Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.09.05
10:09 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 41: Die Schilderungen der Bürgerbeauftragten müssen sehr nachdenklich machen

Nr. 237/05 29. September 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik Torsten Geerdts zu TOP 41: Die Schilderungen der Bürgerbeauftragten müssen sehr nachdenklich machen Die Bürgerbeauftragte fasst in ihrem Tätigkeitsbericht 2004 die aus Sicht der Ratsuchenden gravierendsten Mängel zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger klagen beim Umgang mit Behörden, Krankenkassen und Trägern über folgende Defizite:
• unzureichende, mangelhafte oder nicht erfolgte Information und Beratung, • schlechte und persönliche Erreichbarkeit, • lange Wartezeiten bei Behördenbesuchen, • harscher und respektloser Umgangston, • mangelnde Verlässlichkeit mündlicher Zusagen, • schwer verständlich formulierte Texte, Bescheide und Formulare, • unklare Zuständigkeiten, • generelle Misstrauenshaltung.
Mit diesen Kritikpunkten umschreiben die Ratsuchenden ihre Erfahrungen mit Ämtern und mit Unternehmen, die von den Beitragsgeldern ihrer Mitglieder leben. Jeder privat wirtschaf- tende Betrieb, wäre nach einem solchen Urteil seine Kunden los.
Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich der Bürgerbeauftragten, Frau Wille-Handels, für ihren schonungslosen Bericht und für die Vorschläge zur Problemlösung herzlich danken. Die Bürgerbeauftragte leistet einen wichtig Beitrag dazu, dass auch bei öffentlichen Einrich- tungen der Kunde endlich König wird.
Ich möchte während dieser Debatte auf einige Punkte eingehen, die mir wichtig erscheinen:
Die Schilderungen über die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation müssen sehr nachdenklich machen. Es war das politische Ziel, die Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechtes zu überwinden sowie zu einer Systemoptimierung durch verbesserte Kooperation der unterschiedlichen Leistungsträger zu kommen. Man will die Selbstbestim- mung, die Teilhabe und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fördern.
Die Ergebnisse dieser Servicestellen nach 3 Jahren ist ernüchternd. Es gibt 570 dieser Ein- richtungen im Bundesgebiet. Die Bürgerbeauftragte stellt aber fest, dass diesem breiten und gut ausgebauten Netz eine mangelnde Akzeptanz und Nutzung durch Ratsuchende gegenü- bersteht. Die Betroffenen, die diese Servicestellen nutzen sollten, äußern erhebliche Zweifel daran, dass in diesen Einrichtungen überhaupt die Kompetenz besteht, Zuständigkeiten zu klären und wirkungsvolle Betreuung während des gesamten Rehaverfahrens zu ermöglichen.
Nach diesen Beschreibungen der Bürgerbeauftragten muss die Frage erlaubt sein: Was fi- nanzieren wir hier eigentlich?
Auf jeden Fall müssen wir die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen im Sozialausschuss konstruktiv und kritisch hinterfragen. Nachdenklich machen müssen uns aber auch die Schil- derungen der Bürgerbeauftragten im Abschnitt Soziale Pflegeversicherung.
Die Hauptkritik der Ratsuchenden richtet sich gegen die Begutachterpraxis des Medizini- schen Dienstes der Krankenkassen. Insbesondere wurde das Auftreten einiger Gutachter als sehr abwertend empfunden.
Die sozialpolitischen Sprecher aller Fraktionen haben gestern an einer Podiumsdiskussion der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung teilgenommen. Die Politik ist sich darüber einig, dass wir unseren gemeinsamen Beitrag dazu zu leisten haben, gerade die Würde Pflegebedürftiger zu erhalten. Und daher macht es uns alle betroffen, wenn wir in dem Be- richt lesen müssen, dass Petentinnen und Petenten von Gutachtern des MDK zum Beispiel aufgefordert worden sind, sich die Schuhe zuzubinden. Schafften sie dies, so wurde daraus geschlossen, dass diese Verrichtung dem Betroffenen generell möglich sei.
Und es ist geradezu fahrlässig, bei dieser Bewertung nicht zu berücksichtigen, dass die Un- tersuchten dabei erkennbare Schmerzen hatten und zum Teil anschließend tagelang nicht mehr zu den sonst möglichen Bewegungen in der Lage waren. So geht man mit Pflegebe- dürftigen nicht um!
Natürlich hat sich die Bürgerbeauftragte aktuell insbesondere mit dem Thema Hartz IV zu befassen. Ich bin Frau Wille-Handels dankbar, dass sie uns mit Schreiben vom 25. August 2005 eine erste Bilanz nach Einführung des Sozialgesetzbuches II vorgelegt hat.
Wir haben uns mit der Problematik „Kosten der Unterkunft“ zu befassen. Wir brauchen drin- gend nachvollziehbare und transparente Ermittlungsgrundsätze für die Mietobergrenzen. Gefordert werden vergleichbare Vorgehensweisen für das gesamte Land.
Wir haben auch Beratungsbedarf bei der Schülerbeförderung. Dieses Thema müssen wir im Ausschuss ebenfalls vertiefen.
Es gibt lobende Worte der Bürgerbeauftragten in Richtung Verwaltung, da es trotz der Kürze der Anlaufphase zu einer schnellen Leistungsgewährung gekommen ist.
Einen großen Kritikpunkt stellt aber unabhängig von allen Rechtsfragen nach wie vor der Bescheid selbst dar. So enthalten diese Bescheide zwar die Ergebnisse der Berechnungen, nicht aber die Berechnungen selbst. Damit wird sich kein mündiger Bürger zufrieden geben. Hartz IV bleibt in der Umsetzung ein Dauerthema. Die Bürgerbeauftragte hat uns auf weitere Defizite hingewiesen.
Abschließend danke ich Frau Wille-Handels und ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Sie haben im vergangenen Jahr 3.000 Eingaben erhalten. Davon konnten Sie 2.937 ab- schließend behandeln. Und was noch viel wichtiger ist: 2.608 Eingaben wurden aus Sicht der Beteiligten positiv bearbeitet.
Wir danken der Bürgerbeauftragten. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.