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25.01.06 , 15:14 Uhr
CDU

Sylvia Eisenberg zu TOP 35: Verbesserung der Qualität der schulischen Bildung in allen Schulbereichen

Nr. 24/06 25. Januar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Sylvia Eisenberg zu TOP 35: Verbesserung der Qualität der schulischen Bildung in allen Schulbereichen Nichts ist so interessant wie das Thema Schule. Jeder war einmal auf der Schule, jeder hat Erfahrungen aus der Schulzeit, mal gute und mal schlechte. Alle sprechen nach TIMSS und PISA von notwendigen Reformen, aber keiner weiß genau was und wie. Hochfliegende Träume werden darüber hinaus durch die enge Finanzdecke be- grenzt.
Will man Schule von Grund auf reformieren, und das hat sich die große Koalition zum Ziel gesetzt, so muss man im Primar- und Elementarbereich beginnen, darf den Se- kundarbereich der unterschiedlichen Schularten nicht vernachlässigen und muss auch auf die Berufsausbildung und das Studium achten. In allen Schulbereichen geht es für die CDU um die Verbesserung der Qualität der schulischen Bildung insgesamt, um Transparenz und Vergleichbarkeit der schulischen Abschlüsse, um Durchlässig- keit innerhalb des bestehenden Systems bei Wahrung der Qualität der Ausbildung, um die Ausschöpfung der Begabungsreserven durch Förderung der Schwachen aber auch Föorderung der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler. Das wollen wir als CDU.
Die Eckwerte für eine Neufassung des Schulgesetzes liegen vor; damit hat die Lan- desregierung und die Bildungsministerin erste inhaltliche Vorstellungen öffentlich gemacht, die breit diskutiert werden.
Es wird Aufgabe des Landtages sein, die Schulgesetznovelle zu beschließen und dafür zu sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch unsere Enkelkin- der von den Maßnahmen profitieren, die im Schulgesetz verankert werden. Dieser Aufgabe sollten wir uns alle hier im Landtag bewusst sein, auch die Oppositionspar- teien. Wir sollten das parteipolitisch Wünschenswerte reduzieren auf das faktisch Machbare zum Wohle unserer Kinder. Dass bei dieser Ausgangslage Kompromisse geschlossen werden und auch werden müssen, auch zwischen den Koalitionspartei- en, ist selbstverständlich.
Plakative Schlagworte hinsichtlich der prozentualen Durchsetzung parteipolitischer Ansätze, Herr Dr. Klug, sind bei der Kompromissfindung nicht gerade hilfreich, aber das sollen diese plakativen Schlagworte ja auch nicht, sie sollen einen Koalitions- streit heraufbeschwören. Das haben wir als CDU lange genug versucht. Genützt hat es unseren Schülerinnen und Schülern nicht.
In den letzten Landtagssitzungen haben wir ausgiebig über die Reform der Oberstufe des Gymnasiums debattiert, ebenfalls über die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen. Die CDU steht – und das will ich hier ausdrücklich hervorheben – hinter diesen beiden Reformansätzen. Die Weiterentwicklung der Oberstufe in Richtung Profiloberstufe, der vermehrte Unterricht im Klassenverband bei Erhalt einer – wenn auch eingeschränkten – Wahlfreiheit, die schrittweise Einführung der landesweit ein- heitlichen Abiturprüfung – das sind Reformen, die zu einem Zuwachs an Allgemein- bildung und damit zur verbesserten Studierfähigkeit führen, die zu mehr Vergleich- barkeit der Leistungen und zu erhöhter Transparenz der Aufgabenstellung führen. Damit schließt auch Schleswig-Holstein endlich zu der bundeseinheitlichen Entwick- lung auf, und das ist gut so.
Auch die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf 12 Jahre ist unser Wunsch, al- lerdings führt der vorgesehene Einstieg im Schuljahr 08/09 dazu, dass der erste ver- kürzte Abi-Jahrgang erst im Schuljahr 2016 Abitur macht. Eine frühere Einführung würde die CDU begrüßen, da das aber zusätzliche personelle Ressourcen erfordert, geht unsere Bitte an den Finanzminister, die frühere Einführung des achtjährigen Gymnasiums zu prüfen.
Der Koalitionsvertrag sieht eine Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems vor. Darüber hinaus „kann es ein Nebeneinander von Schulen des gegliederten Schulsystems und Gemeinschaftsschulen geben, die Wahlfreiheit der Eltern muss erhalten werden. Gesamtschulen sollen sich schrittweise zu Gemeinschaftsschulen entwickeln“.
