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Helga Kleiner: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Al tenpflegegesetz" - Jetzt ist die Landesregierung gefordert!
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 449/02 vom 25. Oktober 2002Sozialpolitik Helga Kleiner: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Altenpflegegesetz“ - Jetzt ist die Landesregierung gefordert! Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern entschieden, dass das Bundesgesetz zur Ausbildung der Altenpflegerinnen und -pfleger (Altenpflegegesetz) im wesentlichen grundgesetzkonform ist und deswegen die Verfassungsklage des Freistaates Bayern verworfen. Zwar kann eine umfassende politische Bewertung dieser Entscheidung erst nach Durchsicht der Urteilsgründe erfolgen, aber soviel kann bereits jetzt gesagt werden:„Auf dem Weg, die Fachausbildung in der Altenpflege attraktiver zu gestalten und die Einsatzmöglichkeiten sowie die Mobilität der Altenpflegerinnen und -pfleger zu verbessern, sind wir einen wichtigen Schritt vorangekommen. Jetzt brauchen wir nicht mehr den langen Umweg der Verabschiedung von Ländergesetzen mit einer weitgehend bundeseinheitlichen Regelung zu gehen“, so die seniorenpolitische sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Helga Kleiner. Aber es gibt gleichwohl für die „rot-grüne“ Landesregierung keinen Anlass, über die Niederlage der „schwarzen“ Landesregierung in München zu jubeln.„Mehr Pflegequalität in den Pflegeheimen unseres Landes werden wir nämlich nur erreichen, wenn wir die Altenpflegerinnen und -pfleger von der drückenden täglichen Arbeitslast befreien und sie darüber hinaus angemessen bezahlen. Hier ist die Lan- desregierung gefordert! Es muss unverzüglich das PLAISIR-Verfahren, mit dem man den tatsächlichen Bedarf an Pflegekräften in den einzelnen Pflegeheimen ermitteln kann, landesweit eingeführt werden“, so Helga Kleiner. Das sei auch möglich, weil sich dieses Verfahren zur Feststellung des wirklichen Pflegebedarfs in dem Modellversuch, der im Landkreis Segeberg durchgeführt worden ist, in jeder Hinsicht bewährt habe. Zugleich sollte die Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergreifen, damit das PLAISIR-Verfahren durch eine bundesgesetzliche Regelung überall in Deutschland eingeführt werde. Schließlich könne es die Landesregierung nicht dabei belassen, die Tarifpartner zu einer leistungsgerechten Bezahlung der Altenpflegerinnen und -pfleger aufzufordern. Sie müsse vielmehr alle politischen und rechtlichen Mittel ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Schon die landesweite Einführung des PLAISIR-Verfahrens werde viel Geld kosten. Die Landesregierung wäre daher gut beraten, wenn sie mit den von der CDU geforderten Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung der Verwaltung bald beginnen würde.