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14.05.04 , 13:46 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu Zählgemeinschaften in Kommunen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Zählgemeinschaften Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de in Kommunen Internet: www.gruene-landtag-sh.de

sind doch zulässig! Nr. 182.04 / 14.05.2004

Zur Frage der Zulässigkeit von Zählgemeinschaften in Kommunen erklärt der Vorsitzen- de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Zählgemeinschaften in schleswig-holsteinischen Kommunalparlamenten sind weiter möglich. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Landtag ergeben. Der Zusammenschluss zu Zählgemeinschaften war eine Möglichkeit für kleine Fraktio- nen, in Ausschüssen mitzuarbeiten, in die sie allein nicht gekommen wären. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes waren Zählgemeinschaften für unzulässig erklärt worden. Viele Ausschüsse in Kreistagen und Gemeindeparlamenten wurden dann so um- besetzt, dass kleine Fraktionen herausfielen.
In einem Gutachten ist der Wissenschaftliche Dienst des Landtages nun zu dem Schluss gekommen, dass Zählgemeinschaften zwischen kleinen Fraktionen weiter zulässig sind. Bei dem Gerichtsurteil geht es um Minderheitenschutz, so dass Zählgemeinschaften nicht grundsätzlich verboten sind. Ein neues Urteil des Bayerischen Verwaltungsge- richtshofes stützt diese Auffassung. Für den Fall, dass durch eine Zählgemeinschaft zweier kleiner Fraktionen eine dritte kleine Fraktion benachteiligt wird, empfiehlt der Wis- senschaftliche Dienst eine Änderung der Kommunalverfassung nach der dann Über- hangmandate in den Ausschüssen möglich sein sollen.
Ausschüsse in unseren Kommunalparlamenten haben nicht nur beratenden Charakter, sondern treffen auch Entscheidungen. Eine Fraktion, die dann von diesem Ausschuss ausgeschlossen ist, kann sich somit an der Willensbildung nicht mehr beteiligen. Die Zu- lassung von Zählgemeinschaften in Kommunen sind Ausdruck von Demokratie.
Wir fordern den Innenminister auf, sich die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes zu Eigen zu machen. Sollte das Ministerium unserer Interpretation nicht folgen, könnte eine kommunale Fraktion das Problem gerichtlich klären lassen. Wir werden an die SPD heran treten, um mit ihnen gemeinsam die vom Wissenschaftlichen Dienst empfohlene Änderung der Kommunalverfassung in den Landtag einzubringen.
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