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10.10.02 , 10:17 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 4: Wir machen schon erfolgreiche Mittelstandsförderung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 10.10.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 4 – Ablösung des Mittelstandsförderungsgesetzes


Bernd Schröder:

Wir machen schon erfolgreiche Mittelstandsförderung

In einem Punkt, so denke ich, sind wir uns in diesem Haus einig, nämlich in der Ein- schätzung der Bedeutung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein und in der Wirt- schaft Deutschlands überhaupt. Die Landesregierung und auch die Fraktionen des Landtages haben darauf immer wieder hingewiesen: Die mittelständischen Unterne h- men sind eine der tragenden Säulen der Wirtschaft in unserem Land – in Schleswig- Holstein mehr noch als in anderen Bundesländern. Das belegen die Zahlen und Fak- ten über den Mittelstand, davon seien nur die wichtigsten genannt: • Die mittelständischen Unternehmen bieten den größten Teil der Arbeitsplätze – in Schleswig-Holstein arbeiten 85 Prozent aller Beschäftigten in kleinen und mittle- ren Unternehmen. • Gleiches gilt für die Ausbildungsplätze in Schleswig-Holstein – 80 Prozent der Auszubildenden finden hier in mittelstä ndischen Unternehmen den Einstieg ins Berufsleben. • Die mittelständischen Unternehmen sind der Wachstumsmotor in unserem Land – in Deutschland stammen 45 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus kleinen und mittleren Unternehmen. • Und sie stehen schließlich auch für die innovative Wirtschaft unseres Landes, ge- rade in den Zukunftsbranchen, mit denen wir in Schleswig-Holstein im bundes- weiten Vergleich Spitze npositionen einnehmen; hier sind ausgesprochen wett- bewerbsfähige mittelständische Unternehmen stark vertreten. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Schon allein diese wenigen Eckdaten machen deutlich, von welch großer politischer Bedeutung es ist, die mittelständischen Unternehmen zu fö rdern. Dabei kommt es ganz entschieden darauf an, die Unternehmen im härter werdenden Wettbewerb b- rigens auch auf den internationalen Märkten – zu stärken. Das heißt: wir müssen ers- tens die politischen Rahmenbedingungen so schaffen, dass diesen Unternehmen die Wege in die Zukunftsmärkte geebnet werden und dass sie sich dort behaupten kön- nen. Und damit verzahnt müssen wir zweitens den kleinen und mittleren Unterne hmen praxisnahe und konkrete Förderhilfen bieten, die ihnen den Start in den Wettbewerb ichen und ihnen la ngfristig die Existenzgrundlage sichern helfen.

Die Bedeutung liegt dabei auf praxisnah. Natürlich können wir das Mittelstandsge- setz von 1977 novellieren, aber eines muss dabei doch klar sein: Es darf sich dabei nicht um ein Gesetz handeln, in das eine Reihe guter Absichtserklärungen und e- benso viele Soll- und Kann-Bestimmungen aufgenommen werden. Nein, meine Damen und Herren, der Mittelstand e rwartet von der Politik verlässliche Ra hmenda- ten und Aussagen, er erwartet kalk ulierbare, abgesicherte Förderhilfen, die greifen. Zusagen, die alljährlich wieder auf den Prüfstand kommen und an immer neue Vor- aussetzungen geknüpft werden, sind dagegen nichts wert.

Und ich denke, in diesem Sinn sind wir, was die Mittelstandsförderung betrifft, in Schleswig-Holstein auf einem sehr gutem Weg. Wir haben in unserem Land in den vergangenen Jahren ein Instrumentarium an Förderhilfen aufgebaut, das hervorragend den Erwartungen und Erfordernissen der mittelständischen Wirtschaft entspricht. Denn klar ist doch, dass Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein fast automatisch immer Mittelstandsförderung ist, ganz einfach deshalb, weil unsere Wirtschaft zu 98 Prozent und damit nahezu vollständig mittelständisch strukturiert ist. Die einzelnen Maßna h- men der Förderung sind Ihnen bekannt, ob die Bürgschaften der Bürgschaftsbank, die Beteiligungen der Beteiligungsgesellschaft, die Sonderdarlehen der Investitionsbank oder die Förderung durch den Technologie- und Innovationsfonds Nord. In welchem -3-



