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10.10.02 , 10:05 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Mittelstand bleibt Jobmaschine

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 418/02 vom 10. Oktober 2002 Wirtschaftspolitik TOP 4 Martin Kayenburg: Mittelstand bleibt Jobmaschine Vor wenigen Tagen hat das Landesarbeitsamt Nord die neuen Arbeitsmarktdaten für Schleswig-Holstein vorgelegt. Ende September waren demnach 116.200 Frauen und Männer in Schleswig-Holstein arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum September des letzten Jahres ist die Arbeitslosigkeit um 4,2 Prozent, dies entspricht 5.200 Menschen, angestiegen.
Das Landesarbeitsamt Nord stellt dazu fest: „Auch die um Saisonaleffekte bereinigten Daten zeigen einen wieder steigenden Trend. Durch den sinkenden Einstellungsbedarf der Wirtschaft hat sich die Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten zunehmend verfestigt“.
Meine Damen und Herren, dies bedeutet im Klartext, dass wir eine wachsende Zahl von Arbeitslosen und insbesondere von Langzeitarbeitslosen auch in Schleswig- Holstein haben.
Die steigenden Arbeitslosenzahlen gehen einher mit einem Rückgang an Arbeitsplätzen. So waren nach den aktuellsten Angaben des Arbeitsamtes Nord Ende Juni 2002 ca. 4.800 Menschen weniger sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Vorjahresmonat. Der Rückgang an Beschäftigung liegt damit bei uns über dem Bundestrend.
Besonders bedauerlich ist, dass der Bestand an arbeitslosen jüngeren Personen unter 25 Jahren deutlich gestiegen ist. Gegenüber dem Vorjahresmonat beträgt der Zuwachs 8,2 Prozent.
Parallel dazu nimmt auch die Zahl der Stellenangebote sowie die Zahl der erfolgreichen Vermittlungen durch die Arbeitsämter deutlich ab.
Die Zahl der Personen in Kurzarbeit hingegen steigt dramatisch: Im September 2002 arbeiten 47,5 Prozent mehr Menschen in Kurzarbeit als im September 2001. All unser Tun und Handeln als Politiker des Schleswig-Holsteinischen Landtages muss der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen! Es geht dabei nicht nur darum, den Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zu helfen. Es geht schlicht und einfach um die Frage, ob unser Land überlebensfähig ist!
Wenn wir aber in dem Ziel einig sind, die Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein signifikant zu senken, wird wegen der notwendigen Sozialtransfers die Insolvenz des Landes nicht mehr abzuwenden sein.
Wenn es aber unser Ziel ist, die Arbeitslosigkeit nachhaltig und wirksam zu senken und zumindest auf ein Niveau zurückzuführen, wie es im Süden der Republik bereits vorherrscht, so müssen wir den Mittelstand stärken. Der Mittelstand ist und bleibt die Jobmaschine der deutschen Wirtschaft.
Die CDU-Landtagsfraktion will deswegen alles tun, um unserer mittelständischen Wirtschaft den Rücken zu stärken und die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften in unserem Land zu verbessern. Diesem Zweck folgt auch die Ihnen vorliegende Fassung eines Gesetzes zur Ablösung des Mittelstandsförderungsgesetzes aus dem Jahre 1977.
Schleswig-Holstein war 1977 bundesweit durchaus führend in der Erkenntnis, dass nur ein gesunder Mittelstand wirtschaftliches Wachstum, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen garantiert. Mit dem vorliegenden neuen Entwurf wollen wir das Mittelstandsförderungsgesetz als Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz den neuen wirtschaftlichen Realitäten anpassen. Wir wollen es entschlacken, wir wollen und sollten auch gemeinsam ein Zeichen setzen, dass wir als Politiker die Bedeutung des Mittelstandes erkannt haben.
