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31.05.06 , 10:29 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 28: Verbraucherschutz muss sich noch stärker als bisher an den jeweiligen Zielgruppen orientieren

Nr. 194/06 31. Mai 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Torsten Geerdts zu TOP 28: Verbraucherschutz muss sich noch stärker als bisher an den jeweiligen Zielgruppen orientieren
Verbraucherinnen und Verbraucher haben in allen Bereichen Schutzrechte. Verbrau- cherschutzpolitik ist daher eine Querschnittsaufgabe. Meine Fraktion ist fest davon überzeugt, dass die Ernährungswirtschaft, der Verbraucherschutz und die Wert- schöpfung für den ländlichen Raum durch Qualitätsstandards nachhaltig gesichert und gestärkt werden.
Der Verbraucherschutz genießt zu Recht eine immer größere Bedeutung. Für die Kunden, die ein höheres Maß an Sicherheit verlangen. Und für die Erzeuger, die sich nur mit höchster Qualität am Markt behaupten können. Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität sind dabei das Aushängeschild unserer Land- und Ernährungs- wirtschaft. Und wie in jedem Bereich des menschlichen Lebens kommt es auch hier zu Problemen, die es schnell abzustellen gilt.
Zusammenfassend kann man aber auch nach der Lektüre des vorliegenden Berich- tes zum Verbraucherschutz feststellen: Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein hergestellt und geprüft werden, gehören zu den besten und sichersten in Europa. Wir wollen auch für die Zukunft gewährleisten, dass Verbraucherzentralen handlungsfä- hig bleiben. Die Kosten aber auch die Leistungen der Verbraucherzentralen müssen transparent dargestellt werden. Ein Verbraucherinformationsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Ergebnisse von Kontrollen transparent veröffentlicht werden.
Das Verbraucherschutzinformationsgesetz ist in Berlin jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Das ist innerhalb der letzten 5 Jahre der dritte Versuch, ein bundeseinheitliches Verbraucherinformationsgesetz mit einem Recht der Verbrau- cher auf Zugang zu Behördeninformationen durchzusetzen. Zweimal zuvor ist Frau Künast damit gescheitert. Auch CDU und SPD haben sich während der Koalitions- verhandlungen hier in Kiel für ein solches Gesetz ausgesprochen. Ich glaube, nach einem langen Anlauf wird das Gesetz die Rechte der Verbraucher deutlich stärken.
Für die CDU-Landtagsfraktion gehören nach unserer Verbraucherpolitik ausreichen- de Verbraucherinformationen zum Bild des mündigen Bürgers. Verbraucherschutz – und davon bin ich fest überzeugt – ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Beides gehört untrennbar zusammen.
Beim Verbraucherinformationsgesetz geht es darum, den Bürgern eine Dienstleis- tung anzubieten. Die Bürger bekommen vor allem ein Recht auf Zugang zu Informa- tionen, die ohnehin bei den Behörden vorhanden sind. Deshalb trägt dieses Gesetz auch nicht zu zusätzlicher Bürokratie bei, vielmehr schafft es eine zusätzliche Dienst- leistung der öffentlichen Hand zugunsten der Menschen. Der erste wesentliche Punkt in diesem neuen Gesetz ist eine Konsequenz aus den Fleischskandalen des letzten Jahres. Die Stichworte lauteten „Gammelfleisch“ und „Ekelfleisch“. Das geltende Recht hat zu der eigenartigen Situation geführt, dass der Name der Firma nicht mehr öffentlich genannt werden durfte, wenn ein verdorbenes Produkt bereits verkauft und im Regelfall schon verzehrt war. Eine solche Situation konnte keinem logisch den- kenden Menschen erklärt werden. Daher muss diese Gesetzeslücke jetzt geschlos- sen werden.
Und bisher war es auch Realität, dass die eine Ebene des Staates, die Strafverfol- gungsbehörden, zwar Ermittlungen gegen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht durchführt, aber die andere Ebene des Staates, die für Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden, nicht unterrichtet. Die eine Ebene des Staates hat also Er- kenntnisse und die andere Ebene des Staates hält sich unwissend.
