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12.12.02 , 16:58 Uhr
CDU

Brita Schmitz-Hübsch: Sparkassen sind Hauptfinanziers des Mittelstandes

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 548/02 vom 12. Dezember 2002 Wirtschaftspolitik Top 8 Brita Schmitz-Hübsch: Sparkassen sind Hauptfinanziers des Mittelstandes In der „Brüsseler Verständigung“ ist vereinbart worden, Rechtssicherheit über die Haftungsgrundlagen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute zu schaffen. Bis zum 18. Juli 2005 müssen Gewährträgerhaftung und Anstaltslast abgeschafft werden. Alle Länderparlamente, und damit auch der schleswig-holsteinische Landtag, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember diesen Jahres diese Vereinbarung umzusetzen.
Diesem Auftrag will auch meine Fraktion gerecht werden. Deswegen haben wir in unserem Gesetzentwurf die Vorschläge der Landesregierung in weiten Teilen übernommen. Da wir nach der Kommunalwahl gründlich Gelegenheit haben werden, über die Zukunft der Landesbank nachzudenken, beschränken wir uns in bezug auf diese Institution auf die Entlassung aus Gewährträgerhaftung und Anstaltslast und konzentrieren uns im folgenden auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen des Landes.
Denn: Es ist meiner Fraktion zu wenig, lediglich rund vierzig mal im Sparkassengesetz den Begriff Gewährträger durch Träger zu ersetzen. Wir wollen vielmehr deutlich machen, wohin nach den Vorstellungen der CDU die Reise der öffentlich-rechtlichen Sparkassen gehen wird, ja, wohin die Reise gehen muss, wenn die Sparkassen im Markt bestehen sollen.
Unsere Überlegungen zur Reform des Sparkassenwesens standen und stehen unter der Prämisse: Die Sparkassen sind, neben den Genossenschaftsbanken, die Hauptfinanziers des Mittelstandes. Diesen Auftrag sollen sie nach einer Reform auch weiterhin erfüllen können.
Deshalb machen wir den Vorschlag, dem jetzigen Sparkassengesetz eine Präambel voranzustellen, in der Aussagen über die zukünftige Entwicklung der Sparkassen gemacht werden. In diese Präambel sind die Ergebnisse der sehr umfangreichen Anhörung eingeflossen, die der Ausschuss Innen und Recht und der Wirtschaftsausschuss nach der ersten Lesung im Mai veranstaltet haben. Ich möchte allen Angehörten für ihre Stellungnahmen danken, ebenso dem Innenministerium und dem Wissenschaftlichen Dienst für ihre schriftlichen Äußerungen zur Frage des Eigentums an den Sparkassen. Diese Stellungnahmen, aber auch die Einlassungen des
Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes und des Bankenverbandes sind in unsere Änderungsanträge eingeflossen.
Was steht nun in der Präambel? Das größte Problem der Sparkassen für ihr zukünftiges Wachstum ist die Beschaffung ausreichenden haftenden Kapitals. Wenn die Anstaltslast entfällt, muss diesen Kreditinstituten der Weg an den Kapitalmarkt geöffnet werden, und das geht am ehesten in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.
Doch bislang stehen einer Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften gesetzliche Vorschriften in Bundes- und Landesrecht sowie in der Satzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes entgegen. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, gemeinsam mit den übrigen Bundesländern diese Hürden abzubauen, um eine einheitliche Gesetzeslage in allen Bundesländern zu ermöglichen.
Diese Schritte müssen zuerst erfolgen, bevor man an eine Umwandlung herangehen kann. Das ist auch der Grund, weshalb wir dem zwei Jahre alten Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen können, weil er den zweiten Schritt vor dem ersten tun will. Wir haben aber Sympathien für diesen Entwurf und werden uns der Stimme enthalten.
Sehr deutlich äußern wir uns zu der Frage des Eigentums an den Sparkassen. Die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes und noch mehr des Innenministeriums deuten zwar in diese Richtung, zeigen aber, dass politischer Wille notwendig ist, um die Frage des Eigentums eindeutig festzulegen.
Nach unserer Auffassung soll der jeweilige, zum Zeitpunkt einer materiellen Umwandlung in eine Aktiengesellschaft dann vorhandene kommunale Träger auch Eigentümer der Aktien werden. Da nach Meinung des Sparkassen- und Giroverbandes ein zukünftiger Eigentümer nicht beliebig mit diesem Eigentum wird verfahren können, sollte nach unserer Auffassung der Verkauf von vinkulierten Namensaktien an Kunden und Mitarbeiter möglich sein.
Dies sind Vorgaben, die auf heutigem Erfahrungsstand und auf heutiger Veränderungsbereitschaft beruhen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die öffentlich- rechtlichen Sparkassen umgewandelt werden können, werden sich zukünftige Politikergenerationen mit der Ausgestaltung im Detail beschäftigen müssen. Uns geht es darum, zum einen das Ziel vorzugeben und zum andern die Landesregierung zum gemeinsamen Handeln mit den anderen Bundesländern aufzufordern.
Den Antrag des SSW lehnen wir ab. Man kann nicht auf der einen Seite die Sparkassen in den Wettbewerb entlassen und ihnen auf der anderen Seite vorschreiben, wie sie ihr Geschäft zu gestalten haben. Wer also einen so detaillierten öffentlichen Auftrag formulieren will, muss öffentliche Zuschüsse zu deren Erfüllung bezahlen, denn die Gewinnsituation der Sparkassen hat sich angesichts der schwierigen Wirtschaftsentwicklung deutlich verschlechtert. Ich freue mich dann auf den Haushaltsantrag des SSW in dieser Sache.
Ich bitte darum, die Berichtsempfehlung des Innen- und Recht-Ausschusses und unseren Gesetzentwurf alternativ abzustimmen.

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