Die enorme Bedeutung des Mittelstandes dürfte jedem von uns deutlich werden, wenn wir uns daran erinnern, dass mehr als 90 Prozent aller Betriebe im Land zur Kategorie der kleinen oder mittelständischen Unternehmen gehören. Damit stellt der Mittelstand mehr als 70 Prozent aller Arbeitsplätze und bietet darüber hinaus ca. 80 Prozent aller Ausbildungsplätze an. Bundesweit trägt der Mittelstand rund 55 Prozent zur gesamten Wertschöpfung bei. Auch die Investitionen der mittelständischen Wirtschaft machen einen erheblichen Anteil aller Investitionen aus. Deshalb ist auch klar: ohne aktive Mittelstandspolitik gibt es keine Zukunft für Deutschland und für Schleswig-Holstein.
Leider hat die Politik der rot/grünen Bundes- und Landesregierung den Mittelstand in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt.
Zu den Sündenfällen von Rot/Grün gehören die Beschäftigungshemmnisse im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sowie der so genannten Scheinselbstständigkeit, der befristeten Arbeitsverträge und bei der Teilzeitarbeit, aber auch bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Besonders schlimm ist aber die Benachteiligung des Mittelstandes bei der vergangenen Steuerreform. Ausgesprochen kritisch für den Mittelstand ist auch die jüngste Entscheidung der Bundesregierung, die nächste Stufe der Steuerreform um ein Jahr zu verschieben. Natürlich wird der Redner der SPD-Fraktion dies alles wieder als „Miesmacherei“ und als Versuch, das „Land schlecht zu reden“ abtun. Aber leider geben uns die Wirtschaftsforschungsinstitute recht.
Der Wahlkampf ist vorbei, und es bleibt die Hoffnung, dass Rot/Grün jetzt endlich den Menschen die Wahrheit sagt und die wirtschaftliche Lage realistisch beschreibt.
Fakt ist leider, dass allein im ersten Halbjahr 2002 rund 1.800 Firmen in Schleswig- Holstein Insolvenz angemeldet haben. Das sind etwa 800 mehr als im Vorjahr!
Und ich kann mich sogar auf den Wirtschaftsminister des Landes berufen, der noch im Mai diesen Jahres davon sprach, dass „die Bundesregierung ihre Politik teilweise zu sehr auf größere Unternehmen ausgerichtet“ hat. Zu den fünf Punkten, die Herr Rohwer damals richtigerweise als Kernprobleme des Mittelstandes beschrieb, gehörte auch die steuerliche Schlechterbehandlung der Personengesellschaften bei einbehaltenen Gewinnen. Deutlicher darf ein SPD-Politiker die Steuerpolitik der eigenen Genossen in Berlin wohl kaum kritisieren.
Der Maßnahmenkatalog, der dem Mittelstand helfen kann, ist vielfältig. Bereits im vergangenen Jahr haben wir mit unserem „Pakt für den Mittelstand“ eine Reihe von Forderungen an die Landes- und Bundesebene gestellt, um die Situation zu verbessern. Mit unserem Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz nehmen wir einen erneut Anlauf.
Uns ist dabei bewusst, dass die Politik wohl wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflussen, das wirtschaftspolitische Klima aber nicht per Gesetz verordnen kann. Aber wir können auf jeden Fall mit diesem Gesetz die Förderungsbedingungen für den Mittelstand anpassen, öffentliche Gelder effizient einsetzen und die Wettbewerbsbedingungen für die mittelständische Wirtschaft verbessern. Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, die Vergabe- und Verdingungsordnungen mit der Mittelstandsförderung zu verbinden und diese mittelstandsfreundlicher zu gestalten.
• Konkret wollen wir - und das ist der entscheidende Ausweg aus der Krise - das private Engagement im Mittelstand einschließlich der freien Berufe fördern.
• Wir wollen die wirtschaftliche Betätigung des Staates und der öffentlichen Hand gerade im kommunalen Sektor zurückführen, um so der privaten Leistungserbringung Vorrang einzuräumen. Wir sind gerne bereit, im Detail auch mit der Regierung über Formulierungen zu diskutieren. Aber an dem wichtigen Ziel, die „Insichgeschäftigkeit“ zu bekämpfen, darf nicht gerüttelt werden. Der Staat darf nicht Konkurrent des Mittelstandes sein.
