Vogelschutz auf Ederstedt: Pauschale Ausweisung zurücknehmen!
Presseinformation Kiel, den 27.08.2004 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 28 Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt Drs. 15/3527Was das EU-Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt angeht, schlagen heute zwei Herzen in meiner Brust. Ich bin froh, dass wir uns als SSW mit elementaren Forderungen in Bezug auf den Vertragsnaturschutz und bei der Frage bezüglich der Anhebung des Wasserstandes auf der Halbinsel durchsetzen konnten. Andererseits muss ich sagen, dass ich in höchstem Maße unzufrieden mit der Art und Weise bin, wie man die kom- plette Ausweisung von Eiderstedt als Vogelschutzgebiet betrieben hat.Aber zuerst einmal zum Positiven: Wir beschließen heute, dass Vertragsnaturschutz auf Eiderstedt anzustreben ist und dass die einzelnen Landbesitzer auf Eiderstedt nicht zwangsweise dem zu schließenden Rahmenvertrag mit dem Kreisbauernverband beitreten müssen. Natürlich ist es so, dass unter den derzeitigen Verhältnissen nicht daran zu denken ist, dass der Kreisbauernverband einen Rahmenvertrag abschließen wird. Aber vielleicht besteht in etwas ferner liegender Zukunft doch noch die Chance, sich zu einigen und dann ist ein solcher Beschluss wichtig, weil schon im Vorwege Unklarheiten beseitigt worden sind. Weiter wird in dem Beschluss festgelegt, dass nicht nur Beschränkungen in den Ver- trägen genau festgelegt werden, sondern dass auch ausdrücklich erlaubte Nutzungen festgeschrieben werden. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für diejenigen, die einen solchen Vertrag unterschreiben. 2Zu guter Letzt wird noch festgelegt, dass der Wasserstand auf Eiderstedt nicht ange- hoben wird, es sei denn, dass die betroffenen Eigentümer diesem zustimmen. Hier- über gab es bisher keinen Beschluss und somit trägt dieser Beschluss dazu bei, dass hier Sicherheit für die Betroffenen geschaffen wird.Soweit wäre eigentlich alles gut, wenn da nicht der Punkt eins wäre, der zwar im Aus- schuss schon politisch beschlossen wurde, aber dann von der Landesregierung nicht berücksichtigt wurde. Nach Beschlusslage vom 17. Juni sollten nur die geeignetsten Gebiete als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden und sie sollten sich keinesfalls auf die gesamte Halbinsel Eiderstedt ausdehnen. Als man dies im Ausschuss beschloss, war die bis dahin vorgeschlagene Gebietskulisse klar. Ebenso klar war, welche Gebie- te aus nachvollziehbaren Gründen aus dem Vorschlag herausgenommen werden sollten. Das waren die Flächen für den Offshore-Hafen Husum, die B 5 und die Acker- köge. Von den ursprünglich geplanten 25.000 Hektar waren dies 5.000 bis 6.000 Hek- tar. Somit war damals klar, dass man über eine Restfläche von rund 19.000 bis 20.000 Hektar redete, die man als Ausweisung von ganz Eiderstedt betrachtete und die we- sentlich reduziert werden sollten. Ziel des Beschlusses war es, die Möglichkeiten für eine Lösung zu eröffnen, die sichtlich unter der bisherigen Flächengröße lag.Genau diese Möglichkeiten hat die Landesregierung aber nicht ergriffen, sondern weiter an der großflächigen Ausweisung festgehalten und damit natürlich gegen den politischen Willen des Ausschusses gehandelt. Rot-grün hat im Ausschuss die Be- grenzung der Flächen mitgetragen. Doch die rot-grüne Regierung tat genau das ent- gegengesetzte, in dem sie die großflächige Ausweisung von Eiderstedt beschloss. Man weist also Eiderstedt aus, obwohl der Ausschuss nicht ganz Eiderstedt ausweisen wollte. Wenn wir aber heute so beschließen, wie es der Ausschuss am 17. Juni gewollt hat, muss der Vorschlag der Landesregierung korrigiert werden. Noch besteht auch die Möglichkeit hierfür, weil die Meldung an die EU aufgrund eines anhängigen Verfah- rens, dass einige Gemeinden und Bürger angestrengt haben, noch nicht erfolgt ist. Wenn wir heute unseren Beschluss als Landtag fassen, dann müssen Sie als rot-grüne Fraktionen den Mut haben und dafür sorgen, dass die rot-grüne Regierung ihren Be- schluss rückgängig macht. Alles andere wäre ein Beitrag zur Politikverdrossenheit und gerade da sollten wir uns jeden Beitrag sparen. Deswegen, nehmen sie ihre pauschale Ausweisung zurück und weisen sie nur die Flächen aus, die unbedingt notwendig sind - so wie sie es am 17. Juni im Ausschuss schon einmal beschlossen haben.