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12.11.03
17:53 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Initiative der FDP-Fraktion ist auf einem guten Weg

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 303/2003 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 12. November 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL E-Government/Verwaltungsmodernisierung
Günther Hildebrand: Initiative der FDP-Fraktion ist



www.fdp-sh.de auf einem guten Weg In seiner Rede zu TOP 12 (E-Government) sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Dieser Gesetzentwurf ist in dieser Woche der sinnvollste Beitrag der Landesregierung für die Reform der Verwaltungen. Das ist auch kein Wunder, geht er doch auf eine Initiative der FDP-Landtagsfraktion zurück.
Schon im Mai dieses Jahres haben wir den Gesetzentwurf der FDP- Fraktion über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in das Landesverwaltungsgesetz debattiert. Von allen Fraktionen und auch von der Landesregierung haben wir Zustimmung für unsere Initiative zum sogenannten electronic government – kurz E-Government – erfahren.
Wir waren uns alle einig in den Chancen, die der elektronische Rechtsverkehr im Verhältnis von Verwaltung zu Bürgerinnen und Bürgern bietet. E-Government ist wirtschaftsfreundlich. Es ist schneller, wie die heutigen Verwaltungsabläufe und -entscheidungen, und genauso präzise. Es bietet darüber hinaus auch noch einen höheren Sicherheitsgrad vor Fälschungen durch die elektronische Signatur. Sie kennen diese und die weiteren Argumente alle bereits aus der Mai-Debatte und deshalb brauche ich sie auch nicht im Einzelnen wiederholen.
Eines ist sicher, es gibt nur Vorteile, wenn wir jetzt die rechtlichen Voraussetzungen zum elektronischen Rechtsverkehr schaffen.
Ich komme zu einigen konkreten Punkten des Regierungsentwurfes, der zum großen Teil für das Landesverwaltungsgesetz identische Regelungen zum FDP-Entwurf enthält.
Einer der wichtigsten Punkte war für uns, dass auch nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung kein Zwang für die Behörden bestehen wird, sofort nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes die Voraussetzungen zum elektronischen Rechtsverkehr zu schaffen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Auch der Gesetzentwurf der Landesregierung räumt lediglich die Möglichkeit zur Verwendung neuer Technologien ein, soweit Bürgerinnen und Bürger und Behörden die Voraussetzungen bereits geschaffen haben. Es wird also auch mit diesem Gesetzentwurf kein sofortiger Investitionszwang für die Kommunen ausgelöst. Das ist gut so.
Früher oder später werden diese Investitionen beispielsweise in Verschlüsselungsverfahren, Signatur, Authentisierungsverfahren und Mitarbeiterschulung zwar notwendig, aber den Investitionen stehen der Sicherheitsgewinn, die Rationalisierungspotenziale, sowie die Wirtschaftsförderung gegenüber. Diese Vorteile werden sich rechnen.
Interessant ist die Ergänzung des Landesverwaltungsgesetzes in Hinblick auf neue Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren. Die Landesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, dass künftig in sämtlichen Bereichen nicht mehr Behörden des Landes, sondern die Landräte und Oberbürgermeister oder die Bürgermeister selbst über Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die sie erlassen haben, entscheiden.
Grundsätzlich stehen wir diesem Vorschlag positiv gegenüber. Dennoch sollten wir in der Anhörung, die wir mit Sicherheit zu unseren Gesetzentwürfen durchführen werden, auch die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Punkt einholen.
Über die Neuregelung des Landesverwaltungsgesetzes hinaus hat die Landesregierung in ihrem umfassenden Entwurf auch die Änderung von 39 anderen landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen.
Wir werden uns die Einzelheiten im Ausschuss genau ansehen. Ich kann aber heute bereits erklären, dass wir die meisten der vorgeschlagenen Änderungen mittragen können.
Insgesamt ist die Einführung des E-Governments auch eine Chance für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Es ist mal eine gute Nachricht im Dickicht von fachlich ungeeigneten Entscheidungen der Landesregierung wie z. B. bei FFH-Gebieten und anderen Wirtschaftsblockademaßnahmen.
Folgen Sie also auch in Zukunft den Vorschlägen der FDP, dann geht’s wieder aufwärts mit Schleswig-Holstein. Ich beantrage die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und den Wirtschaftsausschuss.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/