Die Weiterentwicklung des gegliederten Schulwesens bedeutet für die CDU-Fraktion Begabungspotentiale ausschöpfen durch mehr Durchlässigkeit v. a. nach oben, mög- lichst Vermeidung von Wiederholungen und Rückstufungen durch eine echte Orien- tierung in den Klassen 5 und 6, durch den Einsatz von Fördermaßnahmen für leis- tungsschwache und leistungsstarke Schüler im Rahmen des Förderfonds und durch Erweiterung der Bestimmungen zur Nachprüfungen. Ein Versetzen auf Probe ist e- benfalls denkbar, aber ein Durchreichen durch die Klassen 7 bis 9 ist für uns nicht denkbar.
Die Weiterentwicklung des gegliederten Schulwesens bedeutet für die CDU-Fraktion aber nicht die Umwandlung des gegliederten Systems zu Gemeinschaftsschulen, wie man es aus den vorgelegten Eckwerten herauslesen könnte. Ein vollständiger Ver- zicht auf Wiederholungen und Rückstufungen - das wäre übrigens einmalig in der bundesrepublikanischen Bildungslandschaft - führt nach allen Prognosen zur Auflö- sung des differenzierten Schulwesens und da v. a. zur Auflösung der Hauptschulen. Das entspricht weder dem Wortlaut noch dem Geist des Koalitionsvertrages.
Nach wie vor ist unklar, was die geplante Gemeinschaftsschule von den bereits be- stehenden integrativen Gesamtschulen unterscheidet. Es scheint so, als würde der Wegfall der Eingangsvoraussetzungen, nämlich die Drittelung der Schüler in Haupt-, Realschul- und Gymnasialempfohlene der einzige Unterschied zwischen Gemein- schaftsschule und Gesamtschule sein. Schon deshalb ist die CDU-Fraktion kein An- hänger einer Gemeinschaftsschule. Diese Auffassung werden wir, genauso wenig wie Sie, Frau Erdsiek-Rave, an der Tür der Großen Koalition abgeben. Gemein- schaftsschulen nach finnischem Vorbild - und das haben wir hier ausgiebig diskutiert - wird in S-H aufgrund der Infrastruktur und des Finanzrahmens nicht möglich sein, und deshalb sollte sich keiner durch den Begriff „Gemeinschaftsschule“ täuschen lassen.
Angesichts sinkender Schülerzahlen, die nicht landesweit einheitlich sein werden, kommt der Schulentwicklungsplanung eine besondere Bedeutung zu. Die Ressour- cen der Kommunen und des Landes sind begrenzt. Das betrifft sowohl den finanziel- len Bereich als auch den fehlenden Lehrernachwuchs. Es ist erklärtes Ziel der gro- ßen Koalition, nicht nur möglichst die kleinen Grundschulen auf dem Land zu erhal- ten, sondern auch den Erhalt der weiterführenden Schulen und Abschlüsse auch auf dem Land zu sichern. Das ist richtig und sinnvoll. Allerdings wird das in Nordfriesland sicher schwerer als in den Mittelzentren und kreisfreien Städten. Durch organisatori- sche Verbindung und räumliche Zusammenlegung verschiedener Schulen und Schularten bei Erhalt des jeweiligen Schulartprofils muss dem voraussichtl. Rück- gang der Schülerzahlen Rechnung getragen werden. Voraussetzung dafür ist eine längerfristige Schulentwicklungsplanung, die von den örtlichen Schulträgern initiiert, von den Kreisen überörtlich organisiert und letztlich von den Kreistagen beschlossen wird. Voraussetzung ist aber auch, dass die Mindest- und Höchstschülerzahl einer Klasse festgelegt wird.
Eine Neuordnung des Schullastenausgleichs hinsichtlich der Einbindung auch der investiven Kosten ist sinnvoll, notwendig und schafft mehr finanzielle Gerechtigkeit. Auch das in den Eckwerten genannte Ziel der mittelfristig vollständigen Aufhebung der Schuleinzugsbereiche ist richtig. Wenn die Schulen , und da v. a. die weiterfüh- renden Schulen sich zu Profilschulen entwickeln sollen und werden, so muss auch den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder an die Schule ihrer Wahl zu schicken, allerdings unter Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten, wenn not- wendig. Das war und ist immer unsere Auffassung gewesen.
Ob der geplante Schulausgleichsfonds dezentral bei den Kreisen oder zentral beim Land geführt wird, ist ein Problem, mit dem sich zurzeit die kommunalen Spitzenver- bände im V. mit dem Bildungsministerium noch befassen.
Wir stehen im Rahmen der Diskussion um die Schulgesetznovelle vor weitreichen- den Entscheidungen. Im Rahmen der politischen Diskussion wird es auch zu einem politischen Schlagabtausch kommen, das ist notwendig. Wir sollten aber eins nicht vergessen. Schule wird nicht für Politiker, Bürgermeister und Landräte gemacht, nicht für Ver- bände und Lobbyisten, sondern für die nachfolgende Generation, für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrern. Sie haben die Folgen unserer Entschei- dungen zu tragen. Dessen sind wir uns als CDU bewusst.

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