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Ursula Sassen: Doppelarbeit vermeiden - EU-Vorgaben effektiv umse tzen
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 553/02 vom 13. Dezember 2002 Umweltpolitik Top 13 Ursula Sassen: Doppelarbeit vermeiden – EU-Vorgaben effektiv umsetzen Die Novellierung des Landeswassergesetzes ist durch die Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht dringend erforderlich, um das Ziel eines ökologisch und chemisch guten Zustandes für alle Gewässer zu erreichen.So weit so gut. Doch das Verfahren ist schon etwas sonderbar. Da gibt es ein Landesartikelgesetz (LArtG) zur Umsetzung von insgesamt fünf europarechtlichen Vorschriften, die sechs landesgesetzliche Änderungen - inklusive der des Landeswassergesetzes - nach sich ziehen. Mit welcher Begründung wurde die Wasserrahmenrichtlinie aus dem LArtG herausgelassen? Zeitdruck kann es ja wohl nicht gewesen sein, denn das LArtG ruht seit Mitte des Jahres im Umweltausschuss und nicht einmal ein Anhörungstermin wurde bisher festgesetzt. Wieso muss also das Landeswassergesetz zwei Mal und dann noch zeitgleich geändert werden? Da werden eifrig u. a. die Paragraphen 10, 35 und 111 parallel verändert, was nicht gerade zur Lesbarkeit und Übersicht beiträgt. Damit nicht genug. Beim § 52 schlägt das LArtG noch eine Änderung vor, mit der man sich besser gar nicht erst beschäftigen sollte, denn die Änderung des Landeswassergesetzes sieht die Streichung des ganzen Paragraphen vor.Der Amtsschimmel ist offensichtlich vor dem Schlitten des Weihnachtsmannes in Sachen Bescherung unterwegs, sonst hätte er laut wiehern müssen.Mit Kabinettsbeschluss vom 26.02.02 wurde den Wasser- und Bodenverbänden vorrangig die Federführung der 34 Arbeitsgruppen in den entsprechenden Bearbeitungsgebieten überlassen.Die CDU hat sich für diese Vorgehensweise eingesetzt, da Wasser- und Bodenverbände über ein unverzichtbares know how vor Ort verfügen.Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht in unserem Sinne ist, wenn es zu einer Aushebelung der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte und einer damit einhergehender Stärkung der Staatlichen Umweltämter kommt. Gerade im Hinblick auf eine bevorstehende Funktionalreform ist eine Beteiligung der Kreise als Koordinierungs- und Bündelungsstelle der Arbeitsebene sinnvoll. Die CDU fordert die Landesregierung auf, mit der Novellierung des Landeswassergesetzes Voraussetzungen zu schaffen, die die Einbindung der Kreise und kreisfreien Städte in angemessener Form vorsieht.Eine konsequente Funktionalreform ist zwar noch Zukunftsmusik, daher kann auch die vom Landkreistag prognostizierte Ersparnis von € 10 Mio. bei Auflösung der Staatlichen Umweltämter und Übertragung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte derzeit leider noch nicht zum tragen kommen.Dennoch könnten schon jetzt deutliche Einsparpotentiale bei einer Teilübertragung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie auf die Kreise und kreisfreien Städte erreicht werden, die bei Vollzug einer Funktionalreform steigen würden.Dass der Landkreistag, dessen Aktivitäten jetzt lediglich auf eine Mitarbeit in den Arbeitsgruppen beschränkt werden, seine Leistung nicht kostenlos einbringen will, ist verständlich.Wenn man im Landeshaushalt für 2003 die Summe der Werkverträge (dort sind 765 T € eingestellt) für die Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie sieht, stellt sich die Frage, ob die Aufgaben der 7 vorgesehenen Stellen für Spezialisten nicht besser bei Bedarf über Werkverträge abgegolten werden könnten?Die zusätzliche 8. Stelle für Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben könnte von den Kreisen und kreisfreien Städten in der Wahrnehmung deren Aufgaben bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie übernommen werden, um somit die Weichen für eine erfolgversprechende Funktionalreform zu stellen.Auch aus meiner Sicht sind die Chancen der Synergie-Effekte noch nicht ausgereizt und die Möglichkeiten der Kooperationen noch nicht hinreichend diskutiert.Aus den vorliegenden Kritikpunkten zur Novellierung des Landeswassergesetzes greife ich den § 38 a „Uferrandstreifen“ heraus.Hier geht der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich der Einträge aus diffusen Quellen im Gegensatz zu den Punktquellen und hinsichtlich der Regelbreite von 10 m bei Uferrandstreifen über die Wasserrahmenrichtlinie hinaus.Bei einer angestrebten Regelbreite von 10 m ist zu beachten, dass bei vielen an Gewässern angrenzenden Grundstücken eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Nutzung der verbleibenden - dann zu kleinen - Restfläche nicht mehr möglich ist.Da die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie allein aus Landesmitteln finanziert werden muss und vorsichtig geschätzt für 15 Jahre 688 Mio. € verausgabt werden sollen, ist es angesichts der desolaten Haushaltslage unsere Pflicht, den kostengünstigsten Weg zum Ziel zu beschreiten.Wir beantragen eine Anhörung der beteiligten Institutionen und Verbände, um ein Landeswassergesetz zu erhalten, das einerseits der schwierigen Aufgabe der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerecht wird, andererseits aber auf breiten gesellschaftlichen Konsens bauen kann und in der Umsetzung möglichst unbürokratisch und flexibel zu handhaben ist.