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14.12.05
15:29 Uhr
CDU

Wilfried Wengler zu TOP 14: Aktuelle Bemühungen der Kommunen um freiwillige Zusammenschlüsse zielführend unterstützen

Nr. 343/05 14. Dezember 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Wilfried Wengler zu TOP 14: Aktuelle Bemühungen der Kommunen um freiwillige Zu- sammenschlüsse zielführend unterstützen Seit dem 27. April dieses Jahres ist diese Koalitionsregierung im Amt. Sie hat sich unter an- derem zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Modernisierung und Verschlankung der öffentli- chen Verwaltungen auf allen Ebenen zu erreichen. Die Notwendigkeit einer umfassenden Verwaltungsstrukturreform ist seit langem bekannt und in vorangegangenen Legislaturperio- den bereits breit diskutiert worden.
Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick:
Der Abschlussbericht der Enquetekommission zur Verbesserung der Effizienz der öffentli- chen Verwaltung liegt seit 1994 auf dem Tisch. Auf 200 Seiten wurden konkrete Vorschlä- ge zur Aufgabenreduzierung, Privatisierung und Verwaltungsstrukturreform aufgezeigt. 1996 legten CDU, SPD und Bündnis 90 /Die Grünen jeweils eigene Konzepte zum Thema „Entbü- rokratisierung, Verwaltungsstrukturreform und Aufgabenabbau“ vor. Im Grunde waren bereits zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen geschaffen, um einen effizienten und schlanken Aufbau der Verwaltungen in Schleswig-Holstein zu schaffen.
Heute, fast ein Jahrzehnt später, aber nur 7 ½ Monate nach der Regierungsübernahme sprechen wir über den ersten konkreten Gesetzentwurf. Das, meine Damen und Herren, zeigt die Entschlossenheit dieser Regierung, das Thema einer überfälligen Verwaltungs- strukturreform in Schleswig-Holstein trotz aller Kritik von verschiedenen Seiten, mag sie be- rechtigt oder unberechtigt sein, nicht nur anzustoßen sondern auch umzusetzen!
Die CDU-Fraktion wird die Landesregierung auf dem Weg zu einer umfassenden Verwal- tungsreform auf allen Ebenen kritisch begleiten und unterstützen. Das gilt insbesondere in der Verfolgung der Prämisse, die Verwaltung professioneller, bürgernäher und wirtschaft- licher zu gestalten. Hieran werden wir alle Maßahmen messen. Daher streben wir auch eine Verwaltungsreform, aber keine Gebietsreform an. Das gilt sowohl für die Ebene der Krei- se und kreisfreien Städte als auch den Kreisangehörigen Bereich.
Insbesondere die kleinteilige Gebietsstruktur im kreisangehörigen Bereich ist die Grundlage für die unersetzbare ehrenamtliche Tätigkeit der Kommunalpolitiker. Sie ist für die CDU eine unabdingbare Voraussetzung für die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit den Belangen ihrer Kommune.
Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich im Interesse einer weiteren Professionalisierung und einer Kostenreduzierung deutlich zu verringern, wird allerdings von der CDU-Fraktion in vollem Umfang unterstützt. Bei einer umfassenden Verlagerung von Aufgaben vom Land auf die kommunalen Verwaltungsregionen und die Kommunen des kreisangehörigen Bereiches so- wie bei der angestrebten Aufgabenverlagerung von den Kreisen auf den kreisangehörigen Bereich kann auf eine Neuordnung der Verwaltungsstrukturen nicht verzichtet werden. Aber auch bei der innerkommunalen Funktionalreform muss der Grundsatz des Kostenaus- gleiches gelten.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass landesweit bereits die weit überwiegende Mehrheit der Kommunen über Fusionen, Gemeinschaften oder Kooperationen ihrer Verwal- tungen verhandelt haben, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Zielsetzung der Landesregierung, im kreisangehörigen Bereich Verwaltungen zu bilden, die mindestens 8000 Einwohner betreuen, wird von der CDU-Fraktion unterstützt. Wir ge- hen daher konform mit der Äußerung des Innenministers in seinem Ende November vorge- stellten Papier "Schleswig-Holstein – Ein starker Partner im Norden Deutschlands", ich zitie- re, "Beim zweiten Teil der Reform – der Zusammenlegung der Verwaltungen von Ämtern und Gemeinden – gilt grundsätzlich: Die jeweiligen Verwaltungseinheiten sollen zukünftig min- destens 8000 Einwohner betreuen."
Es ist jedoch in jedem Fall sicher zu stellen, dass diese neuen Verwaltungen wirtschaftlich, professionell und bürgernah arbeiten. Kernforderung ist hier die Senkung der Verwal- tungskosten. Die CDU-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, die Einsparpotentiale nachvollziehbar zu beziffern.
Wenn man die Verwaltungslandschaft nüchtern analysiert, muss man zwangsläufig zu der Schlußfolgerung kommen, dass es auch Ausnahmen geben wird. Die Insel Helgoland ist hierfür ein plakatives Beispiel. Es kann nicht in jedem Fall ein starres Festhalten an den gesetzten Grenzen geben. Einzelfallentscheidungen müssen möglich sein, wenn Wirtschaft- lichkeit und Bürgernähe nicht anders zu erreichen sind. Nicht jede "Inselverwaltung", die schon heute alle zukünftig geltenden Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Professionalität und Bürgernähe erfüllt, ist nur von Wasser umgeben.
Die CDU-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Neuorganisation der kommunalen Verwaltungsstrukturen auf der Grundlage der von der Landesregierung beschlossenen Leit- linien durch freiwillige Entscheidungen herbeigeführt wird. Die endgültige Neuordnung der Ämter wird im Jahr 2007 vollzogen. Die Ergebnisse der Aufgabenkritik und Vorschläge zur Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene werden zum Ende dieses Jahres vor- liegen. Diese Ergebnisse können daher mit der erforderlichen Gründlichkeit und Sorgfalt in die endgültigen Entscheidungen zur Verwaltungsstrukturreform einbezogen werden, wäh- rend bereits jetzt die Voraussetzungen für die zukünftigen Aufgabenübertragungen geschaf- fen werden. Das heute vorgelegte Gesetz regelt vorläufig die rechtlichen Rahmenbedingun- gen für die Bildung dieser gemeinsamen Verwaltungen. Es ist notwendig, um die aktuellen Bemühungen der Kommunen um freiwillige Zusammenschlüsse der Verwaltungen zielfüh- rend zu unterstützen.
Als CDU-Fraktion wollen wir den gesamten Prozess kritisch und am Ergebnis orientiert be- gleiten. Dies gilt auch für den vorgelegten Gesetzentwurf. Und hier gestatten Sie mir die An- merkung, für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bestellung von hauptamtlichen Gleichstel- lungsbeauftragten und die damit verbundenen Einwohnergrenzen. Das Gesetz sieht eine "Schonfrist" bis zum Jahr 2007 vor. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die in Frage kommenden Kommunen schon heute in der Lage sind, schlüssige und für die Betroffe- nen durchaus tragbare Konzepte für eine sinnvolle Umsetzung der Neuregelung vorzule- gen. Dies gilt es, in den anstehenden Beratungen der parlamentarischen Gremien zu be- rücksichtigen.
Wir beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.