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Werner Kalinka: CDU warnt die Landesregierung davor, Leistungen für Behinderte einzuschränken
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Parlamentarischer Geschäftsführer Heinz Maurus Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 49/03 vom 05. Februar 2003 Sozialpolitik Werner Kalinka: CDU warnt die Landesregierung davor, Leistungen für Behinderte einzuschränken Die CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung davor gewarnt, eine Politik zu Lasten der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger einzuleiten. Ihr sozialpolitischer Sprecher Werner Kalinka erklärte vor der Presse in Kiel, Überlegungen im Sozialministerium hätten inzwischen "zu einer tiefen Verunsicherung" bei Eltern behinderter Menschen und in den Einrichtungen geführt. Die CDU-Landtagsfraktion verlange von der Landesregierung, in der kommenden Landtagssitzung "Farbe zu bekennen und sich deutlich zu äußern". Sie habe dazu einen eigenen Antrag (Anlage) eingebracht.Es könne nicht angehen, so Kalinka, dass die Landesregierung "unverändert hohe soziale Ziele proklamiere, zugleich die finanziellen Zuwendungen reduzieren wolle und indirekt mit schärferen Kontrollen" drohe. Die Landesregierung müsse sich entscheiden: Wolle sie die Maßnahmen für Behinderte einschränken, müsse sie dies klar und deutlich sagen. Sie werde dabei allerdings auf den entschiedenen Widerstand der CDU treffen.Als Schwerpunkte der CDU-Initiative nannte Kalinka: • grundsätzlich keine Verringerung der Plätze in teil- und vollstationären Behinderteneinrichtungen vorzunehmen und für ausreichend Plätze, entsprechend der vorhersehbaren Zahlen, zu sorgen; • den derzeit gültigen Personalschlüssel zu überprüfen, um zu einer aufgabengerechten und aufgabenentsprechenden Personalstärke in den teil- und vollstationären Behinderteneinrichtungen zu gelangen; • keine Loslösung von gültigen Tarifen auszusprechen sowie die angemessene Entlohnung der anspruchsvollen Aufgaben des Personals vorzunehmen; • eine angemessene Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen; • den Landesrahmenvertrag beizubehalten sowie zeitnah den Abschluss der noch ausstehenden Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Einrichtungen vorzunehmen; • eine weiterhin gegebene Vielfalt von Einrichtungen zu garantieren; höhere Qualitätsstandards nur zuzulassen, wenn es gleichzeitig zu keiner Kürzung der finanziellen Zuweisungen der Einrichtungen kommt.