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14.11.02 , 16:23 Uhr
CDU

Jürgen Feddersen: EU-Regelungen dürfen Halligen nicht gefährden

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 491/02 vom 14. November 2002 Agrarpolitik TOP 30 Jürgen Feddersen: EU-Regelungen dürfen Halligen nicht gefährden
Die neuen „Richtlinien für die Gewährung eines erweiterten Bewirtschaftungsentgeltes im Rahmen des Halligprogramms“ führten zum Ausverkauf der Halligen.
Wenn es nicht gelingt, eine Veränderung herbeizuführen, werden Festlandslandwirte Halligflächen anpachten oder kaufen, um Vorteile hinsichtlich der Gesamtfläche für den Betrieb zu erlangen.
Wenn es nicht gelingt, den Rückgang der Hauptwohnsitze zu stoppen, ist die Infrastruktur nicht zu halten.
Aber gerade hier hat sich das Halligprogramm bewährt. Für 47 Familien ist das Programm eine wichtige Grundlage zur Förderung des Hauptwohnsitzes und der Absicherung des Familieneinkommens.
Der Rückgang der Einwohnerzahlen auf den Halligen in den vergangenen 30 Jahren um nahezu 50 % geht einher mit einer Zunahme der Zweitwohnsitze. Diese machen heute schon über 30 % aus. Ohne das Halligprogramm wäre die Situation noch weitaus ungünstiger.
Stillgelegte und nicht mehr dauernd bewohnte Halligen sind in ihrem Bestand gefährdet. Auf nicht mehr bewohnten Halligen ist der ehrenamtliche Katastrophenschutz nicht mehr vorhanden.
Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung möglicherweise bei der Europäischen Union keinen Erfolg hat und die Richtlinie nicht geändert wird.
Für diesen Fall muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Notfalls muss ein Halligprogramm aufgelegt werden, das ohne Bezug zur Landbewirtschaftung einen Ausgleich für Bewohner leistet, die ihren Hauptwohnsitz auf den Halligen haben. Die Halligen mit ihren Warften gehören zum Bild des Wattenmeeres. Mit Millionenaufwand sind sie gesichert worden, um auch weiterhin gegen die Naturgewalten bestehen zu können. Administrative Entscheidungen der Europäischen Union dürfen den Bestand nicht gefährden.
Deshalb wünschen wir der Landesregierung Erfolg bei ihren Bemühungen, die EU- Richtlinie entsprechend zu verändern. Wir werden das Vorhaben im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.

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