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Frauke Tengler: Klärschlamm gehört nicht auf landwirtschaftliche Flächen
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 416/02 vom 09. Oktober 2002Umweltpolitik TOP 10 Frauke Tengler: „Klärschlamm gehört nicht auf landwirtschaftliche Flächen“Zunächst danke ich der Kollegin Happach-Kasan für diese von ihr gestellte Große Anfrage und denen, die sich bemüht haben, die Fragen zu beantworten.Laut Pressemitteilung vom 24.04.2002 wurde diese Große Anfrage gestellt, „- um Licht ins Dickicht von Fakten, Meinungen und Befürchtungen zu bringen, speziell Klärschlamm betreffend“ -.Meine Frage an Sie, Frau Dr. Happach-Kasan: Sehen Sie Licht in der Situation bzw. dem Spannungsfeld Bodenschutz und der Verwertung, speziell von Klärschlamm, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen?Das Landesbodenschutzgesetz nennt in § 1 die Ziele des Bodenschutzes und führt unter Ziffer 2 als Ziel auf: „Die Vorsorge gegen das Entstehen schadstoffbedingter schädlicher Bodenveränderung“.Die Crux für die schleswig-holsteinische Landesregierung, die sich das Ziel gesetzt hat per Gesetz den Boden zu schützen, besteht darin, dass sie im Hinblick auf den Klärschlamm ab 2005 endgültig keine Kapazitäten zur Deponierung hat. Da aber auch keine Kapazitäten für die Verbrennung zur Verfügung stehen, bleibt also nur der Weg der Unterbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Zudem ist die landwirtschaftliche Verwertung konkurrenzlos günstiger als Deponierung und Verbrennung. Aus diesem Grunde wird der Klärschlamm schöngeredet: wie es z.B. auf Seite 5 heißt „Klärschlämme können nach Abschluss der abwassertechnischen Behandlungsschnitte auf der Kläranlage generell ohne weitere zusätzliche Behandlung in der Landwirtschaft verwertet werden“.Die Ex-Umweltministerin Edda Müller verkaufte den Klärschlamm sogar als den bestuntersuchten Dünger weltweit.Nun scheint, und das ist auf Seite 2/3 nachzulesen, dieser „bestuntersuchte“ Dünger durch Anwendung der Klärschlammverordnung nicht ausreichend sicher schadstoffentfrachtet zu sein. Schleswig-Holstein hat daher zusätzliche sogenannte Referenzwerte erarbeitet.Meine Fraktion begrüßt diese „zusätzliche Sicherheit für Produzenten und Verbraucher“.Wir wären nur außerordentlich dankbar gewesen, wenn Sie uns die Begründung für die scheinbar notwendige Verschärfung genannt hätten!Wir alle haben schon in der Beantwortung von Großen Anfragen erfahren, dass nicht auf jeden einzelnen Punkt eingegangen werden kann. Meine Fraktion legt den Schwerpunkt auf die Auswertung der Fragen des für den Bodenschutz in hohen Teilen unbeherrschbaren Risikofaktors Klärschlamm.Die Antwort auf Frage 10 macht das ganze Dilemma deutlich. Wird doch zunächst dem Klärschlamm noch eine Unbedenklichkeit bescheinigt, um dann im letzten Satz zu formulieren: „Grundsätzlich sollten aus Sicht des Bodenschutzes jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um die mit der Düngung verbundenen Schadstoffeinträge ebenso wie atmosphärische Einträge weiter zu minimieren.