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Günther Hildebrand zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 023/2005 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2005 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLInnen/Kommunales/Besetzung von Ausschüssen/Amtsbürgermeister www.fdp-sh.de Günther Hildebrand zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften In seinem Redebeitrag zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 (Gesetzentwürfe zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Günther Hildebrand:„Wir beraten heute zwei Komplexe mit kommunaler Bedeutung:1. über die Einführung einer Option für die Ämter, sich quasi einen eigenen Bürgermeister zu geben und 2. ob und wie künftig die Teilnahmerechte von Fraktionen und Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen geregelt werden soll.Ich komme zu ersten Punkt, der neuen Möglichkeit eine Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister zu bestellen.Wir werden dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis90/ Die Grünen nicht zustimmen.Zwar hat rot-grün ihren Ursprungsentwurf in vielen entscheidenden Punkten noch überarbeitet und dabei einige Schwachpunkte herausgenommen, aber insgesamt ist uns der Entwurf nicht konsequent genug.Der Ursprungsentwurf von SPD und Grünen zur Einrichtung der Position eines Amtsbürgermeisters sah vor, dass für Ämter ab einer Größe von 8.000 Einwohnern die Möglichkeit gegeben werden sollte, eine Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister zu wählen. Ab einer Einwohnerstärke von 15.000 sollte diese Stelle hingegen zwingend vorgeschrieben werden. Diesen Zwang haben wir abgelehnt. Darauf hat rot-grün nun auch verzichtet und es bei der Möglichkeit belassen, ab 8.000 Einwohnern auf freiwilliger Basis die Stelle für eine Amtsbürgermeisterin, einen Amtsbürgermeister – nun allerdings mit der Bezeichnung Amtsdirektorin oder –direktor, zu schaffen.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wir begrüßen die Wahlfreiheit für die entsprechenden Ämter, sich zwischen Amtsvorsteher mit LVB und Amtsdirektor entscheiden zu können. Auf dem Ostufer der Kieler Förde besteht beispielsweise offensichtlich der Bedarf und der ausdrückliche Wunsch, einen eigenen Amtsdirektor wählen zu wollen. Das respektieren wir.Das künftige Wahlverfahren der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors findet aber nicht unsere Zustimmung.Die im Gesetz vorgeschlagene Regelung sieht vor, die neue Verwaltungsspitze der Ämter durch eine Amtsversammlung wählen zu lassen. Die Amtsversammlung besteht dabei aus sämtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der amtsangehörigen Gemeinden. Das ist so eine Zwitterlösung zwischen Amtsausschuss und Direktwahl, die uns nicht zufrieden stellt.Nun muss man dazu wissen, dass die künftig zu wählende Amtsdirektorin bzw. der künftig zu wählende Amtsdirektor Kompetenzen erhält, die denen einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters entsprechen.Die aber werden direkt gewählt, für die Amtsdirektoren ist dieses aber nicht vorgesehen.Wir, die wir als FDP sogar die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister eintreten, werden nicht die Schaffung einer dem hauptamtlichen Bürgermeister entsprechenden Stelle mit tragen, ohne dass eine vergleichbare demokratische Legitimation gegeben ist.Apropos demokratische Legitimation: Anscheinend haben SPD und Grüne gesehen, dass es Probleme geben könnte, wenn lediglich der Amtsausschuss den neuen Amtsbürgermeister wählt und deshalb die Lösung mit der Amtsversammlung geschaffen. Diese ist aber die schlechteste und inkonsequenteste aller Möglichkeiten. Das haben insbesondere die vielfältigen Stellungnahmen der verschiedenen Verbände gezeigt.Aus diesem Grund werden können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden ihn auch nicht ablehnen, sondern uns vielmehr enthalten.Kommen wir zum zweiten Komplex der heutigen Debatte, der Frage um die künftigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Fraktionen und Mandatsträger in den Vertretungen und den Ausschüssen.Wir sind als FDP-Fraktion im Juni dieses Jahres in dieser Frage aktiv geworden und haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Besetzung der Ausschüsse in den kommunalen Vertretungen nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer vorsieht und jeder Partei ein Grundmandat in den Ausschüssen mit Stimmrecht einräumt. Damit werden die Interessen aller Wählerinnen und Wähler auch in der Ausschussarbeit vertreten und nicht nur die von entsprechend großen Fraktionen. In unserer Geschäftsordnung des Landtages ist es übrigens im §13 (3) auch so geregelt. Dabei käme das sogenannte Grundmandat in den meisten Fällen sowieso nicht zum tragen, da allein die Ausschussbesetzung nach Hare-Niemeyer die meisten Fraktionen oder auch Einzelkämpfer, einen Ausschusssitz zu teilen würde.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Dies wollen SPD und Grüne offensichtlich nicht.Was hier von SPD und Grünen als großer Durchbruch dargestellt wird, ist nichts anderes als die Verhinderung der gleichberechtigten Teilnahme aller Mandatsträger an der kommunalen Ausschussarbeit.Es ist zwar ein Fortschritt, dass jede Fraktionen zumindest ein beratendes Grundmandat in jedem Ausschuss erhalten soll und auch Einzelkämpfer in den Genuss eines Ausschusssitzes ihrer Wahl kommen sollen, wenn sie nicht bereits in irgendeinem anderen Ausschuss stimmberechtigtes Mitglied sind.Dennoch ist dies nicht mal ein halber Schritt nach vorne. In kleinen Gemeinden mit bis zu 750 Einwohnern werden nach dem jetzigen Gemeinde- und Kreiswahlgesetz über 11 % der Stimmen benötigt, um überhaupt einen Sitz in der Gemeindevertretung zu erhalten. Fraktionsstatus erlangt man aber erst mit zwei Sitzen. Da kann es sich ergeben, dass 15 –20 % der Stimmen erforderlich sind, um einen regulären Ausschußsitz erhalten, d. h. andersherum, dass 15 % der Wählerinnen und Wähler nicht im Ausschuss repräsentiert sind.Ich kann das nicht glauben.Dazu passt auch der nächste Punkt. Bisher ist es so, dass Mitglieder eines Ausschusses und auch stellvertretende Mitglieder eines Ausschusses in jedem anderen Ausschuss Rede- und Antragsrecht haben.Das ist insbesondere für kleinere Parteien und Wählergruppen beim geltenden Recht eine gute und sinnvolle Lösung. Hat nämlich ein „Einzelkämpfer“ durch Verhandlungen erreicht, dass auf seinem Ticket ein oder mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden, dann ist er nicht mehr gezwungen durch jeden Ausschuss zu tingeln. Die Stellvertreter seiner Partei können dann in jedem Ausschuss Anträge stellen und diese begründen.Nach unserem Gesetzentwurf wäre die Abschaffung dieser Regelung in der Tat überlegenswert, weil bei uns das Grundmandat auch für Einzelkämpfer eine Vertretung auch durch bürgerliche Mitglieder in jedem Ausschuss sicherstellt.Nach dem Vorschlag von rot-grün wird die Beteiligung in jedem Ausschuss – wenn auch nur beratend - nur für Fraktionen – also mindestens zwei Gemeindevertreter - sichergestellt.Das greift zu kurz.Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil dem Parlament mit unserem Gesetzentwurf die deutlich bessere Alternative vorliegt.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/