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10.10.02 , 11:19 Uhr
CDU

Roswitha Strauß: Für Korruptionsbekämpfung gegen staatlichen Aktionismus

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 420/02 vom 10. Oktober 2002 Wirtschaftspolitik

TOP 6 Roswitha Strauß: „Für Korruptionsbekämpfung gegen staatlichen Aktionismus“
Den Unternehmen in Deutschland geht es schlecht, der Mittelstand steht mit dem Rücken an der Wand und ertrinkt in Bürokratie, immer mehr Arbeitnehmer fürchten um ihre Arbeitsplätze.
Die Gesetzesflut, die sich in den letzten vier Jahren ungebremst über den Mittelstand ergossen hat, sollte gravierende Fehlentwicklungen korrigieren. Das Gegenteil wurde erreicht, immer mehr Staat hat die Fehlentwicklungen verschärft.
Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Das ist nicht neu.
Korruption verhindert und umgeht fairen Wettbewerb und macht aus Marktgesetzen Machtgesetze.
Zurecht trifft jemanden, der besticht oder sich bestechen läßt die volle Härte des Gesetzes.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen verlässt Rot-Grün allerdings diese rechtstaatliche Ebene.
Denn der vorgelegte Deliktskatalog konzentriert sich nicht nur auf Korruption, sondern sanktioniert unangemessen auch andere unternehmerische Verfehlungen und geht dabei über das Strafrecht hinaus, ja sogar am Strafrecht vorbei.
Das Gebot der Unschuldsvermutung wird auf den Kopf gestellt.
Damit wird eine Rechtsauffassung offenbart, die die Gewaltenteilung unterläuft: Der Gesetzgeber spielt sich zum Richter auf.
Nichts anderes besagt § 3 Abs. 2 dieses Gesetzentwurfes. Zudem fehlen konkrete Regelungen zur Löschung aus dem Register, auch der Rechtschutz für die Betroffenen ist nicht definiert.
Der Einfluss der Bürokratie auf die Wirtschaft wird in einem unverantwortlichem Maß gesteigert, wenn die Unzuverlässigkeit von Unternehmen nicht mehr an rechtskräftige Verurteilung gebunden ist, sondern die Auswahl auch der subjektiven Sichtweise von Beamten überlassen wird.
Zu diesem Punkt hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Uwe Jens in der Debatte des Bundestages am 5. Juli 2002 folgendes erklärt. Ich zitiere: „Auf alle Fälle nehmen der Einfluss und die Macht der Bürokratie gegenüber der Wirtschaft immer mehr zu. Dies ist ein schleichender Prozess und die Freiheit der Wirtschaft und aller Menschen in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung stirbt immer nur scheibchenweise. Von der Macht, der Einflussmöglichkeit des Staates, geht mindestens genauso viel Gefahr für die Freiheit aus, wie von der ständig steigenden Machtballung in Großkonzernen. Beide Gefahrenpotenziale müssen wir erkennen und danach politisch handeln. Vor allem muss das Recht herrschen, das durch die Legislative überprüfbar ist, und nicht etwa die Willkür der Politiker oder der Exekutive. Ich lehne die Einführung eines Korruptionsregisters in der vorgesehenen Form deshalb strickt ab.“
Ich teile diese Auffassung und möchte Dr. Jens gleichzeitig meine Hochachtung für dieses mutige Votum aussprechen.
Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung und Haftung im Falle des Irrtums oder der gewollten Ausgrenzung?
Wer rechtfertigt die Tatsache, dass Großunternehmen Mittel und Wege haben, gar nicht erst auf der Liste zu erscheinen, während mittelständische Unternehmen, die zudem stärker von öffentlichen Aufträgen abhängig sind, diese Mittel und Wege nicht haben?
Und wer erklärt ihren Arbeitnehmern die Kollektivhaftung, in die sie genommen werden, wenn sie dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren?
Wenn Sie mir diese Fragen beantworten können, dann können Sie mir sicher auch erklären, weshalb das angepeilte Ziel nicht durch vorhandene Instrumente wie das Bundeszentralregister bzw. Gewerbezentralregister erreicht wird.
Oder wollen Sie mit Ihrer „Schwarzen Liste“ Menschen, die bereits die Konsequenzen ihrer Verfehlungen zu tragen haben, stigmatisieren und ihnen eine Rehabilitation erschweren?
Das wäre ein weiterer herber Schlag gegen die ohnehin schwer gebeutelte Kultur der Selbstständigkeit in Deutschland. Wie kann man guten Gewissens von engagierten und dynamischen Menschen erwarten, dass sie sich selbständig machen, wenn ihnen im Fall des Fehlverhaltens einzelner Mitarbeiter die Pleite, der Verlust des investierten Geldes und Haftungsansprüche drohen? Last but not least wissen wir aus leidvoller Erfahrung in Schleswig-Holstein, dass Korruption nicht nur ein Problem der Privatwirtschaft ist, sondern auch in Ministerien und Amtsstuben stattfindet.
Ein bekannter Spruch besagt: „Korruption ist vor allem der niedere Gebrauch eines hohen Amtes.“
Dieses Problem vordringlich zu behandeln wäre der effektivste Weg der Korruptionsbekämpfung.

Die CDU steht für eine zielgenaue verfassungskonforme Korruptionsbekämpfung – diesem Anspruch wird der vorgelegte Gesetzentwurf nicht gerecht.

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