Umfang die verschiedenen Förderungen den Unternehmen des Mittelstandes zuflie- ßen, zeigen die jüngsten Zahlen. Im vergangenen Jahr hat das Land nicht weniger als 664 kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Krediten und Bürgschaften in Hö- he von 172 Millionen Euro geholfen. Dadurch wurden – und das ist das entscheidende – knapp 12.000 Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert.

Diese Zahlen widerlegen übrigens auch überzeugend das dauernde Lamento der CDU, es würden hier zu Lande nur Großunternehmen mit Millionen und Milliarden aus der Steuerkasse gefördert, während die kleinen und mittleren Unternehmen sich selbst überlassen dem Pleitegeier preisgegeben würden. Für Ihre fortwährende Miesmache- rei und Schwarzmalerei, meine Damen und Herren von der CDU, gibt es keinen Grund. Im Gegenteil: Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen trägt in Schleswig-Holstein ihre Früchte. Es hat sich offensichtlich auch jenseits unserer Lan- desgrenzen herumgesprochen, dass Schleswig-Holstein ein hervorragender Standort für Unternehmensgründungen und Unternehmensansiedlungen ist, vor allem in den Zukunftsfeldern wie Life Sciences, Neuen Medien, Informations - und Kommunikations- techniken und Elektronik, neue Energien, Lebensmittelverarbeitung und Gesundheits- wirtschaft. Unternehmen dieser Branchen sind in Schleswig-Holstein stark vertreten, sie gelten als ausgesprochen wettbewerbstark, und sie sind – natürlich – allesamt klei- ne oder mittelständische Unternehmen. Darunter auch viele zukunftsträchtige Dienstleister –in Schleswig-Holstein sind inzwischen mehr als 70 Prozent der Beschäf- tigten in Dienstleistungsunternehmen tätig.

Die Zahlen über Unternehmensgründungen, der Anteil moderner Dienstleistungen an der Gesamtwirtschaft, der Anteil der High-Tech-Produktion am Bruttoinlandsprodukt – diese Daten sind der Hinweis auf die Stärke und auf die Zukunftsfähigkeit einer Wirt- schaft, und genau diese Daten sichern Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundes- länder regelmäßig vo rdere Plätze.

Die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses haben in den ver- gangenen Jahren den Strukturwandel sehr erfolgreich gestaltet. Dabei war ein be- -4-



sonderer Schwerpunkt immer die Förderung kleiner und mitte lständischer Unter- nehmen. Einmal abgesehen davon, dass jeder Global Player einmal klein angefa n- gen hat – wir wissen ganz genau, was wir an unseren mittelständischen Unte rneh- men haben, die sich zunehmend auch auf den internationalen Märkten behaupten. Sie sind der Motor unserer Wirtschaft, und dass dieser Motor flott läuft, haben wir gerade wieder bestätigt bekommen: In Schleswig-Holstein ist das reale Bruttoin- landsprodukt im ersten Halbjahr 2002 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,3 Prozent gestiegen – Schleswig-Holstein liegt damit im Vergleich der Bundesländer deutlich an der Spitze.


Diese Zahl bestätigt uns einmal mehr, dass wir in Schleswig-Holstein – wie bereits erwähnt – mit unserer ebenso unkomplizierten wie unbürokratischen und damit an den konkreten Bedürfnissen der Unternehmen orientierten Fördermaßnahmen auf dem richtigen Weg sind. Diese Zahl sollte uns zudem in der Einschätzung zuver- sichtlich stimmen, dass die konjunkturellen Auftriebskräfte nunmehr stark genug sind, um einen Aufschwung in Gang zu setzen, der dann mit der üblichen Ver e- rung auch den Arbeitsmarkt belebt. Für einen beginne nden Aufschwung gibt es auch weitere hoffnungsvolle Anzeichen. So melden die Unterne hmen nach Erhe- bungen des Berliner Finanzministeriums für den August wieder einen Anstieg der Auftragseingänge bei der Industrie um 1,7 Prozent, nachdem diese Zahlen in den Vormonaten noch rückläufig gewesen waren.


