Johannes Callsen zu TOP 7:Bloßes Abschreiben des Hamburger Gesetzes greift zu kurz
Nr. 245/05 29. September 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 7: Bloßes Abschreiben des Hamburger Gesetzes greift zu kurz Wenn die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in ihrer Pressemeldung die Überschrift wählen „Bitte ein BiD“, dann kann man dazu nur sagen: CDU und SPD haben schon bestellt! Um bei dem Vergleich mit dem gleichnamigen, aber anders geschriebenen Bier zu bleiben: Wir möchten allerdings kein schnell gezapftes Bier, sondern ein gu- tes Sieben-Minuten-Bier, das seinen Geschmack dann voll entfalten kann – auch wenn erfahrene Gastronomen behaupten, ein gutes Bier benötige nur 2 bis 3 Minu- ten.Für die Koalitionsfraktionen haben die Förderung des Einzelhandels und die Bele- bung der Innenstädte eine herausragende Bedeutung. Daher haben wir uns einver- nehmlich darauf verständigt, in Anlehnung an das Hamburger BiD-Gesetz auch in Schleswig-Holstein die Innenstadt-Marketing-Bemühungen der Einzelhandelsunter- nehmen durch die Einführung von Business-Improvement-Districts zu fördern. Denn seit 1994 ist der Umsatz in deutschen Innenstädten um jährlich 1,5 Milliarden Euro gesunken, die Besucherfrequenz um 25 Prozent zurückgegangen und die Aufent- haltsdauer ist auf unter eine Stunde gesunken, so die IHK-Vereinigung Schleswig- Holstein, der Einzelhandelsverband Nord-Ost und der Handelsvorstand BAG in einer Studie zur Situation der Innenstädte. Hier besteht also Handlungsbedarf. BiD’s kön- nen neue Impulse für die Attraktivität und die Erlebnisorientierung des innerstädti- schen Einzelhandels bringen. Das Besondere daran ist, dass die örtlichen Grund- stückseigentümer und Einzelhändler die im Rahmen des zeitlich begrenzten BiD um- zusetzenden Maßnahmen einvernehmlich festlegen und realisieren – auf freiwilliger Basis. Die Initiative also muss vor Ort entstehen. Der Staat gibt hierfür nur den recht- lichen Rahmen vor, die Umsetzung geschieht in eigener Verantwortung vor Ort. Um Missverständnissen vorzubeugen: BiD’s sind kein Ersatz für städtebauliche Sanie- rungsmaßnahmen, sie ersetzen auch keine kommunalen Aufgaben, sondern sollen zusätzliche Projekte zur Belebung der Innenstädte ermöglichen und die Wettbe- werbsfähigkeit der Standorte erhöhen.Auch der Einzelhandel in Schleswig-Holstein hat die Chancen entdeckt, die in einem solchen BiD liegen. An zahlreichen Orten, etwa in Elmshorn, Kiel, Itzehoe oder Schleswig, gibt es bereits großes Interesse am BiD-Gedanken. Und auch konkrete Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstädte werden hier bereits disku- tiert. Ich freue mich daher, dass die Grünen diesen Gedanken aufgegriffen und so erfolg- reich aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD abgeschrieben haben. Ich kann Sie nur ermuntern: Machen Sie weiter so, wir brauchen mehr Wirtschaftsfreundlich- keit für Wachstum und Arbeitsplätze.Allerdings greift das Abschreiben des Hamburger BiD-Gesetzes und das bloße Aus- tauschen der Worte „Hamburg“ und „Schleswig-Holstein“ in diesem Falle etwas zu kurz, da die Strukturen in einem Stadtstaat wie Hamburg doch ein wenig anders als in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind. Genau deswegen muss ein BiD- Gesetz sorgsam vorbereitet werden und sollte mit allen Beteiligten, den Verbänden, den Kammern und dem Einzelhandel intensiv diskutiert werden. Neben formal juristi- schen Unterschieden zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein sollten wir auch darüber nachdenken, beispielsweise Aspekte des Tourismus in das BiD-Gesetz auf- zunehmen.Bevor wir Schnellschüsse verabschieden, werden wir im Wirtschaftsausschuss nicht nur über den Gesetzentwurf der Grünen, sondern auch über die spezifische Situation in Schleswig-Holstein und daraus folgende Konsequenzen für eine BiD-Regelung für unser Land miteinander reden.