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Jost de Jager: Schuleinzugsbereiche lassen sich nur im Maßnahmenpaket lockern
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Parlamentarischer Geschäftsführer Heinz Maurus Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 31/03 vom 23. Januar 2003 Bildungspolitik TOP 7 Jost de Jager: Schuleinzugsbereiche lassen sich nur im Maßnahmenpaket lockernDas Thema lag in der Luft und insofern ist es kein Wunder, dass nun tatsächlich ein Antrag eingereicht worden ist, der sich mit den Schuleinzugsbereichen beschäftigt. In verschiedenen schulpolitischen Zusammenhängen ist über die Schuleinzugsbereiche geredet worden. Es hat in den letzten Jahren bereits Veränderungen gegeben. So sind in den kreisfreien Städten für die weiterführenden Schulen die Schuleinzugsbereiche bereits aufgehoben. Und das mit einer spürbaren schulpolitischen Veränderung, möchte ich hinzufügen. Denn dadurch ist es möglich geworden, dass die Schulen, vor allem die Gymnasien um ihre Schüler werben und dies mit gehörigem Aufwand auch tun.Andererseits gibt es eine solche freie Wahl der Eltern nicht nur für die weiterführenden Schulen in kreisfreien Städten, sondern wenn auch aus anderen Gründen und aufgrund eines Gerichtsurteils für den Besuch eines Kindergartens. Gerade letzteres Beispiel führt einem allerdings auch die finanziellen Auswirkungen für die entsendenden Gemeinden vor Augen.Zurück zu den Schuleinzugsbereichen. Die CDU-Fraktion hat sich in einem Beschluss vom Frühjahr vergangenen Jahres als eine Schlussfolgerung aus PISA zu dem Wettbewerb der Schulen untereinander bekannt und gefordert, diesen Wettbewerb durch die mittelfristige Aufhebung der Schuleinzugsbereiche zu ermöglichen. Wir haben mit Bedacht die Mittelfristigkeit hinzugefügt, weil es ja nicht nur darum geht, die Schuleinzugsbereiche aufzuheben, sondern auch die Folgen dieses Schrittes zu beherrschen.Der Gesetzentwurf der FDP will da nun schneller ran, äußert sich aber nicht zu den Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Der FDP-Antrag ersetzt das Prinzip der Gemeindezugehörigkeit oder des Einzugsgebietes durch das Prinzip der Wohnortnähe. Das ist zunächst einmal kein schulpolitischer Ansatz, sondern ein rein geographischer. Nach wie vor werden Schüler einer Schule zugeordnet, nur eben nicht mehr nach Gemeindezugehörigkeit oder Einzugsbereich, sondern nach Schulweglänge. Die FDP nimmt damit u. a. eine Initiative der Realschule Timmendorfer Strand auf, wo der Zuschnitt der Gemeinde es will, dass diejenigen, die ganz in der Nähe der Timmendorfer Schule wohnen, den weiteren Weg zu der Realschule nach Pönitz antreten müssen.Dies ist ein Anliegen, das den Eltern und den Schülern natürlich entgegenkommt. Nur führt es nicht notwendigerweise zur Flexibilität. Es gibt hingegen echte schulpolitische Gründe, die für eine Aufhebung zumindest für eine Flexibilisierung der Schuleinzugsbereiche sprechen. Die Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Schulen ist die logische Konsequenz der Schulprofile, die ja von Schule zu Schule unterschiedlich nicht nur Maßnahmen der Schulhofgestaltung, sondern auch Akzente in den unterrichtsübergreifenden Angeboten beinhalten können. Eine solche Wahlfreiheit ist vielleicht nicht im ersten, aber im zweiten Schritt ebenso die logische Konsequenz von Schulleistungsvergleichen. Sie sind ein Schritt hin zu einem Wettbewerb der Schulen untereinander, von dem wir glauben, dass er positive Kräfte freisetzen wird.Aber: Schulpolitik findet nicht im luftleeren Raum statt. Eine solche Wahlfreiheit verursacht Kosten. Eine weitergehende Mobilität von Schülerinnen und Schülern würde Mehrkosten bei der Schülerbeförderung nach sich ziehen und bei einer Konzentration vieler Schülerinnen und Schüler auf eine Schule weitere Schulbaumaßnahmen, während gleichzeitig an einem anderen Ort leere Kapazitäten vorgehalten werden würden. Die entsendende Gemeinde würde, wenn es zu einer isolierten Aufhebung der Schuleinzugsbereiche ohne weitere gesetzliche Maßnahmen käme, für den Besuch einer fremden Schule zahlen müssen, obwohl sie gleichzeitig Plätze vorhält.Zu all diesen Problemfeldern schweigt der FDP-Antrag. An das bisherige System der Schuleinzugsbereiche kann man aber nicht herangehen, wenn man nicht gleichzeitig weitere Maßnahmen mitbeantragt, die die Folgen dieser Veränderungen regeln. Für die CDU-Fraktion ist deshalb Voraussetzung für eine Aufhebung der Schuleinzugsbereiche, dass es ein ganzes Maßnahmenpaket gibt. Dazu gehören muss als oberster Leitsatz, dass die weitergehende Mobilität der Schülerinnen und Schüler nicht zu zusätzlichen Kosten für die Kommunen führen darf. Dazu gehört auch, dass die Kosten der Schülerbeförderungen nicht erhöht werden und weitere Wege, die durch diese Wahlfreiheit entstehen können, von den Eltern selber getragen werden. Zu klären ist ebenso, was mit unter Umständen leerlaufenden Schulen passiert bzw. ob es nicht gesetzlich definierte Eingriffsmöglichkeiten geben muss, wenn das Leerlaufen einer Schule droht.Ein ganz wesentlicher Aspekt ist in den zurückliegenden Diskussionen weitgehend verdrängt worden: Nämlich der, welche Auswahlverfahren es bei einem Bewerberüberhang gibt?Insgesamt stellt sich aber die Frage, ob die Aufhebung von Schuleinzugsbereichen bei dem bestehenden System der Schulfinanzierung überhaupt möglich ist oder ob nicht als Voraussetzung dafür über ganz neue Wege der Schulfinanzierung nachgedacht werden muss. Idealerweise müssten alle Kostenfaktoren, die durch einen Schulbesuch entstehen, in Form eines an den jeweiligen Schüler gebundenen Budgets zusammengefasst sein, das zusammen mit dem Schüler mobil wäre. Ein solcher Pro-Kopf-Betrag ist ja durchaus in der Diskussion, nur ist er furchtbar schwer, gesetzlich umzusetzen. Zentralitätsmittel spielen dort ebenso eine Rolle wie unterschiedliche Kostenträgerschaften. All diese Fragen regelt der FDP-Antrag nicht. Wir sollten die Anhörung zum Anlass nehmen, mit den an Schule Beteiligten zu diskutieren, ob man all diese Aspekte regeln kann und wenn ja, wie? Fest steht schon jetzt, dass am Ende dabei mehr herauskommen muss als der Antrag der FDP.