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Martin Kayenburg:Diätenreform - ausgewogener Gesetzesentwurf eng an den Ergebnissen der Benda-Kommission
Nr. 147/03 02. April 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deTOP 2 Martin Kayenburg: Diätenreform - ausgewogener Gesetzesentwurf eng an den Ergebnissen der Benda-KommissionUnlängst war in der Presse zu lesen, mit dem Vorschlag zur Diätenstrukturreform und der Verkleinerung des Landtages werde ein Stück Parlamentsgeschichte geschrieben. - Parlamentsgeschichte schreiben wir heute auch schon dadurch, dass wir das erste Mal in diesem neuen Plenarsaal tagen, der mit seiner architektonischen Öffnung nach Außen „Transparenz“ für unsere politische Arbeit symbolisieren soll. - Um Transparenz ging es uns aber auch bei der Diätenstrukturreform, deren Inhaltspunkte wir der Presse ja bereits am 25. März vorgestellt haben. - Wir machen einen guten, fortschrittlichen Vorschlag, dies ist uns - obwohl als Behörde nicht zuständig - u. a. vom Landesrechnungshof letzte Woche bestätigt worden.Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen - und damit meine ich ganz besonders die Öffentlichkeit – deshalb noch einmal ausdrücklich bestätigen: Wir haben es uns nicht leicht gemacht und gewissenhaft beraten.Wir pauken hier nichts durch. Wir diskutieren über das Thema „Diätenanpassung“ seit dem Jahr 2000 – also bereits über einen sehr langen Zeitraum. Wir haben uns den Rat einer unabhängigen Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Benda eingeholt und wollen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 und dem sich daraus ergebenden Auftrag zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung gerecht werden.Wir haben uns bei unserem Entwurf „eng an Benda“ orientiert und die Empfehlungen der Diätenkommission soweit wie möglich und vertretbar auch umgesetzt. („Der aktuelle Beschluss nähert sich deutlich den Empfehlungen an, die die Diätenkommission unter Leitung von Prof. Ernst Benda unterbreitet hat.“ Gaby Schäfer, Sprecherin des Landesrechnungshofes, KN 28.03.03)Der Präsident des Unternehmensverbandes Nord, Professor Hans Heinrich Driftmann, begrüßte insbesondere, dass sich die Abgeordneten künftig um ihre Altersversorgung selbst kümmern müssen. (KN, 28.03.03) In der Tat ist dies wohl die einschneidendste und fortschrittlichste Neuregelung des SPD/CDU-Vorschlages. Damit wird ein Abgeordneter in Schleswig-Holstein ab der 16. Legislaturperiode nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament keine Altersversorgung aus den Kassen des Landes erhalten, sondern muss selbst Vorsorge treffen. Dies ist in Deutschland einmalig, für Abgeordnete revolutionär und wird für andere Parlamente Vorbild sein.Weitere Maßnahmen unserer Neuregelung sind: die Abschaffung der meisten Funktionszulagen, das Streichen der Tagegelder, drastische Reduzierungen bei den Übergangsgeldern, die Abschaffung des Sterbegeldes und vor allem die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten.Mit Beginn der 16. Wahlperiode im Jahr 2005 werden wir die Zahl der Abgeordneten von derzeitig 89 auf grundsätzlich nur noch 69 Abgeordnete reduzieren. Die Wahlkreise verringern wir auf 40 anstatt 45. Damit schreiben wir heute in diesem neuen Plenarsaal tatsächlich ein Stück Parlamentsgeschichte. Ich bin überzeugt, dass die damit verbundene langfristige, jährliche Kostenersparnis für den Landeshaushalt Grund genug ist, für diese Gesetzesänderung zu votieren. Mit dieser Entscheidung begegnen wir auch dem Vorurteil, dass Politiker beim Sparen nicht in der Lage sind, bei sich selbst damit anzufangen. Mit der heute auf der Tagesordnung stehenden Verfassungsänderung tragen wir diesem Gesichtspunkt Rechnung.Die Neuschneidung der Wahlkreise wird zwar eine weitere Gesetzesänderung nötig machen, aber ich bin mir sicher, dass wir in Kooperation mit der SPD bis zum Sommer eine sachgerechte Lösung gefunden haben werden. Im übrigen sind im Boot an den Rudern noch Plätze frei für die FDP, DIE GRÜNEN und den SSW. Das gilt natürlich auch für den gesamten Themenkomplex, den wir heute hier diskutieren.Der