“Was gilt denn nun? Ist der Klärschlamm unbedenklich? Wieso müssen dann weitere Schadstoffeinträge minimiert werden – und wieso Schadstoffe? Um welche Schadstoffe geht es?Laut Klärschlammverordnung von 1992 wird im Klärschlamm nach drei organischen Stoffgruppen und sieben Schwermetallen gesucht. Substanzen, nach denen man nicht sucht, werden natürlich auch nicht gefunden.Das ist der Grund, warum man in der fast kläranlagenfreien DDR zur damaligen Zeit in den Seen keine Kolibakterien fand- es wurde nicht danach gesucht!In der Beantwortung der Frage 2 klingt immerhin am Rande an, dass Klärschlämme auch Chemikalien mit hormoneller Wirkung enthalten. Es bleiben aber zunehmend kritische organische Schadstoffe wie Arzneimittel, Kosmetika, Rückstände von Wasch- und Reinigungsmitteln, deren Auswirkungen auf den Boden noch ungeklärt sind.Hinzu kommen Fällungs- und Flockungsmittel unterschiedlicher Zusammensetzung, wodurch es zu einem Eintrag von rund 1 Mio. Tonnen Chemikalien in den deutschen Klärschlamm kommt.Die Frage 11 nach der Rechtfertigung der Forderung des ökologischen Landbaus auf die Ausbringung von Klärschlamm zu verzichten wird nicht beantwortet. Es reicht nicht, auf EU-Verordnungen zu verweisen. Was im Ökolandbau nicht zu gebrauchen ist, ist auch in der nachhaltig wirtschaftlichen Landwirtschaft nicht zu gebrauchen!Die Frage 12 ist entsprechend doppelbödig beantwortet bzw. nicht beantwortet.Wir alle, meine Damen und Herren, können von Landwirten nicht erwarten, uns eine Last kostengünstig abzunehmen und damit zu riskieren, dass sie ihre Produkte auf dem Markt nicht mehr los werden und zudem ihr Kapital – den Boden - „verspielt“ zu haben. So lange der Klärschlamm nicht „schadlos“ ist, kann er nicht verwertet werden, so sagt es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.Andere Länder haben auf dieses Risiko für den Boden reagiert:- Bayern hat im März 2001 ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung im Bundesrat gefordert. - Baden-Württemberg hat im Februar 2002 die thermische Entsorgung von Klärschlämmen flächendeckend beschlossen. - Wie eine vom Umweltministerium des Landes NRW in Auftrag gegebene Ökobilanz gezeigt hat, sollte nur noch Klärschlamm mit einem hohen Phosphoranteil und einem nachweislich geringen Schadstoffanteil in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Damit wird indirekt die Empfehlung ausgesprochen, Klärschlamm künftig zu verbrennen. Dieser Entsorgungsweg sei ökologisch eindeutig überlegen. - Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher in ihren Leitlinien: „Weiterentwicklung statt Wende in der Agrarpolitik“ vom 01.05.2001 unter der Überschrift: „Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelqualität“ – Klärschlamm und Biokompost darf nicht auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgebracht werden.Klärschlämme stellen die Senke der Abwasserentsorgung dar. Im Abwasser sind eine Vielzahl von Schad- und Störstoffen. Die Kläranlagen dienen primär dem Gewässerschutz und versuchen erfolgreich, derartige schädliche Stoffe aus dem abzuleitenden geklärten Wasser zu entfernen.Diese verbleiben im Klärschlamm und den bringen wir dann widersinniger weise auf unsere Böden? NEIN!Ich bin mir bewusst, dass für eine thermische Entsorgung im Augenblick noch Kapazitäten fehlen. Aber überspringen sie endlich die ideologische Barriere in ihrem Kopf was die thermische Behandlung betrifft und fangen Sie endlich an, etwas zu tun!Und ich bin mir bewusst, dass sich die thermische Entsorgung auf die Abwassergebühr auswirken wird. Es wird uns alle treffen, da wir alle beteiligt sind an der Produktion von Klärschlamm.Ich bin mir bewusst, auf die Themenblöcke „Gülle“, „Biokompost“ und „Pflanzenöle“ nicht eingegangen zu sein. Diese Diskussion werden wir vertieft im Ausschuss führen müssen. Ich beantrage Ausschussüberweisung.