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19.06.03 , 15:08 Uhr
CDU

Peter Lehnert: Gemeindefinanzreform muss Handlungsfä-higkeit der Kommunen sichern

Nr. 267/03 19. Juni 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Innenpolitik TOP 14 Peter Lehnert: Gemeindefinanzreform muss Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern
Die Kommunen in Schleswig-Holstein befinden sich in einer dramatischen finanziellen Krise.
Wegbrechende Einnahmen und ständig steigende Ausgabenlasten schränken die kommunale Handlungsfähigkeit zunehmend ein und gefährden damit die kommunale Selbstverwaltung.
In den Jahren 2001 sowie 2002 mussten die Kommunen deutlich geringere Steuereinnahmen verkraften. Besonders dramatisch ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Nicht nur die schwache Konjunktur, sondern auch die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die Rot-Grün zu verantworten hat, machen sich hierbei negativ bemerkbar.
In diesem Zusammenhang möchte ich aus dem Kommunalbericht 2003 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein zitieren: „Die kommunale Finanzlage hat sich in den beiden letzten Jahren wieder verschärft; die freien Finanzspielräume sind bei den Städten und den Kreisen weiter abgesunken. Die fehlenden Eigenmittel für die notwendige Investitionstätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften sind z. T. durch zusätzliche Kredite ersetzt worden; denn die Schuldenstände sind nach einer Phase der Stagnation erneut angestiegen.
Im Haushaltsjahr 2003 wird sich dieser Abwärtstrend fortsetzen. Nach den Haushaltsplanzahlen gibt es eine Vielzahl von unausgeglichenen Haushalten, insbesondere bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Auch für die kommenden Jahre haben sich die Perspektiven der kommunalen Finanzen aufgrund der konjunkturellen Lage und der Auswirkung der Steuerreform verschlechtert.
Zu dem von den Kommunen bereits eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung gibt es daher keine Alternative.“
Die Rahmenbedingungen für die Kommunen, die Rot-Grün im Bund und im Land zu verantworten hat, haben sich in den letzten Jahren ständig verschlechtert. Ich möchte an dieser Stelle nur ein Beispiel nennen, mit dem die rot-grüne Bundesregierung die Finanzlage der Kommunen – aber auch der Länder – deutlich geschwächt hat: Dabei handelt es sich um die Versteigerung der UMTS-Lizenzen, bei denen die Länder und Kommunen Steuerausfälle von rund 14 Milliarden Euro hinzunehmen hatten, während der Bund die Versteigerungserlöse von über 50 Milliarden Euro in die eigene Tasche gesteckt hat.
Die Steuereinnahmen und damit auch die Kommunalfinanzen können sich nur dann stabilisieren, wenn Deutschland wieder zu einem soliden Wirtschaftswachstum auf der Grundlage einer verlässlichen Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik zurückkehrt.
Zur Stabilisierung und Verstetigung der Gemeindefinanzen ist endlich über die seit 1998 versprochene Gemeindefinanzreform zu entscheiden. Was die Kommunen jetzt brauchen sind keine weiteren monatelangen Grundsatzdiskussionen, sondern sofort greifende Maßnahmen.
Die Kommunen benötigen sofortige Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Finanzen. Nur so können wir ihre Handlungsfähigkeit sicherstellen. Wir müssen jetzt handeln. Wir brauchen ein Sofortprogramm für die Kommunen. Dieses muss, um eine breite Wirksamkeit zu erzielen, Verbesserungen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite beinhalten.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Neuordnung der Gemeindefinanzen an folgenden Eckpunkten zu orientieren:
1. Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage.
Die Gewerbesteuerumlage, also der Anteil an der Gewerbesteuer, den die Kommunen an Bund und Länder abführen müssen, wird auf den Stand vor der rot-grünen Steuerreform zurückgeführt. Das entlastet die Kommunen bundesweit im Jahr 2004 um über 2,3 Milliarden Euro.
Dies stärkt allgemein die Finanzkraft der Gemeinden. Dies ermöglicht ihnen eine verstärkte Investitionstätigkeit. Dies kommt insbesondere auch dem Handwerk und mittelständischen Unternehmen zugute.
2. Höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer 2004.
Die Kommunen werden zu Lasten des Bundes und der Länder einmalig stärker an der Umsatzsteuer beteiligt. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird für das Jahr 2004 von 2,2 % auf 3,0 % angehoben. Das bringt den Kommunen Mehreinnahmen von knapp 1,1 Milliarden Euro.
3. Entlastung für die Kommunen bei der Sozialhilfe durch Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf der Grundlage der bereits vom Kollegen Kalinka vorgetragenen Voraussetzungen.
Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für arbeitsfähige Personen müssen Einsparungen und Effizienzgewinne entstehen. Diese sind für eine Entlastung der Kommunen zu verwenden; im Falle einer Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bei den Kommunen bedeutete dies über einen vollen Ausgleich der den Kommunen entstehenden neuen Belastungen hinaus eine überwiegende Teilhabe an den sich aus der Zusammenführung ergebenden Entlastungen des Gesamtsystems.
4. Entlastung für die Kommunen bei der Sozialhilfe durch stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängern. Wir müssen darüber nachdenken, dass die kommunalfinanzierte Sozialhilfe für Arbeitsunwillige abgesenkt wird. Die Anreize zur Beschäftigungsaufnahme werden dadurch erhöht, dass dem Hilfeempfänger bei eigenem Hinzuverdienst mehr Nettoeinkommen übrig bleibt.
5. Berücksichtigung des erweiterten Konnexitätsprinzips durch die Bundesebene und Aufnahme ins Grundgesetz.



