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28.06.05 , 12:06 Uhr
SSW

Ausbildungsvermittlung: Optionskreise müssen Angebot der Bundesagentur annehmen

Pressemitteilung Nr. 67/2005
Flensburg, den 28.06.2005

Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383



Ausbildungsvermittlung:
Optionskreise müssen Angebot der Bundesagentur annehmen
Der SSW begrüßt die heutige Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, im laufenden Ausbildungsjahr auch die Ausbildungsplatzvermittlung in den Optionskommunen übernehmen zu wollen. „Damit könnte ein gravierender Fehler bei Hartz IV zumindest vorläufig ausgebügelt werden“, sagt die Vorsit- zende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk.

„Die berufliche Zukunft der Jugendlichen darf nicht im Kompetenzgerangel der Hartz IV-Beteiligten untergehen. Deshalb ist das Angebot der Bundesagentur lobenswert und wird hoffentlich von den Optionskreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland angenommen.

Die Bundesregierung, die Bundesagentur und die Optionskreise müssen diese Übergangsfrist nutzen, um ab dem nächsten Ausbildungsjahr eine dauerhafte Lösung für die Ausbildungsvermittlung in den betroffenen Gebieten zu finden. Unser oberstes Ziel muss es sein, dass Jugendliche einen guten Start ins Berufs- leben bekommen. Dies darf nicht an der Kostenfrage scheitern. Entscheidend 2
ist, dass diese Hilfe aus einer Hand erfolgt und die Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern nicht anders behandelt werden als Gleichaltrige aus anderen Familien. Da die Berufsberatung für alle Jugendlichen durch die Bundesagentur wahrgenommen wird, wäre es die einzig richtige Lösung, die Ausbildungs- platzvermittlung wieder dauerhaft den Arbeitsagenturen zu übertragen.“


Hintergrund:

Jugendliche werden üblicherweise von der regionalen Arbeitsagentur in Aus- bildungsplätze vermittelt, wenn sie dafür Unterstützung benötigen. In den „optierenden“ Kreisen – d. h. Kreise, die selbst die Komplette Betreuung von ALG II-Empäfngern übernommen haben – bekommen Minderjährige aus ALG II- Bedarfsgemeinschaften diese Unterstützung aber nur bei den Sozialzentren des Kreises. Die Arbeitsagenturen haben diesen Jugendlichen bisher die Vermitt- lungsleistung verweigert und konnten sich dabei auf die Hartz IV-Gesetzgebung berufen.

Der Landtag hatte sich auf Antrag des SSW erst im Mai mit diesem Problem befasst.

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