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30.06.06 , 12:14 Uhr
CDU

Sylvia Eisenberg zu TOP 31: Föderalismusreform hat für das Bildungswesen einen guten Kompromiß gefunden

Nr. 256/06 30. Juni 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Sylvia Eisenberg zu TOP 31: Föderalismusreform hat für das Bildungswesen einen guten Kompromiß gefunden Ziel der Föderalismusreform war und ist die Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern, die Entflechtung und Transparenz der damit verbundenen Finanzströ- me. Es geht um Geld – sofern vorhanden- und es geht um Macht und Einfluss – so- wohl von Seiten des Bundes als auch von Seiten der Länder oder einzelner Länder- fürsten. Und deshalb dauert diese Diskussion so lange. Man muss die Gesamtheit der Föderalismusstruktur und ihre Entflechtung sehen, man darf den Bildungsbereich nicht isoliert betrachten. Obwohl es gerade in diesem Bereich die meisten Friktionen gibt und die erste Föderalismusreform 2003 gerade an diesem Punkt gescheitert ist, - nicht ohne Grund, denn gerade Bildung und Kultur ist die ureigene Kompetenz der Länder, unterstützt werden sie bei dieser Aufgabe von den Kommunen.
Allerdings hat sich gerade in den letzten beiden Legislaturperioden des Bundestages gezeigt, dass der Bund zunehmend politisch Einfluss nehmen wollte auf die Hoch- schul- und Schulentwicklung der Länder. Ich erinnere nur an das politisch motivierte Verbot der Erhebung von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz, das zum Glück als verfassungswidrig eingestuft wurde, und an das Tagesbetreuungsausbau- gesetz, das den Kommunen neue finanzielle Pflichten aufbürdet. Ich erinnere aber auch an den „goldenen Zügel“ im Investitionsprogramm des Bundes zu Bildung und Betreuung (IZBB), das den Ländern Geldgeschenke zwecks Investitionen zuwies, diese aber und die Kommunen auf den langfristigen Personalkosten sitzen ließ. Der Landesrechnungshof S-H hat nicht zu Unrecht in seinem letzten Bericht eine Evalua- tion angemahnt. Die Presseveröffentlichungen der letzten Wochen hinsichtlich des Investitionsprogramms stellen zumindest die geplante Wirksamkeit des IZBB in Fra- ge.
Das sog. Kooperationsverbot hatte gerade zum Ziel, die Einmischung des Bundes in Länderkompetenzen zu vermeiden, was sich allerdings nach der umfangreichen An- hörung vor allem im Hochschulbereich als untaugliches Mittel erwiesen hat und nach meiner Kenntnis am 22.06. nach der Konferenz der Regierungschefs in der stringen- ten Fassung wieder gestrichen worden ist. Allerdings wurde ein Kompromiss gefun- den, der die Gewährleistung von Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitio- nen an Länder und Gemeinden unter dem Vorbehalt zulässt, dass die Neufassung des Grundgesetzes dem Bund Gesetzgebungsbefugnis verleiht (Artikel 104b Abs. 1). Mit dieser Änderung ist auf Grund fortbestehender Gesetzgebungsbefugnis des Bundes im Hochschulbereich auch die Möglichkeit eines Hochschulpaktes zwischen Bund und Ländern abgesichert und meines Erachtens eine sinnvolle Lösung für den Hochschulbereich gefunden. Allerdings - und das ist unsere Auffassung, muss man schon unterscheiden zwischen dem Hochschul- und dem Schulbereich. Das Wissen- schaftssystem muss an internationalen Maßstäben ausgerichtet sein. Internationale Maßstäbe verlangen auch nationale Strategien. Und dafür müssen Voraussetzungen geschaffen werden, ebenso wie für den zu bewältigenden Studierendenberg der nächsten Jahre. Das kann nur gemeinsam zwischen Bund und Ländern bewältigt werden.
Die Schulpolitik soll weiterhin in die alleinige Kompetenz der Länder fallen -und das ist gut so. Die Schule lebt von der Verantwortung vor Ort und in der Region - im Zu- sammenspiel zwischen Land und Kommunen. Sie braucht nicht mehr politische Ein- wirkung, sondern mehr Freiraum. Nur so kann sie und auch das ist ihre Aufgabe, Antworten geben auf die Vielfältigkeit der Regionen, z.B. auch bezogen auf die Fremdsprachenregelung (Dänisch, Französisch etc.). Das mögen zwar Befürworter einer zentralistischen Regelung nicht so sehen. Sie verweisen unter anderem auf die Dauer der Schulzeit, die Unterschiedlichkeit der Lehrpläne, auch die Unterschiedlich- keit der Lehrerausbildung.
Aber wichtig, liebe Kollegen, ist das Ergebnis von Schule. Das Erreichen gemeinsa- mer Bildungsstandards in allen Bundesländern, regelmäßige landeseinheitliche und länderübergreifende Vergleichsarbeiten auf der Basis eben dieser Standards , ge- meinsame Bildungsberichterstattung und sich daraus ergebene gemeinsame Emp- fehlungen der KMK und internationale Vergleiche wie PISA sind Instrumente der Weiterentwicklung des Schul- und Bildungswesens insgesamt und dienen auch dem Wettbewerb zwischen den Schulen im Lande und länderübergreifend. Diese Koope- ration zwischen den Ländern ist auch weiterhin im Artikel 91b Abs. 2 des Grundge- setzentwurfes abgesichert.
Am 30. Juni und 7. Juli wird die Föderalismusdiskussion abgeschlossen sein. Die zweite Stufe der Föderalismusreform, nämlich die Reform der Bund-Länder-Finanz- Beziehung ist notwendig und wird mit härteren Bandagen geführt werden – wie wir bereits aus Äußerungen der südlichen Bundesländer der Bundesrepublik vernehmen konnten.

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