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22.01.03 , 11:13 Uhr
CDU

Monika Schwalm: Konsequente Weiterentwicklung der Verwaltungsausb ildung ist unabdingbar

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 23/03 vom 22. Januar 2003

Innenpolitik TOP 4 Monika Schwalm: Konsequente Weiterentwicklung der Verwaltungsausbildung ist unabdingbar
Das neue Ausbildungszentrumsgesetz, dass die Landesregierung vorgelegt hat und wir hier heute in erster Lesung beraten, ermöglicht die konsequente Weiterentwicklung der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und der - wie sie jetzt heißt - Verwaltungsakademie in Bordesholm. Grundlage für die Studien- und Strukturreform waren Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirates, den der Verwaltungsrat des Ausbildungszentrums eingesetzt hatte, um die Empfehlungen des Wissenschaftsrates umzusetzen und den konkreten Verhältnissen anzupassen. Der Gesetzentwurf regelt die Umwandlung der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsschule in selbständige Einrichtungen und regelt die sich daraus ergebenen strukturellen Veränderungen. Dies allein ist allerdings noch keine Verbesserung der Qualität der Ausbildung. Hier wird es auch zukünftig auf die Rahmenbedingungen für Studierende, Auszubildende und Lehrkörper ankommen. Die Umstrukturierung darf nicht nur Kosmetik sein. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Qualität der Ausbildung langfristig zu sichern und die Voraussetzungen für Verbesserungen zu schaffen. Das muss auch tatsächlich erreicht werden.
Das Hochschulgesetz findet - soweit dies bei den Besonderheiten der Verwaltungsfachhochschule möglich ist - zukünftig Anwendung.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung an einer verwaltungsinternen Fachhochschule festhält. Dass auf den Begriff der "verwaltungsinternen Bildungseinrichtung " jetzt allerdings verzichtet wird, trägt nicht gerade dazu bei, vorhandene Bedenken hin zu einer möglichen externen Ausbildung auszuräumen.
Die Kommunalen Landesverbände wurden in die Beratungen einbezogen und es konnte weitestgehendst Konsens erzielt werden. Dennoch gibt es den einen oder anderen Punkt, den wir bei der Beratung im Ausschuss noch mal genauer ansehen sollten. Hier ansprechen will ich 3 Punkte: § 6 des Gesetzentwurfes regelt die Gebühren. In Absatz 2 ist festgeschrieben, dass 75 % der laufenden Kosten durch Gebühren gedeckt werden soll. Ob es sinnvoll ist, im Gesetz die Bemessung der Höhe der Kostenanteile festzulegen - darüber sollten wir noch reden. Die Stellungnahmen der Träger des Ausbildungszentrums müssen noch einmal beraten werden.
§ 32 beschreibt die Aufgaben der Verwaltungsakademie - das ist die bisherige Verwaltungsschule in Bordesholm. Verwaltungsakademie klingt auch viel besser als Verwaltungsschule, oder?
Hier wird seit ewigen Zeiten der Lehrgang zur 2. Angestelltenprüfung durchgeführt. Warum wird das nicht als Aufgabe ausdrücklich definiert?
Sprechen müssen wir im Ausschuss auch über die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats und dem Wunsch der kommunalen Landesverbände, sogenannte Eckprofessuren einzurichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Diskussion ist für Fachleute und interessiert nur wenige. Daher höre ich an dieser Stelle auf und freue mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.

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