Lars Harms: Land muss weiterhin seine Verantwortung für die KiTas übernehmen
Presseinformation Kiel, den 15.06.2005 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 8 Neufassung Kindertagesstättengesetz Drs. 16/107Im Prinzip befürwortet auch der SSW eine Neufassung des Kindertagesstättengesetzes, denn seit der PISA-Studie haben sich auch für den Kindertagesstättenbereich neue Anforderungen und Rahmenbedingungen ergeben, die sich im Kindertagesstättengesetz wieder finden müssen. Von daher ist der Antrag von CDU und SPD zwar nicht verkehrt – allerdings vermissen wir einige klare inhaltliche Aussagen.Die Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Das ist keine neue Erkenntnis, aber seit der PISA-Studie ist dies eine Kernforderung, um die Schulleistungen unserer Kinder zu verbessern. Denn bereits im frühen Alter ist es entscheidend, die Förderung von Sprache und Motorik, die Hinführung zur Schrift und andere Grundkenntnisse unseren Kindern zu vermitteln. Das setzt allerdings ein pädagogisch qualifiziertes Angebot, das den Kindern zum einen eine sinnvolle Freizeitgestaltung gestattet und zum anderen die Entwicklung der Kinder jenseits der schulischen Wissensvermittlung fördert, voraus.Hierzu zählt im Übrigen auch das frühzeitige Erlernen von Minderheitensprachen und Fremdsprachen. Deshalb reicht es aus Sicht des SSW nicht aus, diesen Bildungsauftrag im Gesetz festzuschreiben, sondern man muss auch die richtigen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Diese Rahmenbedingungen werden im Antrag von SPD und CDU 2überhaupt nicht erwähnt. Deshalb hat der SSW auch einen Änderungsantrag zu den Finanzen und zu den Standards eingebracht.In den letzten Jahren sind mehrfach Versuche unternommen worden, die Standards in den Kindertagesstätten zu verringern, weil dadurch Kosten gespart werden können. Überschaubare Gruppengrößen, gut ausgebildetes Personal und vernünftige Gebäude sind aber notwendig, wenn Kindertagesstätten mehr sein sollen, als Kinderparkplätze für berufstätige Eltern. Das Land hat hier eine Verantwortung, die sie nicht einfach abgeben darf. Der Landtag muss deshalb den Plänen der Regierung eine klare Absage erteilen, die Kinderbetreuung mit einem gedeckelten Betrag über den kommunalen Finanzausgleich zu finanzieren.Das Land darf sich nicht mit einem Scheck an die Kommunen aus der Verantwortung stehlen und so zukünftige Probleme beiseite schieben. Es muss weiterhin Aufgabe des Landes bleiben, für die richtige Entwicklung in den Kindertagesstätten zu sorgen. Dazu gehört die direkte finanzielle Verantwortung und dazu gehört auch, dass die Standards für Kindertagesstätten nicht schon wieder in Frage gestellt werden.Der SSW warnt insgesamt davor, dass die Landesebene in einer Reihe von sozial- und familienpolitischen Fragen – wie zum Beispiel auch der Eingliederungshilfe – eine Kommunalisierung anstrebt, die zu Lasten der Kommunen und der betroffenen Bürger gehen kann. Es ist zwar grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass Zuständigkeiten für soziale Aufgaben auf eine niedrigere Ebene verlagert werden. Bei der aktuellen Haushaltssituation auf kommunaler Ebene wird es aber keine Gewähr dafür geben, dass Mittel, die in den Finanzausgleich eingezahlt werden, auch wirklich voll und ganz bei den betroffenen Bürgern und Einrichtungen ankommen. Dafür ist das System viel zu intransparent. Im Zweifel droht immer eine Senkung der Standards, um kommunale Finanzierungsprobleme auszugleichen. Gerade in den nördlichen Kreisen – Schleswig- Flensburg und Nordfriesland – haben wir schlechte Erfahrungen mit Kürzungen im Kita- Bereich gemacht. Deshalb muss das Land weiterhin seine Verantwortung für die Kindertagesstätten wahrnehmen.Der SSW bleibt also dabei: Wenn das Land jährlich 60 Mio. € an die Kommunen für die Kindertagesstättenbetreuung zahlt, dann müssen wir auch die Kontrolle über die Verwendung dieser Gelder beibehalten. Und das geht eben am besten, wenn dieses Geld direkt vom Land für die Kindertagesstätten bereitgestellt wird und nicht über den kommunalen Finanzausgleich.