• Wir wollen mehr Transparenz in der Mittelstandspolitik. Dies muss durch regelmäßige Berichterstattung im Landtag ebenso erreicht werden wie in der gesonderten Darstellung im Haushalt.
• Wir wollen eine Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand, die sich ordnungspolitisch auf EU- und bundesrechtlich einwandfreie Regelungen stützen kann. Die Durchsetzung der Verdingungsordnungen beispielsweise muss ohne Wenn und Aber gesichert sein und deren Missbrauch muss wirksam geahndet werden können. Wir wollen vor allem die Ausschreibung von Fachlosen statt des Einsatzes von Generalunternehmern. • Wir wollen mehr Transparenz bei Ausschreibungen und Vergaben der öffentlichen Hand auch für Vergabevolumina unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Ein wichtiger Punkt wäre auch die Verstetigung der Mittelstandsförderungsfinanzmittel. Andere Bundesländer haben tatsächlich im Mittelstandsförderungsgesetz diese Verstetigung festgeschrieben. Leider ist die Finanzsituation, wie wir alle wissen, in Schleswig-Holstein noch schlechter als in den meisten anderen Bundesländern. Eine gesetzlich festgeschriebene Verstetigung ist daher aus unserer Sicht derzeit leider nicht zu erreichen.
Ich will aber festhalten, dass durch das Gesetz keine Mehrkosten entstehen werden. Es führt jedoch zu einer transparenteren Planung und einer klaren Haushaltsdarstellung; erleichtert wird auch die Evaluierung von Maßnahmen, die Fehllenkungen und unnötige Ausgaben vermeiden soll.
Uns ist bei alledem klar, dass mit dem Mittelstandsförderungsgesetz die Situation des Mittelstandes nicht von heute auf morgen verbessert werden kann. Viele weitere Punkte zur Mittelstandsförderung sind notwendig, zum Beispiel
• die Förderung moderner Technologien, gerade auch im Bereich der Bio- und Gentechnologie,
• eine strenge Priorität für den Ersten Arbeitsmarkt, das heißt auch eine effektive und enge Begrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von kommunalen Beschäftigungsgesellschaften,
• eine bessere Zahlungsmoral auch der öffentlichen Hand
• und nicht zuletzt auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Besonders wichtig ist jedoch, und insoweit muss der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2003 kritisiert werden, die infrastrukturellen Voraussetzungen in Schleswig-Holstein für wirtschaftliche Betätigungen zu verbessern. Die von der Landesregierung geplanten Kürzungen, beispielsweise im Bereich des Straßenbaus, wirken hier mehr als kontraproduktiv.
Besondere Sorge bereitet uns auch die nochmals gesunkene Investitionsquote. Nachdem bereits die 9,3 Prozent des vergangenen Jahres einen historischen Tiefstand markierten, sinkt die Investitionsquote in diesem Jahr auf 9,1 Prozent. Die Folgen für den Mittelstand sind dramatisch.
Herr Minister, ich hoffe auch deshalb, dass Ihr Angebot einer „großen Koalition“ zu Gunsten des Mittelstandes auch nach den Bundestagswahlen Bestand hat.
Wir sind ohne Einschränkung bereit, gemeinsam mit allen relevanten Kräften innerhalb und außerhalb des Landtages zusammen für eine bessere Mittelstandsförderung zu arbeiten.
Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir uns eng an den bestehenden Mittelstandsförderungsgesetzen anderer Bundesländer orientiert. Es macht uns dabei Mut, dass diese Gesetze anderer Bundesländer oftmals im parteiübergreifenden Konsens verabschiedet wurden und das auch in den Enquete- Kommissionen, beispielsweise in Thüringen, parteiübergreifende Zusammenarbeit praktiziert wurde. Hoffentlich ist dies auch in Schleswig-Holstein möglich!

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