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22.01.03 , 15:24 Uhr
CDU

Frauke Tengler: Chaos um Dosenpfand beenden

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Parlamentarischer Geschäftsführer Heinz Maurus Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 26/03 vom 22. Januar 2003

Umweltpolitik TOP 17 Frauke Tengler: Chaos um Dosenpfand beenden
Diesen Bericht des zuständigen Fachministers hätte der zuständige Fachausschuss sehr gern bereits am 15.01.2003 in der Ausschusssitzung gehört.
Zumindest die CDU-Fraktion sah dieses als sachgerecht und sinnvoll an. Leider sahen die Mehrheitsfraktionen das anders. Schade, eine vertane Chance im Hinblick auf eine sachgerechte lösungsorientierte Diskussion heute.
Zu Beginn der 90er Jahre erlebte die Bundesrepublik den Müllnotstand, die Müllberge wuchsen, zusätzliches Ablagern in nicht abgedichteten Deponien wurde endlich als verantwortungslos und gefährlich abgelehnt. Ein Umsteuern war unumgänglich. Die vom damaligen Bundesumweltminister Töpfer initiierte Schaffung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes war richtig, notwendig und hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Abfallwirtschaft heute umweltfreundlich funktioniert.
Auf diesem Gesetz fußt die geltende Verpackungsverordnung, sie ist inzwischen über 10 Jahre alt!
Das drohende Dosenpfand sollte als Stabilisator und Garant für das Mehrwegsystem dienen.
Die Entwicklung lief anders: Die Mehrwegquote sank unter die vorgeschriebene Marke von 72 %, 1997 erstmalig, wenn auch nur gering auf 71,33 %. Im letzten Quartal 2002 gar nur noch auf 53 %, so vom Bundesumweltministerium veröffentlicht - während sich der Marktanteil von Dosenbier lt. BMU in den letzten 10 Jahren auf 24 % verdoppelt hat.
Zwischenzeitlich sind aus umweltbelastenden Einwegverpackungen - wie in der Bilanz - z. B. Getränkeschläuche und Getränkekarton, durch Weiterentwicklung und Regulierung ökologisch vorteilhafte Verpackungen geworden.
Lt. Gesetz war der Bundesumweltminister nach zweimaligem Unterschreiten der Mehrwegquote gehalten, das Dosenpfand einzuführen.
Er legte im Sommer 2001 eine novellierte Verordnung vor, die ein grundsätzliches Dosenpfand für Einwegverpackungen vorsah. Das System hätte im Ergebnis einen weiteren Rückschlag im Mehrwegbereich bedeutet und zu Belastungen von Verbrauchern und Handel geführt. Hinzu kamen europarechtliche Bedenken. Außerdem stellte der Sachverständigenrat für Umweltfragen, die ökologische Effektivität des Zwangspfandes in Frage. Der Bundesrat lehnte diese Verordnung ab.
Am 01.01.2003 wurde somit die alte Töpfer-Verordnung in Kraft gesetzt - die von völlig anderen Einwegverpackungen ausgeht als die mit denen wir es heute zu tun haben.
Kein Mensch begreift, warum er auf eine Cola-Dose Pfand zu zahlen hat, auf eine Cola/Schuss-Dose allerdings nicht.
Kein Mensch begreift, wieso er eine deutschlandweit gleiche Coladose nur dort wieder abgeben kann, wo er sie gekauft hat.
Die Einführung und Umsetzung des Dosenpfandes verlief dilettantisch. Das hat der Bundesumweltminister nun endlich begriffen. Und scheinbar hat er auch begriffen, dass er dafür die Verantwortung trägt.
Nach der chaotischen Umsetzung ist er bemüht, in engem Schulterschluss sogar mit Unionsministern eine vernünftigere, der Sache gerecht werdende Lösung im Sinne des Umweltschutzes zu erreichen.
Die CDU-Fraktion will die Novellierung der Verpackungsverordnung, das wollte sie bereits am 10.09.2002. Die Verwirrung ums Dosenpfand schreit geradezu nach einer Novellierung der Verpackungsverordnung.
Doch ökologisch verträgliche Verpackungen dürften zukünftig nicht mit einem Pfand belegt werden.
Moderne und innovative Erkenntnisse müssen einbezogen werden, die Belange von Verbrauchern, Dosenherstellern und Handel müssen berücksichtigt werden.
Aus schleswig-holsteinischer Sicht ist, und das sehen wir als Ihre Aufgabe an Herr Minister Müller, zu klären, ob die Pfandpflicht im Grenzhandel auszusetzen ist?
Ihre Antwort bezüglich der Pfandpflicht an den Kollegen Maurus ist weder klärend noch zufriedenstellend. Wenn für „bezugberechtigte“ Schiffe gilt: „Wenn die Verpackungen regelmäßig nicht nach Deutschland zurückkehren und der Verpackungsabfall nicht in Deutschland entsorgt wird, sind sie von der Pfanderhebungspflicht ausgenommen.“ Mit welcher Begründung gilt das nicht auch für den dänischen Dosenkäufer, der den Inhalt in Dänemark genießt und die Dose auch dort entsorgt? Besteht etwa die Sorge, dass er nicht mehr nach Hause zurückkehrt? Für mich ist diese Logik nicht nachzuvollziehen.
Der Export ist faktisch pfandfrei. Dieses ist bei der Novellierung der Verordnung zu berücksichtigen und zweifelsfrei festzulegen.
Da der Bundesumweltminister am 12.01.03, in guter Gesellschaft von Länderumweltministern, neue Eckpunkte eines möglichen Kompromisses bekannt gegeben hat - die u. a. Unionsforderungen zum Inhalte haben - ist die CDU-Landtagsfraktion zuversichtlich, dass ein kurzer Weg aus dem gegenwärtigen Chaos herausführt.

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