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14.11.02 , 11:58 Uhr
CDU

Frauke Tengler: Umweltminister muss Zeithorizont aufzei-gen

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 485/02 vom 14. November 2002
VII/1.1.1.1 Umweltpolitik TOP 5 Frauke Tengler: Umweltminister muss Zeithorizont aufzeigen
• Die letzte Berichterstattung zur Altlastenproblematik fand 1995, ohne eigenständige gesetzliche Regelung, statt, • dieses wurde 1999 durch die Verabschiedung des Bundesbodenschutzgesetzes geheilt, • der Bericht stellt wesentliche und in der Anzahl überschaubare Änderungen der bisherigen Rechtslage auf Bundes- und Landesebene dar und klärt die Rechtsbegriffe: • Altablagerung = stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Abfalldeponien wie auch • Altstandort = stillgelegte Anlagen und Grundstücke in und auf denen mit umweltgefährdeten Stoffen umgegangen wurde, z. B. Färbereien. Im weiteren werden die Schritte der Altlastenbearbeitung ausführlich beschrieben, wobei der Erfassung der Standorte eine besondere Bedeutung zukommt.
Die CDU-Fraktion dankt den Erstellern des Berichtes für einen 49-seitigen Altlastenbericht, den wir für informativ, kompakt, aber unspektakulär halten.

Dennoch sind aus unserer Sicht einige Passagen, insbesondere Tabellen, kritisch zu hinterfragen:

Aus Abb. 2 S. 17 erfährt der Leser zwar die Anzahl der Altablagerungen pro Kreis. Eine Zugehörigkeit zur jeweiligen Priorität wie auf S. 16 beschrieben ist nur grob möglich., da weder die Skalierung vorhanden ist, noch den einzelnen Prioritäten konkrete Zahlen zugeordnet werden.

Wie groß ist die Zahl der Sanierungsfälle von Ablagerungen in Schleswig-Holstein genau? Aus Tab. 1 S. 40 wird deutlich, dass in der Summer aller Kreise über 63 Mio. € bisher für die Altlastensanierung aufgebracht wurden.



Es fehlt die konkrete Aussage über die Anzahl der bisher sanierten Deponien, um daraus – in Verbindung mit Abb. 2 –, auf den noch ausstehenden Mittelbedarf schließen zu können.

• Aus Tab. 3 S. 44 geht leider nicht hervor, mit welchem Ansatz die Landesregierung die Altlastenförderung der Kreise und Gemeinden ab dem kommenden Jahr (im Haushaltsentwurf sind 894,8 T € eingestellt) finanzieren will. Vorbei sind die Zeiten, als über die Landesabfallabgabe reichlich Geld in den Epl. 13 floss. Mit welcher Begründung werden zunächst Prioritäten für die Sanierung festgelegt, um dann immer noch keine Liste zur Abarbeitung der Gefahrenpotentiale zu haben?!
Es ist ein Unding, dass genau ein Jahr nach Projektende der Arbeiten zur Altlastenerfassung (Dauer: 9/97 bis 9/02) immer noch keine Prioritätenliste für die Sanierung zumindest der „Sorgenkinder“ vorliegt, ja nicht einmal im Bericht ein dies bzgl. Zeithorizont aufgezeigt wird. Wir werden den Bericht im Ausschuss beraten und fordern als CDU-Fraktion vom Umweltminister in Kürze sowohl einen Zeithorizont als auch eine Prioritätenliste zur Sanierung vorzulegen.

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