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Jens-Christian Magnussen: Besonnenes Handeln für eine besorgte Region
Nr. 216/06 02. Juni 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Jens-Christian Magnussen: Besonnenes Handeln für eine besorgte Region Ich gehe davon aus, verehrte Kollegen der Fraktion der FDP, dass Sie mit ihrem An- trag ausschließlich einem Informationsbedürfnis nachkommen. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie auf einen negativen Bescheid aus Brüssel gehofft haben, um der Landesregierung ein wirtschaftsfeindliches Handeln anhängen zu können.Einer den Standort Brunsbüttel belastende Debatte um den Verlust von Arbeitsplät- zen muss endlich Einhalt geboten werden. Die aufgekommene emotionale Diskussi- on um den Abgang von Arbeitsplätzen ist für jeden nachvollziehbar und verständlich.Ich möchte hier noch einmal für alle verständlich machen, und ich hoffe, dass auch der Letzte es begreift, dass hier ausschließlich nach naturschutzfachlichen Gründen durch die EU-Kommission geprüft und gehandelt wurde.Als positives Signal konnte nun nach dem Gespräch in Brüssel vernommen werden, dass auch wirtschaftliche Aspekte nicht völlig ignoriert werden.Wir alle sollten nicht mit propagandistischen Sprechblasen durchs Land ziehen, wir alle, und ich meine da jeden Einzelnen für sich – wenn er denn überhaupt ein wirkli- ches Interesse an einer sachlichen Lösung verfolgt – sollten inhaltlich und sach- und fachbezogen nach naturschutzfachlichen und wissenschaftlich hinterlegten Argumen- ten suchen, so wie der Umweltminister dieses im Interesse der Sache, im Interesse der in der Region lebenden Menschen getan hat, um das zu korrigieren, was über die Jahre nicht getan wurde!Nämlich: Die FFH-Ausweisung vor St. Margarethen fachlich abzuwenden.Herr Minister, vielen Dank für Ihr sach- und fachbezogenes Vorgehen im Interesse der Region unter Abwägung aller Belange.Meine Damen und Herren, es gibt zwei Arten von Menschen: Solche, die Bananenschalen auf den Boden werfen, und solche, die sie aufheben. Herr Minister, Sie gehören zu der Gruppe, die aufhe- ben.So, meine Damen und Herren, handelt man verantwortungsvoll im Umgang mit Inte- ressen, die Menschen betreffen.1. Der Nachweis von Überflutungshäufigkeiten, 2. die Betrachtung geologischer Eckdaten, wie Geländebeschaffenheiten, Bodenbe- schaffenheiten 3. die Darstellung der ökologischen Vegetation des Vorlandes etc. sind greifbare Parameter in der Überzeugungsarbeit gegenüber der Kommission.Nach mir aus dem Bundesamt für Seeschifffahrt vorliegenden Wasserstandsdaten für Brunsbüttel ergeben sich folgende Mittelwerte für Überflutungen, bezogen auf die letzten 6 Jahre:+ 2,5m üNN 1,92% entspricht 13 mal + 3,0m üNN 0,56% entspricht 4 mal Daraus ergibt sich, dass ständige Überflutungen nicht gegeben sind und somit an der Definition eines Ästuars erhebliche Zweifel bestehen.Doch nun noch einmal in Kurzform zur Historie der jüngsten Diskussion um die FFH Ausweisung vor St. Margarethen.Was war der Anlass für die Ausweisung ?Mit einer Forderung der EU-Kommission aus ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2005 mündete ein 12 Jahre andauerndes Verfahren in eine Entscheidung. Bereits am 11. September 2001 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft in der Rechtssache c-71/99 zur Durchführung der Ausweisung von FFH-Vorschlagsgebieten aufgefordert.Warum musste so kurz nach der Regierungsübernahme durch Schwarz/Rot ausge- wiesen werden?Ich zitiere aus der Stellungnahme des Schreibens der Kommission aus dem Dezem- ber 2005: „Die anlässlich der Übermittlung der Nachmeldungen für Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorgetragenen Argumente gegen eine Meldung der Ästuare sind entweder von vornherein nicht wissenschaftlicher Art oder nicht hinreichend fundiert, um die wissenschaftlich mehrfach bestätigte Überzeugung der Kommission von der Meldepflichtigkeit der Ästuare erschüttern zu können.“ „Die Kommission geht nach wie vor davon aus, dass alle vier Ästuare (Elbe, Weser, Ems, Trave) vollständig als FFH-Vorschlagsgebiet zu melden sind.“ Zitat Ende!Seitens der alten Landesregierung hat der ehemalige grüne Umweltminister nichts unternommen, um die Meldepflicht des St. Margarethener Vorlandes als FFH-Gebiet abzuwenden. In einem Schreiben vom 3. Februar 2004 bestätigt dieser gar, dass in vielen Fällen über bestehende und vorgeschlagene Naturschutzgebiete hinaus, tatsächlich über die Flächen von FFH-Gebieten hinaus, gemeldet worden ist.Welche Rechtssicherheit im Umgang mit Naturschutz und daraus folgenden Geneh- migungsverfahren lag durch die Vereinbarung aus dem Jahre 1999, die zwischen dem Land und den Industrieunternehmen der Region Brunsbüttel geschlossen war, vor?Das Netz „Natura 2000“ setzt sich aus zwei verschiedenen Schutzgebietskategorien, den Vogelschutzgebieten sowie den FFH-Gebieten zusammen. Neben den unter- schiedlichen Inhalten – Vogelschutzgebiete schützen ausschließlich Vögel und deren Lebensräume, FFH-Gebiete spezielle Lebensraumtypen sowie einzelne Arten der übrigen Fauna und der Flora unterscheiden sich die Kategorien sowohl im Auswahl- und Melde- als auch im Unterschutzstellungsverfahren.Die Vereinbarung aus dem Jahre 1999 basiert auf den Auslegungskriterien eines europäischen Vogelschutzgebietes. Vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich des FFH-Gebietes wurden seinerzeit nicht getroffen, da eine Meldung als FFH-Gebiet durch die seinerzeitige Landesregierung nicht vollzogen wurde. So kann man auch Probleme lösen! Zumindest auf Zeit spielen. In der heutigen Zeit muss Natur- und Umweltschutz mit Augenmass angewandt werden und er muss vor allem auch be- zahlt werden können!Meine Forderung: Natur- und Umweltschutz nur soviel, wie wirtschaftlich zu vertreten ist.Die Forderung nach einer 1:1-Umsetzung von europäischem Recht in Landesrecht hat weiterhin oberste Priorität und ist für mich selbstredend.Nicht Effekthascherei, nicht die populistische Thematisierung, sondern die fundierte Darlegung von naturschutzfachlichen und wissenschaftlichen Argumenten ist zielfüh- rend in der Debatte, um FFH Ausweisungen am größten Industriestandort S-H ab- zumildern.Die positiven Signale in der Entwicklung zur Ansiedlung eines Kohlekraftwerkes, trotz Diskussion um FFH, spricht für den Standort Brunsbüttel.Ihnen Herr Minister danke ich für den besonnen Umgang mit diesem Thema und Ih- nen verehrte Kolleginnen und Kollegen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.