperrt, zukünftig muss wohl Eintritt gezahlt werden, wenn man Christianslust betreten will. 5. Wir haben nur 10 % Waldanteil in Schleswig-Holstein, da können wir solch große Flächen nicht verkaufen. 6. Ist das Revier erst einmal privatisiert, wird Kahlschlag betrieben.
Ich könnte weitere solche Argumente, die nur Ängste schüren sollten und nichts als Polemik waren, anführen. An dieser unsachlich geführten Diskussion ist die Opposi- tion nicht unschuldig.
Wenn man sich jedoch sachlich und vernünftig mit diesem Thema auseinandersetzt, kommt man zu anderen Schlüssen:
1. Die Fläche liegt ca. 50 km vom Verwaltungssitz des Forstamtes Rantzau in Bullenkuhlen entfernt, das bedeutet – hohe Bewirtschaftungskosten. 2. Das Förstereigebäude ist im April 2005 abgebrannt – Totalschaden. Keine realistische Finanzierungsmöglichkeit des Wiederaufbaus (Kosten ca. 300 bis 350 TEU). 3. Das Gehege wird seit Jahren defizitär bewirtschaftet. 4. Die Vergabekriterien für Christianslust beinhalten Gemeinwohlleistungen und die Verpflichtung zu einer ordnungsmäßigen, nachhaltigen Waldbewirtschaf- tung. 5. Nicht zuletzt gilt auch für Privatwaldbesitzer das Landeswaldgesetz. 6. Der Erlös wird zum Ausgleich des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Landeswald Schleswig-Holstein benötigt. Wer sich schon einmal in großen Waldrevieren wie dem Sachsenwald oder in Len- sahn in den Revieren des Herzogs von Oldenburg aufgehalten hat, wird feststellen, dass hier Hervorragendes geleistet wird in Bezug auf die Erfüllung von Gemeinwohl- leistungen und nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Bieterverfahren haben sich am Ende noch zwei Interessenten beteiligt, wobei das Ministerium vorschlägt, den Zuschlag an den Bieter 2 zu erteilen. Die Gründe sind für die CDU-Fraktion nachvollziehbar; wir müssen die schlechten Erfahrungen, die andere Bundesländer mit dem Bieter 1 gemacht haben, nicht zwingend selbst erfahren.
Die Art der Waldbewirtschaftung des Bieters 2 findet in der Öffentlichkeit in der be- troffenen Region allgemeine Anerkennung. Die CDU-Fraktion befürwortet die Vergabe des Reviers an Bieter zwei.

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