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Renate Gröpel zu TOP 6: Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ist konsequent
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 18.06.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 6 – Abbau der Fehlsubventionierung im WohnungswesenRenate Gröpel:Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ist konsequentUns liegt heute der Gesetzentwurf zur Aufhebung des schleswig-holsteinischen Ge- setzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen vor. Die SPD- Landtagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Fehlbele- gungsabgabe zum 31. Oktober 2004 vorsieht. Seit der Einführung der Fehlbelegungs- abgabe 1992 hat es immer wieder heftige Diskussionen über Sinn und Zweck gege- ben.Die SPD-Landtagsfraktion hat bisher das Gesetz im Grundsatz für sozial gerecht gehalten. Durch die Fehlbelegungsabgabe soll Fehlförderung und Fehlsubvention vermieden werden. Auch heute reden alle wieder von Subventionsabbau - nur wenn es konkret wird, gibt es große Widerstände bei den Betroffenen. Das ist hier nicht a n- ders.Mit der Abgabe sollen nicht die angeblichen Fehlbeleger aus ihren Wohnungen ver- trieben werden, sondern diejenigen, die in einer niedrigen Einkommenssituation öffent- liche Förderung erhalten haben, sollen bei gestiegenen Einkommen einen angemes- senen Mietzuschlag bezahlen. Und diese Einnahmen fließen wieder zurück in die so- ziale Wohnraumförderung. Dadurch konnten von 1992 bis 2002 ca. 50 Mio. € wieder für die Mitfinanzierung von 43.000 Wohnungen bereitgestellt werden. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Für die SPD-Fraktion war aber auch immer der Anteil der Verwaltungskosten ein gro- ßer Kritikpunkt. Wenn er jetzt in 2002 auf 44% gestiegen ist und in den Folgejahren weiter steigen wird, steht das in keinem Verhältnis mehr zu den Einnahmen. Und wenn zukünftig keine Nettoerträge mehr nachbleiben aus der Erhebung der Fehlbelegungs- abgabe, dann bleibt auch nur die Konsequenz, das Gesetz aufzuheben.Die Ursachen für den Rückgang der Einnahmen sind vielschichtig. So laufen Bindun- gen für die Sozialwohnungen aus, die nach dem Kostenmietrecht gefördert wurden. Aufgrund der erheblichen Anstrengungen im Wohnungsbau in den 90er Jahren haben wir heute zum Glück einen entspannten Wohnungsmarkt. So ist das Mietpreisniveau in den letzten Jahren gesunken, d.h. die Mietpreisspanne für die Abgabe ist geringer ge- worden. Im Sinne der Mieter und Mieterinnen ist diese Entwicklung nur zu begrüßen.Aber auch die Förderpolitik der SPD im Wohnungsbau in den letzten Jahren hat dazu beigetragen, Fehlbelegung erst gar nicht entstehen zu lassen. So sind seit 1997 neue Sozialwohnungen nur noch im Rahmen der vereinbarten Förderung gebaut worden. Schleswig-Holstein war hier bundesweit Vorreiter. Und seit dem 01.01.2002 ist die vereinbarte Förderung als Regelförderung im Bundesgesetz für die soziale Wohn- raumförderung verankert.Das Wohnraumförderungsgesetz lässt zudem sehr flexible Regelungen bei der Bele- gung von öffentlich geförderten Wohnungen zu. Auch hier sind die Forderungen des Landtages vom September 2000 auf Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in das Gesetz aufgenommen worden. Zudem gibt es die Möglichkeit, ganze Gebiete, vor allem Gebiete der „sozialen Stadt“ von der Erhebung freizustellen, um problematischen Entwicklungen entgegen zu wirken.Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, festzuhalten, dass durch den Wegfall der Einna h- men aus der Abgabe das Wohnungsprogramm nicht gefährdet ist. D.h. gerade mit der neuen sozialen Wohnraumförderung können wir zielgerichtet Wohnungsbau für dieje- nigen fördern, die nach wie vor auf staatliche Förderung a ngewiesen sind. Gleichzeitig -3-tragen das Städtebauförderungsprogramm und das Programm „Soziale Stadt“ dazu bei, stabile Bewohnerstrukturen in den Stadtteilen zu erhalten oder zu schaffen.Im Ergebnis begrüßt daher die SPD-Fraktion die Aufhebung des Gesetzes mit dem zeitgleichen Ausstieg für alle Erhebungszeiträume zum 31.10.2004. Wir bitten um die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Innen- und Rechtsaus- schuss und mitberatend in den Sozialausschuss.