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04.04.03 , 13:20 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Hochwasserschutz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 28 – Nachhaltiger Hochwasserschutz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 085.03 / 04.04.2003 Hochwasserschutz: Bund und Land Hand in Hand
Das wichtigste und aktuellste vorweg: Minister Trittin hat dem Bundeskabinett vorgestern einen Gesetzentwurf für ein Artikelgesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch- wasserschutzes vorgestellt. Damit soll es Änderungen geben im:
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG) • Baugesetzbuch (BauBG) • Raumordnungsgesetz (ROG) • Bundeswasserstrassengesetz (WaStrG) und im • Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (GWD-Gesetz)
Damit werden die Grundsätze, die schon im gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen im Landtag Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht wurden und die Politik der Lan- desregierung entschlossen in die Tat umgesetzt: Bund und Land Hand in Hand zur Ver- besserung des Hochwasserschutzes.
In dem zukünftigen Bundesgesetz wird das Bemessungshochwasser von HQ 100 (H=Hochwasser, Q=Abflussmenge, 100=Wiederkehrintervall in Jahren) zugrunde gelegt, also das angeblich so seltene Jahrhundertereignis wird Grundlage der Dimensionierung wasserbaulicher Maßnahmen in der Zukunft. Das ist ehrgeizig, aber angemessen und notwendig.
Wir müssen damit rechnen, dass Hochwasserereignisse und extreme Wetterlagen in Zu- kunft zunehmen. Dies ist eine Folge der anthropogenen Klimabeeinflussung durch die sogenannten Treibhausgase, allen voran CO2, das 82 Prozent der deutschen Treib- hausgase darstellt.
Klimaschutz ist also die kausalste Strategie, um der Hochwassergefahr vorzubeugen. Daher gibt es auf allen Ebenen Bemühungen, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Dazu gehören die Kyoto-Folgekonferenzen, dazu gehören die Vorgaben der EU, 8 Pro- zent CO2-Reduktion bis 2012. Deutschland hat sich vorgenommen, 25 Prozent bis 2005 einzusparen. Dazu gehört auch die Klimaschutzpolitik hier in Schleswig-Holstein.
Der Umbau der Energiewirtschaft spielt dabei eine wesentliche Rolle. So fordert die EU- Direktive 9/2001 12 Prozent erneuerbarer Anteil bis 2010. Die Bundesrepublik Deutsch- land hat sich auf 12,5 Prozent festgelegt, was eine Verdoppelung bedeutet. Schleswig- Holstein leistet dazu wesentliche und weit überproportionale Beiträge. Die Nachhaltig- keitsszenarien gehen von einer 20-prozentigen CO2 Minderung bis zum Jahr 2020 aus und von einer 50-prozentigen bis 2050.
Die Enquete-Kommission Klimaschutz des Deutschen Bundestages, die im vergangenen Jahr ihr Ergebnis vorgelegt hat, hat sich auf die Notwendigkeit und Durchführbarkeit ei- nes 50-prozentigen Reduktionszieles bis 2050 festgelegt.
Das letzte Hochwasser hat 21 Tote und Kosten im zweistelligen Milliardenbereich gefor- dert. Dieses können wir durch eine konsequent geänderte Politik mildern für die Zukunft. Viel zu wenig ist beachtet worden, dass die Wetterextreme des vergangenen Jahres zu Ernteschäden von 10 bzw. 20 Prozent geführt haben, und das in unserer hochentwickel- ten Landbautechnik hier in Schleswig-Holstein. Das ist Folge der Klimaveränderung und ist kaum in den Griff zu kriegen, mir fällt da jedenfalls nichts ein als ein radikale Klima- schutzpolitik.
Klimaschutz ist eine langfristige Aufgabe, zum Thema Hochwasserschutz gehören aber auch mittel- und kurzfristige Maßnahmen. Mit großer Akribie stellt der Bericht die gesetz- lichen Grundlagen und die vielfältigen Möglichkeiten und Handlungsoptionen dar.
Im Mittelfristbereich ist der Bau von Retentions- und Überflutungsräumen wichtig. Der Bericht selbst weist ja darauf hin, dass die durch Rechtsverordnung vorgenommene Ausweisung unserer sechs Überschwemmungsgebiete zwischen 18 und 28 Jahren zu- rück liegt. Eine Überprüfung der damaligen Abgrenzungen und die Suche nach weiteren geeigneten Überschwemmungsgebieten hält der Bericht selber für zweckmäßig. Auf Grund des bereits der europäischen Wasserrahmenrichtlinie angepassten Wasserhaus- haltsgesetzes (WHG) des Bundes, Paragraf 32, ist die auch zwingend. Dazu bietet ja der Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie der EU hier in Schleswig-Holstein eine gute Chance.
Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser sind hervorragend geeignet, mit anderen Zie- len der Flächennutzung positiv verknüpft zu werden. Also, Landwirtschaft, Sport, Touris- mus und Erholung können von wasserbaulichen Maßnahmen profitieren und nicht zuletzt die Natur.
So heißt es im Landesnaturschutzgesetz: „Flächen, auf denen die Nutzung aus anderen Gründen beschränkt ist, insbesondere aus Gründen des Hochwasser- oder Gewässer- schutzes, ..., sollen zum Zwecke des Naturschutzes mitgenutzt werden.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Grüne Politik strebt solch eine multifunktionale Nutzung von Flächen an. Insofern kann man den Hochwasserschutz in Teilen auch als Chance sehen und nicht nur als Kostenlast.
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