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Wolfgang Kubicki: "Wir wollen die Sparkassen Schleswig-Holsteins zügig stärken!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 008/2003 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Donnerstag, 15. Januar 2004 Günther Hildebrand, MdL Sparkassen/Teilprivatisierung/Fusion der Sparkassen- und Giroverbände Veronika Kolb, MdLWolfgang Kubicki: „Wir wollen die Sparkassen www.fdp-sh.de Schleswig-Holsteins zügig stärken!“ Zum FDP-Gesetzentwurf zum Recht auf Umwandlung von Sparkassen in Aktiengesellschaften und zum Verkauf von Minderheitsbeteiligungen an Private sowie zur angedachten Fusion der Sparkassen- und Giroverbände Schleswig-Holsteins und Niedersachsens erklärte der Vorsitzende und innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Verschärfte Bedingungen für öffentliche BankenDrei Jahre wirtschaftliche Stagnation sind auch am deutschen Finanzsektor nicht spurlos vorübergegangen. Das deutsche Bankensystem mit seinen drei Säulen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken gerät unter Druck. In allen drei Säulen sind im internationalen Vergleich die Erträge sehr niedrig. Die strukturellen Schwächen werden jetzt für alle offensichtlich.Bei den öffentlichen Banken – Sparkassen und Landesbanken – kommt hinzu, dass ab 2005 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wegfallen und damit die Bonität der öffentlichen Banken sinkt, was ihre Refinanzierung verteuert.Die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s wollte vor einigen Wochen das erste Mal nicht staatlich besicherte Schuldpapiere in die Bewertung der Landesbanken einbeziehen und neue, niedrigere Ratings für die Landesbanken veröffentlichen. Der staatliche Finanzsektor reagierte mehr als empört, und hat es mit ministerieller Hilfe gerade noch geschafft, Standard & Poor’s dazu zu bewegen, diese schlechteren Ratings erst in einem Jahr zu veröffentlichen. Schätzungen sind trotzdem bekannt geworden: Nach Angaben der britschen Zeitschrift The Economist würde zum Beispiel die HSH Nordbank im Rating von AA- auf A sinken, die WestLB von AA auf BBB – das wäre für eine Universalbank kaum zu verkraften, weil die Refinanzierungskosten zu hoch würden.11 The Economist, German Landesbanks – Deep Impact – A revealing dispute over credit ratings, 29. November 2003, S. 81. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Nachdem Standard & Poor’s eingewilligt hatte, die neuen Ratings zurückzuhalten, lief in der Londoner Finanzwirtschaft ein Cartoon um: Er zeigte zwei Dinosaurier, beschriftet mit den Namen deutscher Landesbanken, die den Aufschlag eines großen Kometen auf die Erde beobachteten. „Kein Problem“, sagt der eine. „Standard & Poor’s hat uns noch ein Jahr Zeit für unsere Evolution eingeräumt.“2Internationaler Währungsfonds, Bundesbank und Bundesregierung für neue Rechtsformen bei öffentlichen BankenAuch im Urteil internationaler und nationaler Fachleute wird die Zukunft der deutschen öffentlichen Banken nicht rosig beurteilt. Die Undurchlässigkeit der drei Säulen und die impliziten Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der öffentlichen Banken werden als eindeutig nachteilig für den deutschen Finanzsektor und damit für die deutsche Volkswirtschaft beurteilt:• Bereits im Sommer letzten Jahres wurde der Entwurf des Internationalen Währungsfonds bekannt, in dem die Leistungsfähigkeit des deutschen Finanzsektors untersucht wurde. Auch in den offiziellen Berichten wurde Deutschland u.a. dringend nahegelegt, o die strenge Einteilung der drei Säulen wirksam zu lockern, o den Sparkassen einen besseren Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen – z.B. durch Teilprivatisierung – und o das Regionalprinzip bei den Sparkassen aufzuheben, weil es in einer globalisierten Finanzwelt zu einer reinen Wettbewerbsverzerrung verkommen ist.3• Die Bundesregierung stimmte diesen Feststellungen Ende Oktober 2003 zu – kurz vor der Veröffentlichung des offiziellen Berichtes des IWF. Caio Koch-Weser, Staatssekretär im Finanzministerium und vor einigen Jahren als neuer IWF-Chef im Gespräch, stellte in einem Interview fest, „... [wir] müssen ... uns zentralen Herausforderungen, wie dem zunehmenden europäischen Wettbewerb, der wachsenden Bedeutung der Kapitalmärkte für die Unternehmensfinanzierung und der im internatinalen Vergleich niedrigen Rentabilität, stellen. Die notwendigen Maßnahmen sollen sich vor allem an Marktsignalen orientieren und eine stärkere Beteiligung privaten (Eigen-)Kapitals im gesamten Kreditgewerbe in Betracht ziehen. Um vermehrt Fusionen in allen drei Säulen und zwischen den Säulen zu ermöglichen, müsste – soweit dies von den Eigentümern gewünscht würde – im Bereich der öffentlich-rechtlichen Banken über alternative Rechtsformen nachgedacht werden.“4• Die Bundesbank stellt in ihrem Monatsbericht vom Dezember 2003 ebenfalls fest, „... Die Öffnung ... von Sparkassen für private Rechtsformen bietet möglicherweise die Grundlage für einen behutsam gestalteten, letztlich aber in der Hand der Eigentümer und der jeweiligen Landesgesetzgeber liegenden Umstrukturierungsprozesses. Damit dürfte auf absehbare Zeit kein vollständiger Wechsel von öffentlicher in private Eigentümerschaft verbunden sein, was auch Erfahrungen anderer Länder belegen.