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Johannes Callsen zu TOP 4: Niemand muss, jeder darf öffnen
Nr. 401/06 29. November 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deWirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 4: Niemand muss, jeder darf öffnen Mit unserer heutigen Beschlussfassung werden Einzelhandel und Kunden schon im Dezember neue Freiräume erhalten. Daher freue ich mich, dass wir in diesem Hau- se bei der ersten Lesung des von CDU und SPD eingebrachten Ladenöffnungszei- tengesetzes eine weitgehende Einigkeit feststellen konnten. Unser Gesetzentwurf lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass die Verkaufsstellen von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein dürfen. Also: Niemand muss, jeder darf öffnen. Wir geben damit dem Einzelhandel die Chance, seine Öffnungszeiten noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und örtliche Ge- gebenheiten abzustimmen. Dies kann ein Plus im Marketing der Einzelhandels- standorte untereinander sein und neue Arbeitsplätze schaffen. Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat dieses Ziel insgesamt unterstützt und ich danke den zahlreichen Verbänden und Institutionen für ihre hilfreichen und ver- antwortungsbewussten Hinweise. Die Palette der Stellungnahmen reichte von weit- gehender Ablehnung längerer Öffnungszeiten bis hin zur völligen Freigabe. Dies bestärkt mich darin, dass wir mit unserem Modell einen guten Mittelweg gefunden haben, der allgemein akzeptiert werden kann. Dabei haben wir insbesondere die Hinweise von Kirchen und Arbeitnehmern sorg- fältig abgewogen. So haben wir uns mit Blick auf die besondere Stellung der kirchlichen Feiertage und der Sonntage dafür entschieden, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf jährlich höchstens 4 – wie bisher – festzulegen. Damit bleibt den Städten und Kommunen auch in der Zukunft ein großer Spielraum bei der Gestaltung von verkaufsoffenen Sonntagen. Ausgenommen sind hiervon lediglich einige besondere kirchliche Feiertage, insbe- sondere die Advents- und Weihnachtszeit, die nach unserer christlichen Überzeu- gung nicht geeignet sind, sie mit verkaufsoffenen Sonntagen zu verbinden. Mit den bestehenden Regelungen gibt es ausreichend flexible Möglichkeiten, über das Jahr hinweg verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Erhalten und gesetzlich verankern wollen wir auch die bisherige Regelung für Kur- und Erholungsorte, die so genannte Bäderregelung. Sie hat sich im Wettbewerb der touristisch geprägten Bundesländer bewährt. An eine regionale Ausweitung aller- dings ist nicht gedacht.Der Grenzhandel im deutsch-dänischen Grenzland hat mit einem Umsatzvolumen von mehr als 700 Mio. Euro und mehr als 2.000 Beschäftigten eine hohe Bedeu- tung. Diesen Status quo wollen wir unterstützen und haben daher die heutigen Re- gelungen in das Ladenöffnungszeitengesetz aufgenommen. Damit dürfen Ver- kaufsstellen für den Verkauf von Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen innerhalb eines Zeitraums von 11.00 bis 23.00 Uhr in den für Reisende wichtigen Grenz- Gemeinden geöffnet sein. Außerdem haben wir im Ausschuss die eine oder andere Anregung aufgenommen, die zu Erleichterungen für die Betriebe etwa bei der Auf- bewahrungspflicht für Arbeitsnachweise führen wird.Im Wirtschaftsausschuss waren wir uns einig, dass wir uns in gut einem Jahr über die Erfahrungen mit dem neuen Ladenöffnungszeitengesetz berichten lassen wol- len.Insgesamt aber ist unser Gesetzentwurf eine gute Basis für alle Beteiligten.Die konstruktiven Beratungen hier im Plenum und im Wirtschaftsausschuss sowie das enge Zusammenwirken von Wirtschaftsministerium und Innenministerium füh- ren dazu, dass das neue Ladenöffnungszeitengesetz bereits am 1. Dezember in Kraft treten kann. Schleswig-Holstein liegt damit bei der Umsetzung der neuen Re- gelungen im Spitzenfeld der Bundesländer. Und, lassen Sie mich dies ergänzen, dies ist auch ein gutes Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition in Schleswig-Holstein.