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12.12.02 , 16:22 Uhr
CDU

Manfred Ritzek: Minderheiten sind gleichberechtigte Partner in ei nem demokratischen Europa

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 546/02 vom 12. Dezember 2002 Europapolitik Top 23 Manfred Ritzek: Minderheiten sind gleichberechtigte Partner in einem demokratischen Europa Eine Gesellschaft ist so gut, wie sie die Minderheiten behandelt. Der Umgang mit nationalen Minderheiten ist deshalb eine Meßlatte für Freiheit und Demokratie in der Europäischen Union, eine Meßlatte, die für die gegenwärtigen und zukünftigen Unions-Länder anzulegen ist.
Der z. Zt. tagende europäische Konvent hat die Chance und die Verpflichtung, den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten und Volksgruppen in der zukünftigen europäischen Verfassungsordnung verpflichtend für alle EU- Mitgliedstaaten zu verankern.
Jede 7. Bürgerin, jeder 7. Bürger in Europa gehören einer nationalen oder ethnischen Minderheit an, das sind mehr als 30 Millionen Menschen in der im Jahre 2004 auf 25 Länder erweiterten Europäischen Union.
Schleswig-Holstein ist das einzige Land in der Bundesrepublik, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben. Im Landesteil Schleswig sind es etwa 50 000 Mitbewohner, die sich zur dänischen Minderheit bekennen und im Kreis Nordfriesland an der Westküste mit Helgoland sind es etwa 50 bis 60 000 Nordfriesen. Hinzu kommen ca. 5000 Sinti und Roma im gesamten Landesgebiet, die schwerpunktmäßig in den Räumen Kiel, Lübeck und dem Hamburger Umland leben. Die 20000 deutschen Nordschleswiger in Dänemark müssen in dieser Darstellung auch erwähnt werden.
Alle genannten Minderheiten genießen bei den Schleswig-Holsteinern eine hohe Wertschätzung und sie tragen aktiv und selbstbewusst zur kulturellen Vielfalt und Aktivität unseres Landes bei. Deshalb ist es auch richtig und wichtig gewesen, dass der erweiterte Schutz der Minderheiten in Schleswig-Holstein im Jahre 1990 in unsere Landesverfassung aufgenommen wurde. Dies war gewissermaßen einzigartig und beispielhaft für alle anderen Bundesländer, - und es könnte auch ein Anstoß für die Arbeit des Europäischen Konvents sein.
Viele weitere Darstellungen und Zusammenhänge enthält der neue Minderheitenbericht 2002. Ich möchte diesen Bericht der Landesregierung ausdrücklich loben, enthält er doch für Interessierte eine Vielzahl von Informationen, Interpretationen und Bewertungen. Er wird der Bedeutung der Minderheitenpolitik in unserem Lande umfassend gerecht, einer Politik, die von der Landesregierung und von allen Fraktionen gemeinsam getragen und umgesetzt wird.
Deutschland und Dänemark gehören zu den reichen Ländern der Welt. Dadurch ist Minderheitenpolitik aus finanzieller Sicht in dieser Region auch nur in diesem Umfang möglich. Wir sind, wie Hans Heinrich Hansen, der Hauptvorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger sagt, im deutsch-dänischen Grenzland trotz immer knapper werdender Mittel privilegiert. Weniger Finanzmittel begrenzen zwar die Gestaltungsmöglichkeiten, sie treffen aber nicht das Mark der harmonischen Zusammenarbeit zwischen Minderheit und Mehrheit.
Da gibt es andere, gravierendere Probleme, und diese zu lösen ist ja insbesondere das Ziel unseres gemeinsamen Antrages zur "Aufnahme des Minderheitenschutzes in die Europäischen Verfassung", die für alle Länder der Europäischen Union zu gelten hat.
Die Europäische Gemeinschaft macht bereits die Beachtung von Minderheitenrechten zur Voraussetzung für die Aufnahme neuer Staaten in die Gemeinschaft. Und der Europarat hat auf dem Wiener Europaratsgipfel 1993 mit dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten entscheidende Impulse gesetzt. Dieses Rahmenabkommen hat die Bundesrepublik 1995 unterzeichnet und mit der Erreichung der Ratifizierung durch 12 Länder konnte das Rahmenabkommen Anfang 1998 in Kraft treten.
Mehr als 50 Minderheiten gibt es in den Ländern der Europäischen Union, die größte Gruppe davon sind die Sinti und Roma mit etwa 12 Millionen Menschen, davon leben etwa 50 bis 60 000 in Deutschland und 5 000 in Schleswig-Holstein.
Die Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus dem Jahre 1950, das Rahmenabkommen des Europarates, die Forderungen der EU zum Schutz der Minderheiten und die Aufnahme des Schutzes der Minderheiten in die Europäische Verfassung werden insbesondere in den Ländern Beachtung finden müssen, die sozial und politisch noch nicht so abgesichert sind wie die bisherigen EU-Länder und wo das Zusammenleben mit Minderheiten noch zu Konfliktpotential führen kann. Besonders dort, wo Minderheiten zu Mehrheiten wurden, wie z.B. in den drei baltischen Staaten, muss das friedliche Miteinander mit der neuen Minderheit stabil gestaltet werden.
Minderheiten haben ein Recht auf Schutz- und Fördermaßnahmen im Bereich der Bildung, der Kultur, des Schulwesens, der Sprache, der Traditionen, der Identität, des gesellschaftlichen Lebens. Minderheiten sind gleichberechtigte Bürger des Landes, in dem sie wohnen, mit gleichen Rechten und Pflichten wie andere Bürger.
Eine umfassende Information der Mehrheitsbevölkerung ist ebenso notwendig, um diese über die Kultur der Minderheiten zu unterrichten und damit ein friedliches Miteinander in einer echten Partnerschaft zu erreichen.


Minderheitenpolitik darf keine Assimilierungspolitik sein. Assimilierungsdruck will die Identität vernichten und schafft deshalb Unterdrückung. Daraus folgt Gewalt gegen die Unterdrücker. Beispiele aus der aktuellen Geschichte gibt es dafür genug. Die eigene Identität und Kultur von Minderheiten müssen bei der Integrationspolitik der Mehrheiten geschützt und gefördert werden. Und Minderheiten in den Grenzregionen von Ländern haben die besondere Chance zur gegenseitigen Integration, weil sie es gewohnt sind, in zwei Kulturen zu leben. Nutzen wir alle diese Chancen, auch für unser Land.
Minderheiten sind keine Bittsteller in einem Land, sie sind gleichberechtigte Partner in einer demokratischen Gesellschaft und haben daher einen Anspruch auf Repräsentanz. Ihre Rechte zu stärken, ihre Identität zu bewahren und zu unterstützten ist das Ziel des interfraktionellen Antrags zur Aufnahme des Minderheitenschutzes in die europäische Verfassungsordnung. Deshalb bitten wir die Landesregierung, dem gemeinsamen Antrag Rechnung zu tragen und die deutschen Vertreter im europäischen Konvent aufzufordern, sich für eine entsprechende Regelung in der zukünftigen europäischen Verfassung einzusetzen.

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