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Sylvia Eisenberg zu TOP 19: Die duale Ausbildung ist der beste Weg
Nr. 402/06 29. November 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deBildungspolitik Sylvia Eisenberg zu TOP 19: Die duale Ausbildung ist der beste Weg Sehen wir in Schleswig-Holstein die Notwendigkeit, weitere vollzeitschulische Be- rufsausbildungsgänge einzurichten? Das ist die Grundfrage, die Sie für die Grünen bereits mit „ja“ beantwortet haben. Daraus folgern Sie, dass Schleswig-Holstein mehr vollzeitschulische Berufsausbildungsgänge (das ist die Berufsausbildung nur an der Berufsschule) anbieten sollte, die mit einer Kammerprüfung gemäß 43(2) BBiG ab- geschlossen werden sollten.Wir als CDU sehen für das Land Schleswig-Holstein diese Notwendigkeit nicht. Durch das hervorragende Ergebnis des Bündnisses für Arbeit und aufgrund der en- gagierten Arbeit aller Beteiligter, auch der Berufsschulen, stand in der Nachvermitt- lungsaktion allen Jugendlichen in 2006 mindestens ein Ausbildungs- und Qualifizie- rungsangebot zur Verfügung.Hinzu kommt, dass der Höhepunkt der Schulabgangszahlen der Sek. I bereits im Jahr 2006 überschritten worden ist, bis zum Jahr 2010 werden wir 14 % Schulab- gänger weniger haben, im Bereich der Hauptschule dann bereits 23 % weniger als im Jahre 2006. Der Run auf die Ausbildungsplätze wird spürbar geringer werden, lan- des- und bundesweit ist jetzt schon von einem erheblichen Facharbeitermangel die Rede.Bereits anhand dieser Zahlen ist deutlich, dass in Schleswig-Holstein nicht die Not- wendigkeit besteht, die Anzahl der vollzeitschulischen Bildungsgänge zu erhöhen. Sollte sich die Konjunktur - wie vorausgesagt - weiter verbessern, so wird sich das Ausbildungsplatzproblem schon im nächsten Jahr spürbar weiter verringern. Auch aus diesem Grund sehen wir nicht die Notwendigkeit der Einrichtung neuer vollzeit- schulischer Ausbildungsgänge. Damit befinden wir uns auch in Übereinstimmung mit Sachsen, die die Landesverordnung zurücknehmen werden, und Baden- Württemberg, der Initiator der Änderung des Berufsbildungsgesetzes, der die Lan- desverordnung gar nicht erst in Kraft gesetzt hat.Hinzu kommt, dass vollzeitschulische Ausbildungsgänge für den Staat mindestens doppelt so teuer sind wie die Teilzeitausbildung, die Chance auf Einstellung der Ab- solventen auf dem Arbeitsmarkt aber nicht immer gegeben ist und wir die Befürch- tung hegen, dass die Betriebe sich dann zunehmend aus der Ausbildungsverpflich- tung zurückziehen.Wir als CDU aber halten die Ausbildung im dualen System für den besten Weg, eine qualifizierte und nachhaltige Ausbildung zu gewährleisten. Die duale Ausbildung ver- knüpft Theorie und Praxis von Beginn der Ausbildung an in hervorragender Weise und bietet damit eher die Gewähr, nach Abschluss der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu bekommen. Das sehen die beruflichen Schulen im Übrigen genau so.Und jetzt kommen wir zu Ihren sog. „Warteschleifen“. Weder die Maßnahmen BGJ noch JOA noch AvJ sind als „Warteschleifen“ zu bewerten. Voraussetzung für das BGJ ist ein Vorvertrag. Aufgrund dieses zwingend vorgeschriebenen Vorvertrages kann bei entsprechender Leistung die anschließende Ausbildung verkürzt werden. Das AvJ bietet die Chance, einen Schulabschluss nachzuholen und damit die Chan- cen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Beide Maßnahmen sind also keine „War- teschleifen“, sondern zusätzliche Qualifikationen.Die Maßnahme JOA wird ab 2007 konzeptionell geändert. Dazu liegt das neue Kon- zept „Schule und Arbeitswelt“ seit August vor, das seine Grundlage im Koalitionsver- trag zwischen CDU und SPD hat. Bereits ab Kl. 8 des Bildungsganges Haupt- oder Förderschule werden auch mit finanzieller Unterstützung der EU verschiedene Bau- steine in verschiedenen Handlungsfeldern angeboten, durch die die individuelle Be- rufs- und Ausbildungsreife verbessert werden sollen. In den Berufseingangsklassen – ehemals JOA- werden außerdem Qualifizierungsbausteine eingeführt, die – orientiert an den geltenden Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen- die Grundlage für eine Gestaltung und Umsetzung in abgegrenzte Lerneinheiten schaffen. Sie sehen, auch für den 3. Punkt Ihres Antrages hat unsere Landesregierung schon Vorsorge getroffen, so dass sich Ihr Antrag insgesamt erübrigt.Ein kleiner Hinweis für Sie als Neuling in diesem Themenbereich: Auch für einen Ab- geordneten ist es manchmal sinnvoll, sich die Paragraphen des entsprechenden Ge- setzes noch einmal durchzulesen, bevor man daraus einen Antrag macht. Die in der Begründung genannten Bestimmung des § 6 BBiG hat mit der von Ihnen vorge- schlagenen VO rein gar nichts zu tun.