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Jutta Scheicht: Landesregierung muss Tierschutzgesetz umsetzen
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 486/02 vom 14. November 2002 Umweltpolitik Top 28 Jutta Scheicht: Landesregierung muss Tierschutzgesetz umsetzen Der Schutz der Tiere bewegt viele Menschen, nicht nur in unserem Land. Tagtäglich sehen, lesen oder hören wir von Tieren, die gequält, misshandelt oder anderen vermeidbaren Leiden ausgesetzt sind.Aus diesem weiten Feld möchte ich die zwei bedeutenden Punkte Tiertransporte und die Tierhaltung herausgreifen, die auch in Ihrem Antrag erwähnt werden.Die Bürger sind zu recht empört über immer neue Schreckensmeldungen, die sich trotz unseres weltweit vorbildlichen Tierschutzgesetzes immer und fast täglich wiederholen. Zu Recht fordern sie deshalb, dass die Regierung nicht nur Gesetze erlässt, sondern sie auch endlich konsequent umsetzt und diese Umsetzung auch beharrlich kontrolliert wird. Wo keine effektive Vollzugskontrolle besteht, hilft es auch den Tieren wenig – um nicht zu sagen gar nichts – das der Tierschutz nun in die Verfassung aufgenommen wird.In Ihrem Antrag heißt es u. a.: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt die Aktivitäten ... der Landesregierung im Sinne des Tierschutzes ...“.Nein, Anrede – nicht Aktivitäten sind hier gefragt, sondern es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Landesregierung, alles im Sinne des bestehenden Tierschutzgesetzes umzusetzen. Das heißt u. a. zum Beispiel auch, ausreichende Kontrollen durchzuführen. Gerade Tiertransporte und Tierhaltung sind tierschutz- und artgerecht einzuhalten. Hierfür sind nun mal effektive und strenge Kontrollen unerlässlich, um Missstände endlich abzustellen.Wir bedauern, dass die amtierende Landesregierung immer nur davon redet, sich aber in 14 Jahren nicht in der Lage sah, dieses auch umzusetzen. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass sich dieses ändert ... Die in Ihrem und im FDP-Antrag gestellten Forderungen an die Landesregierung zur Verbesserung des Tierschutzes können wir deshalb zum Teil unterstützen – sind sie doch für die CDU und in der Gesellschaft Selbstverständlichkeiten. Allein die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die bestehenden, deutlich sichtbaren Defizite auf Landesebene zu verantworten. Zudem machen sie deutlich, dass das bestehende Tierschutzgesetz noch nicht konsequent umgesetzt wurde. Eines will ich jedoch klarstellen: Wir sind dagegen, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzuführen – nach dem Vorbild des Klagerechts für Umweltverbände bei Verstößen gegen das Naturschutzrecht.Würde dies in die Tat umgesetzt, so würde die Landesregierung einen großen Teil ihrer Verantwortung für den Tierschutz, sowie die Umsetzung des Tierschutzgesetzes, auf die Verbände verlagern. Schon jetzt besteht nach § 51 c des LNatSchG ein Klagerecht für die nach § 29 BNatSchG anerkannten Umweltverbände. Ich erinnere hier an die Klageandrohung des BUND im Zusammenhang mit der „Bauchigen Windelschnecke“. Nach unserer Auffassung ist das bestehende rechtliche Instrumentarium – auch um Tierschutzbelange zu wahren – ausreichend. Eine Notwendigkeit dieses zu erweitern, besteht aus unserer Sicht nicht. Es gibt aber durchaus noch wichtige Bereiche, über die wir im Ausschuss reden müssen., Aussagen, die wir schon im Jahr 2000 im Zusammenhang mit der Landtagswahl getroffen haben, die in beiden Anträgen aber keine Rolle spielen, z. B. die Qualzüchtungen.Ich hoffe, dass wir im Ausschuss die ganze Thematik noch ausführlich diskutieren zum Wohle der Menschen und der Tiere in unserem Land.Ich beantrage, Überweisung in den zuständigen Umweltausschuss.