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29.09.05
15:13 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 7: Risiken begrenzen, damit BID ein Erfolg wird

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 29.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 7 – Gesetz zur Einführung von Innovationsbereichen zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (Drucksache 16/246)

Bernd Schröder:

Risiken begrenzen, damit BID ein Erfolg wird

Lassen Sie mich zunächst aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zitieren: „Zur Förderung des Einzelhandels und Belebung der Innenstädte wollen wir in Anlehnung an das Hamburgische BID-Gesetz auch in Schleswig-Holstein die Innenstadt-Marketing- Bemühungen der Einzelhandelsunternehmen fördern.“

Worum geht es: Die Innenstädte der Gemeinden geraten bundesweit durch die Konkur- renz zu den Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel „auf der grünen Wiese” zunehmend unter Druck. In den Innenstädten sind negative Auswirkungen deutlich zu beobachten: Leerstände, Filialisierung, Erreichbarkeits- und Imageprobleme. In den letz- ten Jahrzehnten haben sich zahlreiche Stadtmarketingvereinigungen gegründet, die ge- nau diesen negativen Entwicklungen für die Innenstadt entgegentreten wollen. Viele posi- tive Effekte konnten durch die diese Organisationen erreicht werden. Jedoch war oft nicht eine ausreichende Finanzkraft oder Kontinuität vorhanden, um umfangreiche Maßnah- men durchzuführen. Über BIDs sollen die urbanen Einzelhandelsstrukturen nun ef- fektiver gestärkt werden. Aufgrund einer aus dem betroffenen Quartier ausgehenden Initiative sollen durch „Private“ Maßnahmen vorgeschlagen und finanziert werden. Neu ist, dass an der Finanzierung der Maßnahmen alle Begünstigten beteiligt werden sollen.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich freue mich, dass zumindest in diesem Punkt nunmehr auch die Grünen ihre Wirt- schaftsfreundlichkeit durch die Einbringung eines Gesetzentwurfs unter Beweis stellen wollen. Man kann es sich jedoch nicht so einfach machen wie die Grünen, indem das Hamburgische Gesetz zu 98 % abgeschrieben und hier als eigener Gesetzentwurf einge- bracht wird. Das Hamburger Gesetz lässt sich nicht im Verhältnis 1:1 auf das Flächen- land Schleswig-Holstein übertragen. Neben der sich völlig unterscheidenden Kommunal- struktur gilt es, auch die gegebenen rechtlichen Risiken deutlich zu begrenzen.

Aufgabe des Landesgesetzgebers ist es, den interessierten Kommunen einen rechtlich einwandfreien und verlässlichen Rahmen zu geben, damit diese darauf aufbauend ihre Satzungen erlassen können.

Angesichts des Problems der Trittbrettfahrer, zu denen vermutlich gerade namhafte und große Einzelhandelsketten gehören, ist mit Klagen gegen die Erhebung einer „Zwangsabgabe” zu rechnen. Nach meiner Kenntnis gibt es am Neuen Wall in Ham- burg als bundesweit erstem BID-Distrikt keine Filialen z.B. von Lidl oder Schlecker.

Eine Ende Juni gegründete interministerielle Arbeitsgruppe hat bereits die rechtlichen und fachlichen Fragenstellungen eines SH-BID-Gesetzes geprüft und ist in eine erste Vorerörterung mit den beteiligten Verbänden und Interessensvertretungen gegangen. Die Ressortbeteiligung steht unmittelbar bevor. Die ersten Gespräche erbrachten breite Zu- stimmung für ein Gesetz, jedoch auch Änderungswünsche im Vergleich zum Hamburger Gesetz: z.B. den Wunsch nach deutlich höheren Zustimmungsquoren und deutlich gerin- gere Quoren für ein Veto, um die demokratische Legitimation einer solchen Satzung zu verdeutlichen.

Der Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt also parallel zu dem von der Regierung erarbeiteten Gesetzentwurf, lehnt sich aber noch sehr stark an das Hamburger Gesetz an und stößt daher auf deutliche rechtliche Bedenken. -3-



Wir sollten in der gegebenen Situation keine Schnellschüsse abgeben, sondern den be- gonnenen Prozess weiterführen, die rechtlichen Problemfelder abarbeiten und den Ge- setzentwurf in engem Dialog mit den Betroffenen auf den Punkt bringen. Wir sind schon weit gediehen. Wenn wir uns alle der Aufgabe stellen, dann schaffen wir es, im Frühjahr nächsten Jahres ein fundiertes Gesetz zum Abschluss und zur Anwendung zu bringen.