“5 Auch das Regionalprinzip stellt die Bundesbank wegen seiner wettbewerbswidrigen Wirkungen in Frage.2 Ebenda. 3 Vgl. International Monetary Fund, Germany: Financial Stability Assesment, IMF Country Report No. 03/343, November 2003, S. 17 ff; und International Monetary Fund, Germany: Selected Issues, IMF Country Report No. 03/342, November 2003, S. 22-81. 4 Koch Weser, Caio, Finanzplatz Deutschland in Europa – Strategische Positionierung für die Zukunft, Gastbeitrag, Börsenzeitung vom 30.10.2003, S. 5. 5 Deutsche Bundesbank, Bericht zur Stabilität des deutschen Finanzsystems, Monatsbericht Dezember 2003, S. 47. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP will Sparkassen Umwandlung in Aktiengesellschaften und Teilprivatisierung ermöglichenU. a. auch aus diesen Gründen haben wir bereits vor über drei Jahren einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um die Umwandlung schleswig-holsteinischer Sparkassen in Aktiengesellschaften zu ermöglichen und auch den Verkauf von Minderheitsbeteiligungen an Private. Neben dem IWF und der Bundesbank ist jetzt auch schon die Bundesregierung auf unserer Seite – vielleicht ereilt die Vernunft ja auch die Mehrheit des Landtages. Drei Jahre haben wir zwar schon verloren – aber wir wären immer noch die ersten in Deutschland, was unseren Sparkassen einen rechtmäßigen Wettbewerbsvorteil einbrächte.Neben den schon aufgezählten Gründen sprechen u. E. zwei weitere dafür: • Erstens ist es eine Frage der Gerechtigkeit: Warum sollten wir den Sparkassen die Geschäftsmöglichkeiten verweigern, die wir der ehemaligen Landesbank mit der Fusion und der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft eingeräumt haben?• Zweitens kann der Staat sich hier problemlos weiter aus der privaten Wirtschaft zurückziehen, denn nichts anderes betreiben Landesbanken und Sparkassen. Sie machen nichts anderes als Privat- und Genossenschaftsbanken: Einerseits leihen sie sich Geld von Sparern und verleihen es an Kreditnehmer weiter, andererseits bieten sie eine immer größere Palette einträglicher finanzwirtschaftlicher Dienstleistungen an. Der Staat als Privat- und Investmentbankier sollte mittelfristig der Vergangenheit angehören. Aus diesem Grund werden wir auch weiterhin für den vollständigen Verkauf der Anteile Schleswig-Holsteins an der HSH Nordbank AG eintreten.FDP lehnt die Fusion der Sparkassen- und Giroverbände Schleswig-Holsteins und Niedersachsens abSchon vor zwei Jahren hat die FDP sich gegen die von den Verbänden gewünschte Fusion ausgesprochen, weil der Einfluss Schleswig-Holsteins zu stark beschnitten würde und die Neuordnung der Bankenlandschaft im Norden erschwert würde – übrigens auch die eben angesprochenen Veränderungen des Sparkassenwesens. Daran hat sich nichts geändert.Seit November sprechen sich auch Ministerpräsidentin Simonis und Finanzminister Stegner aus genau diesen Gründen gegen die Fusion aus. Das begrüßen wir – eines bleibt jedoch fragwürdig: Warum rang die Landesregierung sich erst so spät zu einer klaren Linie durch?Seit über zwei Jahren ist bekannt, dass die beiden Verbände fusionieren wollen. Die Landesregierung hat sie fröhlich davon träumen lassen, um quasi im letzten Moment die Notbremse zu ziehen: Ist das die gute Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Partner, der der Landesregierung in Claus Möllers Zeiten als Finanzminister so nah ans Herz gewachsen ist, dass jener den SGV schon in den Spruch „up ewig ungedeelt“ aufnehmen wollte?Gute Zusammenarbeit zwischen verlässlichen Partnern sieht anders aus.“Anlage: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SparkassengesetzesChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ #N!# 15. Wahlperiode 03-11-18Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ #N!#Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-HolsteinDas Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 3. Mai 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 231, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 206), wird wie folgt geändert:1. An die Überschrift „VII. Vereinigung und Auflösung von Sparkassen und Sparkassenzweckverbänden“ vor § 31 werden folgende Worte angefügt: „sowie Umwandlung von Sparkassen“.2. Es wird folgender § 34a eingefügt: „§ 34a Umwandlung einer Sparkasse (1) Die Umwandlung einer Sparkasse in eine Aktiengesellschaft wird zugelassen. (2) Als Gründer gilt der Gewährträger der Sparkasse. Er erhält die Aktien. (3) Die Satzung der Aktiengesellschaft hat die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 sicherzustellen. Kapitalbeteiligungen Dritter sind auf 49 % des Grundkapitals zu begrenzen. Die Satzung wird durch einen Beschluss der Vertretung (oberstes Organ) des Gründers festgestellt. Sie bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (4) Der Personalrat der Sparkasse bleibt übergangsweise bestehen. Er gilt vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung als Betriebsrat und hat die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Er ist verpflichtet, unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen. Das Übergangsmandat des Personalrats endet, sobald ein Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens sechs Monate nach dem Wirksamwerden der Umwandlung.“ Artikel 2 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am ............................... in Kraft.Wolfgang Kubicki und Fraktion 5