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13.09.02 , 15:09 Uhr
CDU

Torsten Geerdts: Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen verbessern

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 383/02 vom 13. September 2002 Sozialpolitik TOP 12 Torsten Geerdts: Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen verbessern Das heute vorgelegte und in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Hase erarbeitete Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wird in der Zielsetzung von der CDU- Landtagsfraktion unterstützt.
Wir haben vor einigen Jahren, als wir eine landesweite Debatte darüber geführt haben, ob es sinnvoll ist, die Belange der Menschen mit Behinderungen in der Landesverfassung aufzuführen, zugesagt, dass wir stattdessen ein Landesgleichstellungsgesetz unterstützen werden. Unser Ziel ist es, möglichst konkret die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Wir wollen eine möglichst umfassende Gleichstellung behinderter Mitbürger. Sie sollen in einer möglichst großen Selbständigkeit ihr Leben nach ihren Wünschen und Fähigkeiten gestalten können. Daher ist es richtig zu fragen, wie die Integration behinderter Menschen in möglichst allen Lebensbereichen erreicht werden kann.
Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern, damit Menschen mit Behinderungen möglichst eigenständig und soweit es die Behinderung zulässt in den eigenen vier Wänden leben können. Ebenfalls von größter Bedeutung ist die berufliche Integration. Zur selbständigen Lebensführung zählt aber auch die Erreichbarkeit aller öffentlichen Gebäude und aller behördlichen Einrichtungen.
Wie wichtig gerade in dieser Frage eine Regelung ist, sieht man beispielsweise daran, dass in der Stadt Neumünster der Umzug des Kulturamtes in ein Gebäude erfolgte, dass für Menschen mit Behinderungen nicht erreicht werden kann. Selbst dem zuständigen Kulturdezernenten, der gleichzeitig Sozialdezernent ist, ist dieses Problem nicht aufgefallen.
Die Barrierefreiheit muss, aus unserer Sicht, in der zeitlichen Zielsetzung klarer formuliert werden. In dieser Frage ist die Chance am größten, einen politischen Beitrag zur selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen zu leisten. Hier liegt die Handlungskompetenz ganz konkret bei uns. Es ist ein immer wieder von den Behindertenverbänden vorgebrachter Wunsch, die Gebärdensprache und die lautsprachbegleitenden Gebärden anzuerkennen. Die Aufnahme dieser Forderung in das Landesgesetz ist richtig und trägt dazu bei, die Kommunikation der Menschen mit einer sprachlichen Behinderung sicherzustellen.
Wir halten es für richtig, dass auch der Arbeitsmarkt nicht unbeachtet bleibt. Da setzt das Gesetz richtigerweise auf Freiwilligkeit. Nur so kann aus unserer Überzeugung das Ziel erreicht werden, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsalltag zu integrieren. Das Instrument der Zielvereinbarung zwischen den Behindertenverbänden und Unternehmen oder Unternehmensverbänden zur Erreichung der Barrierefreiheit macht Sinn und findet unsere Unterstützung.
Diskussionsbedarf sieht die CDU-Landtagsfraktion bei dem vorgeschlagenen Verbandsklagerecht der Interessenverbände behinderter Menschen. Auch aus diesem Grunde halten wir es für richtig, dass es während der Ausschussberatung zu einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände kommt. Denn alles was wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag beschließen, muss auf kommunaler Ebene auch umsetzbar sein. Diese Frage gilt es zu klären.
Zu der Funktion des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen erlaube ich mir den Hinweis auf die seit langem bekannte Position der CDU-Landtagsfraktion. Wir sind mit dem Zuschnitt und der Zuordnung des Amtes nicht einverstanden, denn wir wollen als CDU-Landtagsfraktion grundsätzlich die Beauftragtenstellen deutlich reduzieren. Das bedeutet aber nicht, dass wir auf die vorhandene und weit über die Landesgrenze anerkannte Kompetenz des Stelleninhabers verzichten wollen. Ganz im Gegenteil. Wir streiten uns über den Zuschnitt der Ministerien und Zuständigkeiten einer Regierung. Daher kann ich für die CDU-Landtagsfraktion bei einer Festschreibung der Beauftragtenstelle im Landesgleichstellungsgesetz keine Zustimmung signalisieren.
Insgesamt trägt der vorgelegte Gesetzentwurf in seiner Zielrichtung dazu bei, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ganz konkret zu verbessern. Daher kann ich zu weiten Teilen des Gesetzes schon heute die Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion signalisieren. Über die trennenden Punkte werden wir die Diskussion im Fachausschuss vertiefen.

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