SPD/CDU-Vorschlag hat das Machbare in die Diätenstrukturreform einbezogen und enthält Reduzierungen. Die Einzelheiten haben wir der Öffentlichkeit schon vorgestellt.Lassen Sie mich deswegen noch etwas Grundsätzliches ansprechen, ich meine die „Selbstbedienungs-Diskussion“ hinsichtlich des Handelns von Politikern, geschürt z. B. durch die Grünen und selbstgerechte Verbandsfunktionäre wie beim Steuerzahlerbund.Wir Abgeordneten würden auf das Vorrecht, unsere Diäten selbst zu bestimmen, gern verzichten. Wir wären vollauf zufrieden, wenn sich die Diäten in den vergangenen Jahren auch nur annähernd an der Entwicklung der Löhne und Gehälter in der Wirtschaft oder an der Besoldungsentwicklung von Staatsbeamten orientiert hätten.Uns geht es heute darum, die Entschädigung strukturell so zu gestalten, dass sie der Leistung, dem Arbeitseinsatz, dem Zeitaufwand – und vor allem: der Verantwortung eines gewählten Volksvertreters - also den Besonderheiten des Mandats - entspricht. Nach einem Verfassungsgrundsatz und nach einer Bundesverfassunggerichts- Entscheidung sind die Diäten so zu bemessen, dass sie dem Abgeordneten einschließlich seiner Familie eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.Ich möchte deshalb ganz einfach die Frage stellen: Was heißt es eigentlich Politiker zu sein? - Und Sie alle kennen die Antwort: Verantwortung, Vordenken, Zielvorgaben, Termindruck, Sitzungen, Gespräche, Fahrten durchs Land und ständig wechselnde Anforderungen usw., usw.Wer Politik gestalten will, der muss vor allem Einsatz bringen und mit Begeisterung Aufgaben wahrnehmen. Er muss Menschen überzeugen können, aber sie vor allem in ihren Sorgen, Wünschen und Anliegen vertreten. Er ist mitverantwortlich für die Lebensbedingungen, die im Lande herrschen.Vieles, was ein Abgeordneter tut, wird von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Der Schwerpunkt liegt keineswegs z. B. in der Teilnahme an einer Landtagsdebatte, sondern in einer Fülle von Herausforderungen sowie in der engagierten Wahrnehmung der Interessen der Bürger seines Wahlkreises. Dafür erhält der/die Abgeordnete seine/ihre Entschädigung.Dass unsere derzeitige Grundentschädigung nicht mehr angemessen ist, stellte die Diätenkommission bereits im Jahr 2001 fest. Sie empfahl damals eine Grunddiät, die sich an einem Richtergehalt der Besoldungsgruppe R2 orientierten. Danach haben wir uns gerichtet.Wir haben auch einen Weg für die Umstellung auf die eigenverantwortliche Altersversorgung ab der 16. Wahlperiode gefunden.In der Presse war zu lesen, dass die Gewinner der Reform vor allem die einfachen Abgeordneten seien. Das ist natürlich richtig, entspricht auch genau den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes. Für die meisten der bisher 52 Funktionsträger, also die Mehrheit der Abgeordneten, gibt es praktisch keine Verbesserung der Grundentschädigung. Im Gegenteil: Die Altersversorgung wird mittelfristig für alle um ca. 30 % abgesenkt.Ich will noch kurz etwas zur Kostenpauschale und zu den Übergangsgeldern sagen, weil ich das Gefühl hatte, dass hier vielleicht auch noch mehr Transparenz geschaffen werden müsste. Wir haben uns dazu entschlossen, die Kostenpauschale von ca. 800 Euro monatlich bestehen zu lassen, obwohl uns die Diätenkommission geraten hat, diese ersatzlos zu streichen. Die Kostenpauschale ist für uns Abgeordnete eben kein zusätzliches steuerfreies Einkommen, sondern dient dazu, unsere monatlichen Aufwendungen zu finanzieren, die andere Berufsgruppen von ihren Steuern absetzen können.Das Übergangsgeld soll den beruflichen Wiedereinstieg für Abgeordnete absichern. Es trägt dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern, wird aber um 12 Monate, d. h. um 40 % gekürzt.Dieser Gesetzesentwurf ist ausgewogen. Ich bin überzeugt, dass unsere Arbeit als Abgeordnete und Abgeordneter, unsere Unabhängigkeit und unser Selbstverständnis angemessen, aber keineswegs zu hoch berücksichtigt werden.Die Beratungen haben mit der nötigen Sorgfalt sachgerecht stattgefunden. Wir gehen mit unserem Gesetz einen neuen Weg, der in der Tat ein Stück Parlamentsgeschichte darstellt.