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29.09.05 , 15:58 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 32 - Erhalt der Rechtsmedizin an den Standorten Kiel und Lübeck

Presseinformation
Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 32 Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck Drs. 16/269

Nach der letzten Debatte im Landtag zum Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitäts-
standorten Kiel und Lübeck wurde die Frage, ob und in welchem Umfang das Institut für
Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein erhalten bleiben muss, intensiv in den Ausschüssen
des Landtages debattiert. Aber auch in den Medien und insbesondere in den betroffenen
Institutionen und bei den Beschäftigten wurde über die Zukunft der Standorte diskutiert.
Im Rahmen eines Anhörungsprozesses wurden zahlreiche Stellungnahmen eingereicht, in
denen sich die Verfasser einhellig für den Erhalt der Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein
an den Standorten Kiel und Lübeck aussprechen. Die Frage ist nur, in welchem Umfang an
welchem Ort Kapazitäten vorgehalten werden sollten. Hier gehen die Meinungen ausein-
ander. 2
Der SSW bleibt bei seiner Auffassung, dass der Erhalt der rechtsmedizinischen Versorgung
in Schleswig-Holstein zwingend notwendig ist, um zum einen den Interessen der Justiz,
der Polizei und des öffentlichen Gesundheitswesens, zum anderen der medizinischen
Ausbildung gerecht zu werden.


Wir sind aber auch der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der defizitären Situation
und der schwierigen wirtschaftlichen Lage des UK S-H und der Hochschulen alles unter-
nommen werden muss, um die Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche zu erhöhen. Nicht
zuletzt deshalb wurde vor 4 Jahren die Entscheidung getroffen, die Unikliniken Kiel und
Lübeck zu fusionieren und somit die Voraussetzung für standortübergreifende Optimie-
rungen zu schaffen.


Der federführende Bildungsausschuss hat sich nach eingehender Befassung mit dem
Thema für eine Lösung ausgesprochen, die nach Ansicht des SSW sowohl die Belange der
beiden Standorte als auch die einer wirtschaftlichen Leistungserbringung berücksichtigt.
Mit anderen Worten: Der SSW wird der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
zustimmen, auch wenn ich mich im Ausschuss noch für den FDP-Antrag aussprach. Wir
sind aber zu der Erkenntnis gelangt, dass die Maximalforderung dieses Antrages nicht
umzusetzen ist, auch wenn es wünschenswert wäre.


Wir teilen die Auffassung, dass auf jeden Fall sichergestellt werden muss, dass an beiden
Standorten das nach der Approbationsordnung geforderte Lehrangebot aufrechterhalten
werden kann. Ein breiteres Lehrangebot, wie es zurzeit in Lübeck angeboten wird, halten
wir grundsätzlich für erstrebenswert. Wir beugen uns aber gegen unsere innere Überzeu-
gung dem wirtschaftlichen Druck, wenn wir gleichzeitig feststellen müssen, dass die 3
Mittel für Forschung und Lehre begrenzt sind und sich daraus der Zwang ergibt, das
Lehrangebot zu rationieren. Hier sind die Hochschulen gefordert, sich über ihr Lehrangebot
und die Gewichtung von Themen zu verständigen.


Eine Zusammenfassung der Laborkapazitäten am Standort Kiel bei gleichzeitiger Auf-
rechterhaltung der Prosekturen an beiden Standorten ist ein Kompromiss, dem wir uns
also anschließen können, soweit diese Lösung den Mindestanforderungen an eine rechts-
medizinische Versorgung entspricht. Die an der Versorgung beteiligten Bereiche sollten
sich darüber verständigen, welches Dienstleistungsangebot notwendig ist und wie dieses
zukünftig finanziert werden soll. Es kann nicht sein, dass Leistungen für diese Bereiche aus
dem Zuschuss für Forschung und Lehre bezahlt werden oder dass das UK S-H gezwungen
wird, diese Leistungen aus seinen Erlösen für die Krankenversorgung zu bestreiten.

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