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Torsten Geerdts: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen t ritt zum 01. Januar 2003 in Kraft
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 552/02 vom 13. Dezember 2002 Sozialpolitik Torsten Geerdts: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen tritt zum 01. Januar 2003 in Kraft Über das heute in zweiter Lesung vorgelegte Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in der Zielsetzung einig. Der einzige trennende Punkt besteht hinsichtlich einer/eines hauptamtlichen Landesbeauftragten für behinderte Menschen, da es seit vielen Jahren Beschlusslage der CDU ist, weitestgehend auf hauptamtliche Beauftragte zu verzichten. Torsten Geerdts führte dazu aus: "Daher gehört es zur Ehrlichkeit, dieses auch bei der Beratung dieses Gleichstellungsgesetzes nicht zu verschweigen, da wir bereits in der kommenden Woche bei den Haushaltsberatungen den Verzicht auf eine/einen hauptamtliche/n Beauftragte/n für behinderte Menschen beantragen werden."Einzig und allein in dieser Frage besteht der Unterschied zwischen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und dem Gesetzesentwurf der CDU- Landtagsfraktion. "Unser Gesetzesentwurf soll deutlich machen, dass auch wir ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen für dringend geboten halten. Diese Zusage hat meine Fraktion bereits während der landesweiten Debatte über die Aufnahme der Belange behinderter Menschen in die Landesverfassung gegeben."Die umfassende Gleichstellung behinderter Menschen soll für alle Lebensbereiche gelten. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz sollen die Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden, damit sie so selbstständig und so eigenverantwortlich wie nur möglich ihr Leben gestalten können. Dieser Weg der Integration soll umfassend von Kindertagesstätten, über die Schulen, die Lehrzeit, das Arbeitsleben bis hin zu einem menschenwürdigen Leben als älterer Mitbürger gelten. Hierbei gilt es nicht nur im Bereich älterer behinderter Menschen riesengroße Defizite zu überwinden. "Aus unserer festen Überzeugung heraus, wird das Landesgleichstellungsgesetz den entsprechenden Beitrag zur Bewusstseinsänderung der Schleswig-Holsteiner leisten."Neben der weitestgehenden Einigkeit der Fraktionen hinsichtlich dieses Gesetzes, war sich der Ausschuss auch darüber einig, dass Nachbesserungsbedarf bezüglich der zeitlichen Zielsetzung zur Erreichung der Barrierefreiheit besteht. Bei allen Beschlüssen auf Landesebene besteht Bewusstsein, das Konnexitätsprinzip beachten zu müssen. Die Integration behinderter Menschen wird es allerdings nicht zum Nulltarif geben. Der Ausschuss wird daher weiterhin gemeinsam – auch mit den kommunalen Spitzenverbänden – nach einer Lösung in dieser Frage suchen.Abschließend erklärte Geerdts: "Es ist richtig, dass wir das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen zum 1. Januar 2003 und damit zu Beginn des europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung in Kraft setzen. Politik ist in dieser Frage ein verlässlicher Partner der Behindertenverbände im Land Schleswig-Holstein. Dieses Gesetz wird zu einem größeren Miteinander von Menschen mit und ohne Handicap führen."