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28.08.03 , 15:22 Uhr
SPD

Wilhelm Malerius zu TOP 16: Küstenschutz hat lebensschützende Funktion

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.08.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 16: Vorrang des Küstenschutzes


Wilhelm Malerius:

Küstenschutz hat lebensschützende Funktion

Geschützt vor lebensbedrohenden Überflutungen, vor Sturmfluten und vor den zerstö- renden Einwirkungen des Meeres leben, arbeiten, wirtschaften und erholen sich die Menschen heute und künftig in den Küstengebieten vo n Schleswig-Holstein. Schles- wig-Holstein ist ein Land zwischen den Meeren.

Dieser prägnante Leitspruch ist einleuchtend und für uns alle hier in diesem hohen Hause nachvollziehbar. Dieser Leitspruch ist und muss auch künftig gemeinsamer Konsens aller, d. h., Politik, Behörden, Küstenbewohner, Naturschützer, Wasserwirt- schaftler und Deichschützer bleiben.

Küstenschutz wie Natur- und Umweltschutz sind gleichermaßen entscheidungsorien- tierte Planungsdisziplinen, die Handlungen vorbereiten und begleiten sollen. Sie sind durch Resultate wissenschaftlicher Untersuchungen abgestützt.

Das Abwägungsgebot muss für Küsten- wie Naturschutz gleichermaßen gelten. Auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Normen geht es bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht um das „Ob“, sondern das „Wie“.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Da sich sowohl, und ich bin der Meinung, dass darüber in diesem hohen Hause Kon- sens besteht, Küstenschutz als auch Natur - und Umweltschutz einer nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung als integrativem Ziel verpflichtet fühlen, muss ein zeit- gemäßer Naturschutz sich zugleich in das soziale und ökonomische Wertesystem der Gesellschaft einfügen. Um nachhaltig konsensfähig und damit durchsetzbar zu sein und zu bleiben, ist der Küstenschutz in hohem Maße gefordert, das Maß der potenziel- len Eingriffe sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls nachvollziehbar zu begründen.

Dieses, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, wird heute mit einem hohen Konsens aller beteiligten Parteien praktiziert und spiegelt sich in den bestehenden Ge- setzen wider. Was wollen Sie mit Ihrem vorliegenden, nicht präzisierenden Antrag, er- reichen? Soll die Herausnahme des Küstenschutzes aus der Eingriffsregelung erreicht werden? In Ihrem eigenen vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz der Natur und Landschaft in Schleswig-Holstein im November letzten Jahres gelten insbesondere auch Küstenschutzanlagen als Eingriff in Natur und Landschaft.

Sie, Frau Todsen-Reese, haben in Ihrem vorgelegten Entwurf zum Landesnaturschutz Vorrang für Küstenschutzmaßnahmen nicht verankert. Sie haben und wollen nicht die jetzige Bewertung als Eingriff und die Verpflichtung zum Ausgleich vom Tisch wischen, Sie wollen nicht für den Küstenschutz einen Persilschein ausstellen. Frau Todsen- Reese, ich freue mich über den Konsens mit der SPD-Fraktion und speziell mit Herrn Nabel – wir stehen an Ihrer Seite.

Die Küstengebiete, in denen Aktivitäten des Küstenschutzes wirksam werden, sind in der Regel ökologisch sehr sensible Bereiche. Sogar Nordfriesland hat seine Deiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Schonung von Natur und Landschaft ist nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern eigenes Anliegen des Küstenschutzes. Planungen im Küstenschutz erfordern eine sorgsame Abwägung vielfältiger öffentlicher und priva- ter Interessen. Aus diesem Grunde ist es richtig, die Öffentlichkeit frühzeitig in die Pla- nungen einzubeziehen. Aus diesem Grunde war und ist es heute noch richtig, dass die -3-



rot-grüne Regierung 1999 einen Beirat integriertes Küstenmanagement berufen hat, in den der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, der Gemeindetag, der Städteverband, der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, der Marschenverband, der Landschaftszweckverband Sylt, der Landesnaturschutzverband, die Küstenverwaltung, die Umweltverwaltung, somit alle gesellschaftsrelevante n Gruppen vertreten sind und in dem alle Aspekte des Küstenschutzes diskutiert und definiert werden.

Es war und ist richtig, dass von Vertretern der Küstenschutz- und Naturschutzverwal- tung sowie des Marschenverbandes gemeinsame Grundsätze für das künftige Mana- gement der Verbände im Sinne des Küstenschutzes erarbeitet und mittlerweile auch umgesetzt worden sind. Es ist gemeinsames Ziel, vorhandenes Vorland zu erhalten.

Gemäß § 63 Landeswassergesetz ist der Bau und die Unterhaltung von Deichen und Dämmen, die im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sind, eine öffentli- che Aufgabe.

Es wird gemäß § 2 Abs. 2 Nationalparkgesetz die Maßnahmen des Küstenschutzes einschließlich der Vorlandsicherung und Vorlandgewinnung sowie der Binnenlandent- wässerung nicht eingeschränkt. Das Landesnaturschutzgesetz regelt den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, und der Generalplan Küstenschutz macht fol- gende Grundsätze deutlich und dazu steht auch die SPD-Landtagsfraktion:

Küstenschutz hat wegen seiner lebensschützenden Funktion Vorrang vor anderen In- teressen, auch vor den Interessen des Naturschutzes. Ziele und Aufgaben des Küs- tenschutzes müssen auch in anderen Politikfeldern und anderen kommunalen Berei- chen immer mit bedacht werden.

Sie sehen, der Küstenschutz ist bei dieser Regierung gut aufgehoben. Wir sehen als SPD-Landtagsfraktion keine konkurrierenden Schutzinteressen gegenüber dem Küs- -4-



tenschutz. Aus diesem Grunde werden wir dem dubiosen, rein populistisch gehaltenen Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen.

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