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11.11.05 , 13:07 Uhr
FDP

Heiner Garg: Eine ermäßigte Umsatzsteuer auf apothekenpflichtige Arzneimittel ist sinnvoll

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 285/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 11. November 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Soziales/Wirtschaft



www.fdp-sh.de Heiner Garg: Eine ermäßigte Umsatzsteuer auf apothekenpflichtige Arzneimittel ist sinnvoll In seinem Debattenbeitrag zu Top 27 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes – Ermäßigte Umsatzsteuer auf apothekenpflichtige Arzneimittel, Drs. 16/316) sagte der stellvertrtende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Während in Deutschland auf apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich eine Umsatzsteuer in Höhe des Regelsatzes von derzeit 16% erhoben wird, sieht das bei den meisten europäischen Nachbarstaaten vollkommen anders aus.
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass neben Dänemark, Österreich und der Slowakei Deutschland das einzige Land in der EU ist, das den vollen Mehrwertsteuersatz erhebt. In allen anderen Ländern werden erheblich niedrigere Umsatzsteuersätze auf Arzneimittel erhoben.
So z.B. in
• Belgien 6% statt der 21%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer; • Großbritannien 0% statt der 17,5%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer; • Italien 10% statt der 20%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer; • Spanien 4% statt der 20%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer.
Dabei wird in den meisten Ländern nicht zwischen apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterschieden.
Wir haben bei uns – genauso wie bei den meisten unserer europäischen Nachbarn – aus bestimmten sozialen Gründen einen verminderten Umsatzsteuersatz für bestimmte Produkte eingeführt, z.B. bei Grundnahrungsmitteln.
Warum aber gilt ein niedriger Umsatzsteuersatz für Produkte, wie beispielsweise bei Überraschungseiern, Schnittblumen und Tierfutter – nur nicht bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Bereits heute haben wir im Gesundheitsbereich Vergünstigungen für wichtige Bereiche des Gesundheitswesens: So unterliegen die Lieferung orthopädischer Hilfs- und Fortbewegungsmittel oder die Lieferung sowie die Wiederherstellung von Zahnprothesen dem ermäßigten Steuersatz – warum also gilt dies nicht für apothekenpflichtige Arzneimittel?
Allein die weiter steigenden Umsatzsteuerausgaben für Arzneimittel werden dazu führen, dass auch in Zukunft nicht von niedrigen Beitragssätzen bei der Gesetzlichen Krankenkasse ausgegangen werden kann.
Wer ankündigt, die Umsatzsteuersätze erhöhen zu müssen, um durch die Mehreinnahmen die Lohnnebenkosten zu senken, sollte gerade an dieser Stelle einmal nachrechnen: Wäre es nicht sinnvoller, die Umsatzsteuer bei Arzneimitteln abzusenken – und damit mehr Spielraum für niedrigere Lohnnebenkosten zu haben, als die Umsatzsteuer insgesamt anzuheben?
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung betrugen allein für die Umsatzsteuer auf Arzneimittel im Jahr 2004 rund 3 Mrd. Euro. Seit 1994 sind auf diesem Weg immerhin rund 29 Mrd. Euro an den Fiskus geflossen.
Grund genug, einmal darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoller ist, diese Mehrausgaben lieber bei den Kassen zu lassen, als sie erst abzuschöpfen, um sie hinterher wieder ins Gesundheitswesen zu stecken.
Gleichzeitig profitiert nicht nur der einzelne Patient, sondern auch der Standort Deutschland von niedrigeren Arzneimittelpreisen. Denn hiermit ermöglichen wir unseren Apotheken, sich im Wettbewerb gegenüber den Internetapotheken vor Ort zu behaupten.
Denn die teilweise niedrigeren Preise für einzelne Arzneimittel im Internethandel beruhen derzeit unter anderem auf der innerhalb der EU vollkommen unterschiedlichen Umsatzbesteuerung von Arzneimitteln.
Wer also die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Apotheken stärken will – muss diese Wettbewerbsverzerrungen abbauen. Das war ursprünglich ja auch mal der Gedanke, der all jenen Versuchen zu Grunde lag, die indirekten Steuern sowie spezifische Verbrauchssteuern in der EU zu harmonisieren.
Mit einem niedrigeren Umsatzsteuersatz verhielten wir uns auch EU-konform. Denn mit der 6. EG-Richtlinie wird zwar eine europaweite Harmonisierung der Umsatzsteuer angestrebt. Doch gerade hier bestehen Ausnahmen, die von 21 der 25 EU- Mitgliedstaaten auch voll ausgeschöpft werden. Zugunsten ihres Versandhandels und zugunsten ihres Standortes. Deshalb sollten wir diese Ausnahmeregelung voll ausschöpfen und unsere Arzneimittel mit einem niedrigeren Steuersatz belegen und die Umsatzbesteuerung von Arzneimitteln zu harmonisieren.
(Denn im Bereich der Arzneimittel ist nach Art. 12 Absatz 3 Buchstabe a Unterabsatz 3 der 6. EG-Richtlinie in Verbindung mit Anhang H Kategorie 3 die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes möglich.)
Dabei wollen wir eine einfache Lösung: Wir wollen alle apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem verminderten Umsatzsteuersatz belegen. Wir leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Apotheken im e-commerce Zeitalter, sondern auch einen Beitrag, den Endverbraucher und Patienten mit günstigeren Arzneimitteln zu versorgen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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