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Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Schnellschuss bei der Gefahrhundever ordnung ging daneben! Wir brauchen kein neues Gesetz!
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 564/02 vom 19. Dezember 2002Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Schnellschuss bei der Gefahrhundeverordnung ging daneben! Wir brauchen kein neues Gesetz! „Emotionen und Populismus, mögen sie noch so verständlich sein, sind ein schlechter Ratgeber für die die Normierung von Gesetzen und Verordnungen. Der Innenminister ist nach der schallenden Ohrfeige, die ihm das Bundesverwaltungsgericht mit der Rasseliste seiner Gefahrhundeverordnung gestern verpasst hat, gut beraten, sorgfältig zu überlegen, ob es überhaupt irgendeiner Regelung auf dem Gebiet bissiger Hunde bedarf oder man nicht doch besser mit dem sehr flexiblen allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht des Landesverwaltungsgesetzes auskommt. Im Falle verhaltensauffälliger Hunde ist dieses Instrumentarium durchaus umfassend und hat sich bereits über viele Jahre bewährt. Wir brauchen kein neues Gesetz!“Mit diesen Worten kommentierte der Kieler CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Trutz Graf Kerssenbrock das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Revision des Landes gegen ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes überwiegend zurückgewiesen hatte. Die Gefahrhundeverordnung vom 27. Juni 2000 sei nur wenige Wochen nach dem Hamburger Vorfall erlassen worden, bei dem ein Hund ein Kind getötet hatte. Es sei für jeden Kundigen erkennbar gewesen und damals auch ausgesprochen worden, so Kerssenbrock, dass ein solcher Schnellschuss daneben gehen musste.