Es ist richtig, dass ein zentrales Element des Gesetzentwurfes die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden ist, die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Er- mittlungsbehörden zu unterrichten. Und ein für meine Fraktion weiterer gewichtiger Punkt ist, dass Firmen, die selber feststellen, dass ihre Produkte nicht in Ordnung sind, und die Öffentlichkeit informieren wollen, nicht länger nur auf Eigeninitiative an- gewiesen sind. Diese Betriebe erhalten in Zukunft Unterstützung von den Behörden. Die Behörden können nun öffentlich vor entsprechenden Produkten warnen und Hinweise ins Internet einstellen. Das ist ein wichtiger Fortschritt und eine richtige Konsequenz aus den Erfahrungen der letzten Monate.
Das Verbraucherinformationsgesetz gilt auch für Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Bekleidung und Schuhe, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen, Bettwäsche, Putz- und Waschmittel sowie Schnuller und Babyflaschen. Ich finde, es ist gut, dass wir diesen Bericht der Landesregierung in einer Zeit beraten, in der sich das auch für uns so wichtige Verbraucherinformationsgesetz in der parlamentari- schen Beratung im Deutschen Bundestag befindet. Dieses neue Gesetz bedeutet nicht, dass wir uns jetzt auf Landesebene weniger mit dem Verbraucherschutz be- fassen sollten. Ganz im Gegenteil.
Die CDU-Landtagsfraktion erwartet von der Landesregierung und von den zuständi- gen Einrichtungen, dass sie weitere Maßnahmen ergreifen, zur Fortentwicklung der Qualität unseres Verbraucherschutzes. Dazu zählen u.a. folgende Maßnahmen:
• Die Lebensmittelsicherheit muss durch eine Qualitätssicherung stets verbessert werden.
• Wir brauchen dringend wirksame Sanktionen, um Produktschwindel vorbeugen zu können.
• Das Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ soll weiter ent- wickelt und zu einem Marketing-Instrument ausgebaut werden. Dabei ist die Qua- litätssicherung und der Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen.
• Die Prozesse der Qualitäts- und Produktüberwachung vom lebenden Tier bis zum Verkauf sind gemeinsam mit der Land- und Ernährungswirtschaft zu optimieren.
• Dringend geboten ist ein stärkerer Einsatz beim Missbrauch neuer Technologien und Kommunikationsdienstleistungen.
• Die Schuldnerberatungsstellen brauchen auch weiterhin die volle Unterstützung. Wir brauchen geeignete Aufklärungskampagnen, die die frühzeitige Verschuldung von Kindern und Jugendlichen verhindern.
Es ist gut, dass der Landtag heute in einem Antrag aller Fraktionen zum Thema „Gemeinsam gegen Kinderarmut“ ein klares Bekenntnis zu diesen Beratungsstel- len ablegt.
• Als Sozialpolitiker ist für mich von besonderer Wichtigkeit, dass die Nutzer von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine gezielte Aufklärung erhal- ten. Wir brauchen Beratung und Kontrolle zur Stärkung der Rechte von Pflegebe- dürftigen und deren Angehörige.
• Die Aktivitäten des Verbraucherschutzes müssen sich noch stärker als bisher an den jeweiligen Zielgruppen orientieren. Ich bin froh, dass es uns zum Beispiel ü- ber den Kinder-, Jugend- und Aktionsplan der Landesregierung gelingt, Beiträge zu leisten, um für eine ausgewogene und gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen zu werben.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzent- rale und im Europäischen Verbraucherzentrum herzlich danken. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag, um Verbraucher optimal zu beraten, Missstände aufzudecken und Problemlösungsvorschläge zu entwickeln. Sie sorgen aber auch dafür, dass sich Produkte aus Schleswig-Holstein durch eine hohe Qualität auszeichnen.

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