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Johann Wadephul:Schleswig-Holstein bei der Juristenausbildung Sch lusslicht
Nr. 343/03 28. August 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 9 Johann Wadephul: Schleswig-Holstein bei der Juristenausbildung SchlusslichtEinmal mehr ist Schleswig-Holstein Schlusslicht: Heute berät der Landtag erst in erster Lesung das neue Juristenausbildungsgesetz. Anhörungen und umfangreiche Ausschussberatungen stehen noch bevor, denn viele Fragen der Umsetzung sind offen.So ist die auf das Gesetz fußende Ausbildungsverordnung in weiter Ferne, während in Baden-Württemberg bald seit einem Jahr nach neuem Recht ausgebildet wird. Dies ist ein weiterer Wettbewerbs- und Standortnachteil für junge Menschen in Schleswig-Holstein, den allein die Justizministerin zu verantworten hat.Für uns als CDU-Fraktion sind bei einer Reform der Juristenausbildung folgende Eckpunkte maßgeblich:Bei allen Reformüberlegungen muss dem Gesichtspunkt der Qualität der Ausbildung Vorrang vor allen anderen Kriterien zukommen. So ist in den anstehenden Ausschussberatungen zu klären, ob die Christian-Albrechts-Universität überhaupt über ausreichende Personalkapazitäten verfügt, um die neuen Aufgaben, die auf sie zukommen, zu erfüllen. So sollen als neue Inhalte der Juristenausbildung künftig interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen, die intensiver als bisher auf die berufliche Praxis gerichtet sind, und Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Die CDU begrüßt dies ausdrücklich, will aber sichergestellt wissen, dass genügend Personal für Sprachkurse und Seminare für Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit zur Verfügung steht.Weiter will die CDU-Fraktion am Berufsbild des Einheitsjuristen festhalten, d. h. an seiner universellen Befähigung zum Einstieg in die unterschiedlichsten Berufsfelder. Denn das Verständnis und die Anwendung von Recht lebt von der Durchdringung unterschiedlicher Rechtsgebiete namentlich der klassischen Bereiche von Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung diese Auffassung ebenfalls vertritt, denn im Bericht aus März diesen Jahres heißt es, dass im Rahmen des schriftlichen Prüfungsteils der 1. Prüfung die Aufsichtsarbeiten aus dem Kernbereich der Pflichtfächer zu fertigen sind, und zwar drei aus dem Kernbereich des Zivilrechts, eine aus dem Kernbereich des Strafrechtes und zwei aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechtes. Um dies auch für die Zukunft sicher zu stellen, sollte überlegt werden, diese Regelungen ins Juristenausbildungsgesetz zu übernehmen und nicht in einer Verordnung zu regeln. Änderungen auf diesem Gebiet sollten immer dem Parlamentsvorbehalt unterliegen und nicht in einer Verordnung festgeschrieben werden.Die Gliederung der Ausbildung in ein wissenschaftliches Universitätsstudium und einen anschließenden praktischen Vorbereitungsdienst hat sich bewährt. Deswegen ist es auch zu begrüßen, dass die Landesregierung an der schon bisher geltenden zweistufigen Ausbildung von Jurastudium und juristischem Vorbereitungsdienst festhält. Die Verlängerung der Anwaltsstation auf 9 Monate und die Möglichkeit, im direkten Anschluss an die Pflichtstationen die drei Monate dauernde Wahlstation bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt nachfolgen zu lassen, gewährleistet, dass die Referendarinnen und Referendare selbst einen Schwerpunkt in ihrer Ausbildung für den Rechtsanwaltsberuf bilden können. Auch wenn der Gesetzentwurf hierzu im Einzelnen keine Regelungen enthält, möchte ich noch einmal auf die Problematik hinweisen, die bereits im Innen- und Rechtsausschuss angesprochen wurde. So muss dringend überlegt werden, wie die Anwältinnen und Anwälte auf ihre zunehmende Verantwortung im Rahmen der Juristenausbildung vorbereitet werden. Schließlich stellt es einen großen Unterschied dar, ob ein Referendar lediglich 3 Monate seiner Vorbereitungszeit, in der er womöglich auch noch Urlaub nimmt, bei einem Anwalt verbringt oder aber 9 bis 12 Monate.Insbesondere ist völlig offen, wer zu welchen Konditionen die Arbeitsgemeinschaften leiten soll. Die freiberuflich tätigen Anwälte, die Sie jetzt der Gewerbesteuer unterwerfen wollen, werden nicht bereit und in der Lage sein, mehrstündige Veranstaltungen zu Stundensätzen á 15 Euro durchzuführen.Auch wenn die Staatssekretärin davon ausgeht, dass durch die Verlängerung der Anwaltsstation die Referendare bei den Anwälten nach einer Einarbeitungszeit selbständig eingesetzt werden könnten, muss die Anwaltschaft auch angemessen auf ihre Aufgabe der Vorbereitung vorbereitet werden. Schließlich ist es nicht alleiniger Sinn der Sache, dass die Anwälte von der Einstellung der Referendare profitieren. Dies kann zwar ein durchaus positiver Nebeneffekt, darf aber nicht das Hauptziel sein. Diese und weitere Fragen werden wir in den Ausschussberatungen zu klären haben.