Derjenige Gesetzgeber, der den Kommunen kostenträchtige öffentliche Aufgaben überträgt oder bestehende erweitert, muss auch für die Kosten aufkommen. Die landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzipien greifen bei einer unmittelbaren Aufgabenübertragung durch den Bund nicht, zumindest nicht unmittelbar.
Die Kommunen tragen zunehmend schwerer unter der Aufgabenlast, die ihnen Bund und Länder aufgebürdet haben, ohne gleichzeitig für die Finanzierung aufzukommen. Ein Beispiel auf Bundesebene ist die Begründung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, der den Kommunen Milliardenbeträge für Investitions- und Betriebskosten abverlangt.
In der Folge dieser Aufgabenverlagerung durch Bund und Länder sehen sich die Kommunen gezwungen, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben aufzugeben, um die dadurch freiwerdenden Finanzmittel für die Erledigung von Bund und Land veranlassten Aufgaben einzusetzen. Dies stellt die kommunale Selbstverwaltung in Frage. Die sogenannte freie Finanzspitze, d. h. der finanzielle Spielraum für eigenverantwortliche gestaltende Kommunalpolitik, wird für sie immer geringer. Dem gilt es, durch gesetzliche Maßnahmen entgegenzuwirken.
Wir brauchen bei allen dringend notwendigen strukturellen Veränderungen in unserem Land eine verlässliche Grundlage, insbesondere bei der Finanzierung dieser Maßnahmen. Dies ist für die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik von entscheidender Bedeutung. Nur dann werden wir die Menschen mitnehmen auf diesem steinigen Weg, zudem es keine realistischen Alternativen gibt.
Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform – auf die konkreten Vorschläge der Regierung warten wir übrigens immer noch - muss sich die öffentliche Hand auf ihre ureigenen Aufgaben beschränken. Diejenige Ebene sollte öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die das am besten und am wirtschaftlichsten leisten kann. Bei der Verlagerung von Aufgaben müssen die Kosten vollständig ausgeglichen werden. Das Land darf seine Probleme nicht zu Lasten der Kommunen lösen, indem es zwar formal das Konnexitätsprinzip erfüllt, dann aber die kommunalen Kassen durch willkürliche Eingriffe in den Finanzausgleich belastet. Dadurch werden den Kommunen in Schleswig-Holstein seit 2001 jährlich mehr als 38 Millionen Euro entzogen.
Dadurch geht Vertrauen verloren. Vertrauen, das so dringend gebraucht wird, um die notwendigen Strukturreformen zügig umsetzen zu können.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits in der Vergangenheit immer wieder mit Initiativen und konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Situation der Kommunen in Schleswig- Holstein zu Wort gemeldet.
Wir werden auch in Zukunft Fehlentwicklungen klar benennen und konstruktiv an einer Reform mitarbeiten, die unseren Kommunen wieder mehr Luft zum Atmen gibt. Dabei legen wir allerdings größten Wert auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, die anstehenden Probleme zu lösen.

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