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22.10.02 , 13:10 Uhr
CDU

Rainer Wiegard: Eigene Steuerhoheit für Länder und Kommunen - Mehr dezentrale Verantwortung !

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 444/02 vom 22. Oktober 2002

Finanzpolitik Rainer Wiegard: Eigene Steuerhoheit für Länder und Kommunen - Mehr dezentrale Verantwortung !


Eine eigene Zuständigkeit der Landesparlamente und Kommunalvertretungen für die Festlegung der echten Länder- und Kommunalsteuern hat der finanzpolitische Sprecher der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Rainer Wiegard MdL, vorgeschlagen. Die aktuelle Diskussion über Steuererhöhungen zeige, dass Deutschland vor allem unter dem Mangel klarer Zuständigkeiten leide. Entgegen dem in den letzten Tagen von rot-grünen Regierungspolitikern verbreiteten Eindruck hätten die Länder keine eigene Steuerkompetenz, nicht einmal bei den reinen Landessteuern. Lediglich die Landesregierungen könnten über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Die wesentliche Steuerkompetenz der Kommunen beschränke sich auf die Festlegung von Hebesätzen für Gewerbe- und die Grundsteuern und einzelne Bagatellsteuern. Davon werde jedoch ein großer Teil durch Umlagen von Bund und Land wieder abgefischt. „Wenn die rot-grün regierten Länder meinen, sie müssten die Erbschaftssteuer beim Betriebsübergang kleiner Unternehmen auf die nächste Generation stärker besteuern, eine zusätzliche Steuer auf vorhandene Vermögen einführen, bei der Kfz- Steuer noch mehr abkassieren, die Grunderwerbsteuer drastisch erhöhen und die Gesellschaft mit weiteren Wohltaten zwangsbeglücken, dann halte ich das zwar für eklatant falsch, setze mich aber energisch dafür ein, dass die das künftig in eigener Verantwortung tun dürfen,“ erklärte Wiegard. Dann kann sich keiner mehr hinter anderen verstecken. Nach seinen Vorstellungen sollen die allein den Ländern zustehenden Landessteuern künftig von den jeweiligen Landtagen beschlossen werden. Die Städte und Gemeinden sollen ein Hebesatzrecht auf die Lohn- und Einkommensteuer ihrer Gemeindebewohner erhalten. Zusammen mit der Auflösung des jetzigen Zuständigkeitswirrwarrs und der weitgehenden Abschaffung von Mischfinanzierungen hätten so Bund, Land und Kommunen klare eigene Aufgaben und eigene Steuereinnahmen, die sie jeweils auch gegenüber Herrn und Frau Steuerbürger verantworten müssten. Damit, so Wiegard, entstehe zwischen Kommunen und zwischen Ländern ein Wettbewerb um die beste Leistung bei sorgfältigem Umgang mit den anvertrauten Steuern. Sorge um eine neue Form von Kleinstaaterei habe er dabei nicht. „Im Gegenteil: Die Menschen treibt doch heute nicht um, dass sie zuviel regionale und örtliche Vielfalt und Einflussmöglichkeiten haben, sondern sie sind häufig demotiviert wegen zuviel überflüssiger Reglementierung von oben und unsinniger Gleichmacherei!“, führte Wiegard fort. Das könne man nur ändern, wenn sachliche Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung möglichst nahe bei Herrn und Frau Steuerbürger angesiedelt werde.

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