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Arbeitskreis Finanzen diskutiert Unternehmenssteuerreform und Neuordnung der Erbschaftssteuer mit Otto Bernhardt, MdB, sowie Vertretern der Wirtschaft und steuerberatenden Berufe
Nr. 220/06 08. Juni 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deFinanzpolitik Arbeitskreis „Finanzen“ diskutiert Unternehmenssteuerre- form und Neuordnung der Erbschaftssteuer mit Otto Bern- hardt, MdB, sowie Vertretern der Wirtschaft und steuerbera- tenden BerufeSowohl bei der geplanten Unternehmenssteuerreform als auch bei der Neuordnung der Erbschaftssteuer im Zusammenhang mit dem Firmenübergang sei die Berliner Koalition voll im Zeitplan. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werde die Neuordnung der Erbschaftssteuer am 01. Januar 2007 und die Unternehmenssteuerreform am 01. Januar 2008 in Kraft treten, erklärte der Finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, der Rendsburger Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt im Rahmen einer Sitzung mit dem Arbeitskreis „Finanzen“ der CDU-Fraktion im Schles- wig-Holsteinischen Landtag sowie Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Steuerberater und Wirtschaftsprüferkammer und des Steuerberaterverbandes am Donnerstag in Kiel.Beide Reformen werden seit langem von der CDU-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag gefordert: „Wir wollten den Besuch von Otto Bernhardt nut- zen, um uns aus erster Hand über die geplante Unternehmenssteuerreform und die Neuordnung der Erbschaftssteuer zu informieren und sie mit Fachleuten zu diskutie- ren“, erklärte der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Sauter.Durch die geplante Erbschaftssteuerreform solle erreicht werden, dass Betriebsver- mögen beim Übergang auf die nächste Generation durch Schenkung oder im Erbfall praktisch erbschaftssteuerfrei bleibt. Nach den vor wenigen Tagen von der Berliner Koalition verabschiedeten Eckpunkten soll die anfallende Erbschaftssteuer zinslos gestundet werden und jedes Jahr, in dem der Betrieb fortgeführt wird, um 10 % er- lassen werden, erläuterte Bernhardt. „Bei mindestens zehnjähriger Fortführung fällt dann überhaupt keine Erbschaftssteuer mehr an. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Übergang von Firmen auf die nächste Ge- neration zu sichern“, so Sauter.Bei der Unternehmenssteuerreform bestehe Einigkeit innerhalb der Koalitionspartei- en, dass die steuerliche Belastung von einbehaltenen Gewinnen bei Kapitalgesell- schaften (Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) - die bisher ca. 39 % beträgt und damit die höchste Belastung innerhalb der EU darstellt – aufinsgesamt ca. 29 % gesenkt werden soll. Dies entspricht einem Rückgang um 10 Prozentpunkte bzw. gut 25 %, fuhr Bernhardt fort. „Das ist die größte Steuersenkung für Betriebe seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Damit wird Deutschland ab 01. Januar 2008 auch steuerlich wieder voll wettbewerbsfähig innerhalb der EU sein“, so Sauter. Viele Gewinne, die wegen der hohen steuerlichen Belastung heute nicht in Deutsch- land versteuert würden sondern in anderen EU-Ländern, würden dann wieder in Deutschland steuerpflichtig. „Letztlich erwarten wir mit deutlich niedrigeren Steuer- sätzen mittelfristig nicht weniger sondern mehr Steuereinnahmen“, erklärte Sauter.Sauter erinnerte in diesem Zusammenhang an die Vereinbarung, dass zusätzliche Steuereinnahmen zur Senkung der Nettokreditaufnahme genutzt werden sollen.Bernhardt führte aus, für die Union sei ein weiteres wichtiges Ziel im Rahmen der Unternehmenssteuerreform die Einbeziehung der Personengesellschaften. Nach den Vorstellungen der Union sollten auch Personengesellschaften für einbehaltene Ge- winne nur die reduzierte steuerliche Belastung von ca. 29 % zahlen.Strittig sei zwischen den Koalitionspartnern die Frage, ob die Gewerbesteuer in die Unternehmenssteuerreform einbezogen werden soll. Dem Koalitionsvertrag folgend sei die Union für eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer, weil diese nach den Worten von Otto Bernhardt europauntauglich, stark konjunkturabhängig, mit hohem Erhebungsaufwand verbunden und letztlich auch verfassungsrechtlich problematisch sei. Ziel der Union sei es, in enger Abstimmung mit den Kommunen zu einer kom- munalen Unternehmenssteuer zu kommen, die alle Firmen für einbehaltene Gewinne zu zahlen haben. Dabei sei wie bei der heutigen Gewerbesteuer ein Heberecht für die Kommunen vorgesehen. Sauter wies in diesem Zusammenhang auf entspre- chende Forderungen der Schleswig-Holsteinischen CDU-Fraktion bereits vor ihrer Regierungsübernahme 2005 hin.Umstritten sei außerdem, wie in Zukunft Kapitalerträge besteuert werden sollen. In der Union gebe es eine starke Präferenz für eine so genannte Abgeltungssteuer nach dem Vorbild von Österreich und der Schweiz. Bei einer Abgeltungssteuer könne auf die sehr bürokratischen Kontrollmitteilungen verzichtet werden. Die Erfahrungen in den anderen Ländern, die eine Abgeltungssteuer eingeführt haben, zeigten, dass dann weniger Geld im Ausland angelegt wird und teilweise im Ausland angelegtes Geld wieder zurück ins Heimatland komme.Die gemeinsamen Eckpunkte von Union und SPD sollen voraussichtlich am 19. Juni vorgelegt werden und der Referentenentwurf im 4. Quartal dieses Jahres. Verab- schiedet werden soll die große Unternehmenssteuerreform vor den Parlamentssom- merferien 2007, damit sich alle Betroffenen rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen, die ab Januar 2008 gelten werden, einstellen können.