Im übrigen, meine Damen und Herren, ist auch das Tariftreuegesetz, das wir hier ein- gebracht haben, ein Stück ganz konkrete Mittelstandsförderung. Fragen Sie mal die Handwerksbetriebe vor allem im Baugewerbe, die sich gegen Dumpinglöhne von Bil- liganbietern kaum mehr behaupten können. Diese Unternehmen warten doch hände- ringend auf ein Gesetz, das in diesem Bereich für Wettbewerbsgleichheit sorgt.

Wenn man, wie die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen in diesem Haus, ei- ne – wie ich meine – sehr gute Mittelstandspolitik gemacht hat, dann heißt das ja nicht, -5-



dass man es nicht noch besser machen könnte. Nur, meine Damen und Herren von der CDU: Ich glaube nicht, dass uns dies mit Ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Ablö- sung des Mittelstandsgesetzes vom 27. Juli 1977 gelingen wird. Jedenfalls nicht in der jetzt vorliegenden Fassung.

Recht haben Sie, wenn Sie zu der Erkenntnis gelangen, dass das Mittelstandsgesetz von 1977 a ntiquiert ist. Genau genommen ist es auch nicht mehr als eine Aneinander- reihung gutgemeinter Absichtserklärungen. Schon in der Debatte um das Mittelstands- gesetz im Dezember 1977 sind einigen weitsichtigen Abgeordneten Zweifel an dem Sinn des Gesetzes gekommen. Das ging damals nicht nur den Sozialdemokraten so, sondern auch prominenten Vertretern anderer Parteien. Um – mit der Zustimmung des Herrn Präsidenten – zwei ganz Unverdächtige zu zitieren: So meinte beispielsweise Uwe Ronneburger seinerzeit, im Vergleich mit den Gesetzentwürfen anderer Bundes- länder – ich zitiere: „findet sich keiner, in dem so wenig steht wie in der Vorlage, mit der wir uns heute befassen“. Daraus, so Ronneburger, stelle sich die Frage, ich zitiere wieder: „was ein solches Gesetz denn soll“. Und auch der von uns hoch verehrte Karl Otto Meyer hatte angesichts der dürren Vorlage so seine Bedenken. Er glaubte aber, ich zitiere den damaligen Abgeordneten des SSW: „Wir finden im Ausschuss schon ei- ne Regelung“.

So geht es mir auch heute. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist durchaus als konstruktiv zu bewerten, wenn die CDU den Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des von ihr seinerzeit eingebrachten Mittelstandsförderungsgesetzes von 1977 vorlegt. Das gibt uns zum einen die ausgezeichnete Gelegenheit, hier im Haus und vor der Öf- fentlichkeit deutlich zu machen, dass die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses für eine sehr erfolgreichreiche Mittelstandspolitik stehen.

Zum anderen finden sich in dem Gesetzentwurf der CDU verschiedene Ansatzpunkte, die man weiter entwickeln sollte, andere gehören nicht in ein solches Gesetz, wieder andere haben reinen Akklamationscharakter, wieder andere Bereiche fehlen vollends, beispielsweise der Bereich der Schwarzarbeit, um nur einen zu nennen. Der von der -6-



CDU vorgelegte Entwurf kann also nicht mehr sein als eine erste Diskussionsgrundla- ge. Ich halte es an dieser Stelle mit Karl Otto Meyer – „wir finden schon eine Rege- lung“ – nämlich im zuständigen Ausschuss. Wir sollten den Entwurf a lso in den Aus- schuss für Wirtschaft und Finanzen verweisen und dort gründlich daran arbeiten. Und zwar mit dem Ziel, zur weiteren Stärkung des Mittelstands in Schleswig-Holsteins ver- nünftige und konkrete Regelungen hinzu bekommen.

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