Thomas Stritzl zu TOP 29: Bundeseinheitliche Regelung des Strafvollzuges erhalten
Nr. 353/05 16. Dezember 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deJustizpolitik Thomas Stritzl zu TOP 29: Bundeseinheitliche Regelung des Strafvollzuges erhalten „Mit dem Inkrafttreten des Strafvollzuggesetzes im Jahr 1977 hat der Vollzug der Strafen und Maßregeln eine bundeseinheitliche Grundlage erhalten. Diese hat sich bewährt und eine Abänderungsnotwendigkeit ist insbesondere vor dem Hintergrund des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte (z.B. Freiheitsentzug) nicht erkennbar.Vielmehr muss vor diesem Hintergrund geradezu von einer Verpflichtung dazu aus- gegangen werden, den Vollzug so zu regeln, dass jeder inhaftierte Bürger, wo immer in Deutschland seine Strafe vollstreckt wird, die gleichen Pflichten und Rechte nach dem Gesetz hat.Die Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Straf- vollzuges und der Untersuchungshaft dient diesem wichtigen Ziel, begegnet auch der Gefahr eines Strafvollzuges nach Kassenlage und muss deshalb erhalten bleiben“, so der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl.