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Anke Spoorendonk zu TOP 32 - Erhalt der Rechtsmedizin an den Standorten Kiel und Lübeck
PresseinformationKiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 32 Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck Drs. 16/269Nach der letzten Debatte im Landtag zum Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitäts-standorten Kiel und Lübeck wurde die Frage, ob und in welchem Umfang das Institut fürRechtsmedizin in Schleswig-Holstein erhalten bleiben muss, intensiv in den Ausschüssendes Landtages debattiert. Aber auch in den Medien und insbesondere in den betroffenenInstitutionen und bei den Beschäftigten wurde über die Zukunft der Standorte diskutiert.Im Rahmen eines Anhörungsprozesses wurden zahlreiche Stellungnahmen eingereicht, indenen sich die Verfasser einhellig für den Erhalt der Rechtsmedizin in Schleswig-Holsteinan den Standorten Kiel und Lübeck aussprechen. Die Frage ist nur, in welchem Umfang anwelchem Ort Kapazitäten vorgehalten werden sollten. Hier gehen die Meinungen ausein-ander. 2Der SSW bleibt bei seiner Auffassung, dass der Erhalt der rechtsmedizinischen Versorgungin Schleswig-Holstein zwingend notwendig ist, um zum einen den Interessen der Justiz,der Polizei und des öffentlichen Gesundheitswesens, zum anderen der medizinischenAusbildung gerecht zu werden.Wir sind aber auch der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der defizitären Situationund der schwierigen wirtschaftlichen Lage des UK S-H und der Hochschulen alles unter-nommen werden muss, um die Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche zu erhöhen. Nichtzuletzt deshalb wurde vor 4 Jahren die Entscheidung getroffen, die Unikliniken Kiel undLübeck zu fusionieren und somit die Voraussetzung für standortübergreifende Optimie-rungen zu schaffen.Der federführende Bildungsausschuss hat sich nach eingehender Befassung mit demThema für eine Lösung ausgesprochen, die nach Ansicht des SSW sowohl die Belange derbeiden Standorte als auch die einer wirtschaftlichen Leistungserbringung berücksichtigt.Mit anderen Worten: Der SSW wird der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusseszustimmen, auch wenn ich mich im Ausschuss noch für den FDP-Antrag aussprach. Wirsind aber zu der Erkenntnis gelangt, dass die Maximalforderung dieses Antrages nichtumzusetzen ist, auch wenn es wünschenswert wäre.Wir teilen die Auffassung, dass auf jeden Fall sichergestellt werden muss, dass an beidenStandorten das nach der Approbationsordnung geforderte Lehrangebot aufrechterhaltenwerden kann. Ein breiteres Lehrangebot, wie es zurzeit in Lübeck angeboten wird, haltenwir grundsätzlich für erstrebenswert. Wir beugen uns aber gegen unsere innere Überzeu-gung dem wirtschaftlichen Druck, wenn wir gleichzeitig feststellen müssen, dass die 3Mittel für Forschung und Lehre begrenzt sind und sich daraus der Zwang ergibt, dasLehrangebot zu rationieren. Hier sind die Hochschulen gefordert, sich über ihr Lehrangebotund die Gewichtung von Themen zu verständigen.Eine Zusammenfassung der Laborkapazitäten am Standort Kiel bei gleichzeitiger Auf-rechterhaltung der Prosekturen an beiden Standorten ist ein Kompromiss, dem wir unsalso anschließen können, soweit diese Lösung den Mindestanforderungen an eine rechts-medizinische Versorgung entspricht. Die an der Versorgung beteiligten Bereiche solltensich darüber verständigen, welches Dienstleistungsangebot notwendig ist und wie dieseszukünftig finanziert werden soll. Es kann nicht sein, dass Leistungen für diese Bereiche ausdem Zuschuss für Forschung und Lehre bezahlt werden oder dass das UK S-H gezwungenwird, diese Leistungen aus seinen Erlösen für die Krankenversorgung zu bestreiten.