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Wilfried Wengler zu TOP 18: Zuverlässigkeitsprüfung für Hobby- und Sportpiloten sollte diskutiert werden
Nr. 127/06 23. März 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Wilfried Wengler zu TOP 18: Zuverlässigkeitsprüfung für Hobby- und Sportpiloten sollte diskutiert werden Liest man den Antrag zur Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfung, so stutzt man als Nicht- Luftfahrer zunächst bei den verwendeten Abkürzungen. Schlägt man die Begriffe nach, stellt man fest, dass es sich bei dem betroffenen Personenkreis um Piloten von ein- oder zweimo- torigen Maschinen handelt. D.h. vorwiegend um Hobby- und Sportpiloten.Zu dem vorliegenden Antrag der FDP hat es als Vorläufer bereits eine Kleine Anfrage im vergangenen Jahr gegeben. Der letzte Satz der Antwort der Landesregierung besagt, dass sich das Land Schleswig-Holstein durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Privatpiloten keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn verspricht und durch das vom Bund vorgegebene Verfahren den Ländern zusätzlicher Aufwand entsteht. Soweit ist für mich die Logik des An- tragstellers nachvollziehbar.Andererseits erinnere ich mich an einen Vorfall im Frankfurter Luftraum vor einigen Jahren, der bis zur Alarmierung der Bundesluftwaffe führte. Dieser Vorfall wurde just durch einen Piloten der im Antrag angesprochenen Gruppe verursacht.Was wäre – ich will es absolut nicht beschreien -, wenn bei einem zukünftigen Vorfall im Nachhinein festgestellt würde, dass durch eine Zuverlässigkeitsprüfung deutliche Indizien hätten festgestellt werden können? Unser heutiges Thema berührt die Umsetzung einer EU- Verordnung aus dem Jahre 2002: „Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt.“Das Bundesministerium des Inneren nennt im Internet unter der Rubrik „Luftsicherheit in Deutschland“ zum Stichwort „Kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen“ u. a.: Verschärfte Zuverlässigkeitsüberprüfungen, denen über 260.000 Personen im Bereich der Luftfahrt regelmäßig unterzogen werden.Auch der Bundestag hat sich im vergangenen Monat mit der Zuverlässigkeitsprüfung be- schäftigt. Die FDP hat auch dort einen Antrag bezüglich der Privatpiloten angekündigt; die CDU hat ihre Bereitschaft zur Diskussion des angesprochenen § 7 des Luftsicherheitsgeset- zes signalisiert.Wir sehen also, dass dieses Thema vielschichtig ist. Die CDU beantragt daher Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Diskussion.